Der Rechtsweg in Zivilsachen

In zivilrechtlichen Streitigkeiten beginnen die meisten Prozesse beim Amtsgericht. Dieses ist grundsätzlich zuständig für Streitwerte bis 5000 Euro sowie für verschiedene anderen Angelegenheiten, z.B. bei Mietwohnungen oder Reiseverträgen. Berufungsinstanz ist das Landgericht, Revisionsinstanz der Bundesgerichtshof.

Bei höherem Streitwert sowie bei ihnen besonders zugewiesenen Angelegenheiten, z.B. aus dem Beamten- und Wertpapierrecht, sind die Landgerichte zuständig. Berufungsinstanz ist das Oberlandesgericht, Revisionsinstanz der Bundesgerichtshof.

Gebot der Menschlichkeit

Derzeit überwiegt zwar die ewige Frage nach der Finanzierbarkeit unser Gesundheitssystem, aber daneben schwelt auch seit Jahren eine Diskussion über die heiklen, von moralischen und oft auch religiösen Vorstellungen beeinflußten Themen der Medizin. Eines davon ist die Organspende: In Deutschland wird derzeit die erweiterte Zustimmungslösung praktiziert, das heißt, daß sowohl der Verstorbene zu Lebzeiten als auch dessen Angehörige nach seinem Tod der Organentnahme zustimmen können. Liegt keine Zustimmung vor (oder hat der Verstorbene ausdrücklich widersprochen), so gibt es keine Möglichkeit für eine Transplantation. In anderen europäischen Ländern wird das teilweise anders gehandhabt: http://de.wikipedia.org/wiki/Organspende#Europa „Gebot der Menschlichkeit“ weiterlesen