Beispiel zum Unterhaltsrecht

Nachdem uns mehrere Fragen zu den Unterhaltsartikeln erreicht haben, möchten heute ein „großes“ Rechenbeispiel durcharbeiten:

Der Ehemann verdient in seinem Beruf 2000 Euro netto und hat 1000 Euro Mieteinnahmen pro Monat. Die Ehefrau verdient nur 400 Euro netto in Heimarbeit und kümmert sich im Übrigen um die 2 und 7 Jahre alten Kinder. Wer hat nach einer Scheidung Anspruch auf welchen Unterhalt? „Beispiel zum Unterhaltsrecht“ weiterlesen

Auch in Augsburg wird Fußball gespielt

Der FC Bayern darf eine Jahreskarte kündigen, so das Amtsgericht München. Dem Verein komme keine marktbeherrschende Stellung für den Profifußball in Bayern vor, da es ja auch noch den TSV 1860 und den FC Augsburg gibt.

Mehr dazu: http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4787-ag-muenchen-urteil-122-c-16918-14-jahresfussball-abo-ohne-vorwarnung-gekuendigt

Zugewinnausgleich (III): Besonderheiten

Nachdem das Grundsystem des Zugewinnausgleichs eingehend besprochen wurde, kommen wir nun zu den Feinheiten. Denn wie bei allen Rechtsinstituten gibt es bestimmte Fälle, die nicht nach Schema F gelöst werden können oder sollen.

Privilegiertes Anfangsvermögen

Wenn bspw. die Ehefrau von ihren Eltern ein Haus erbt, dann erhöht das an sich ihr Vermögen. Das erschließt sich schon denklogisch. Es schlägt aber auch auf die Vermögensberechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs durch. Die Rechnung ist insoweit ganz einfach: „Zugewinnausgleich (III): Besonderheiten“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht zu Lockspitzeln

Wenn der Staat durch rechtswidrige Handlungen seinerseits eine Straftat herbeiführt, kann der „Täter“ trotzdem bestraft werden, allerdings etwas milder als üblich. Das ist die Kernaussage des vielbeachteten Lockspitzel-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 209, 240, 262/14). Mit dieser Entscheidung wendet sich das höchste deutsche Gericht mit Volldampf gegen den Rechtsstaat.

Ein Lockspitzel, auch als agent provocateur bezeichnet, ist jemand, der einen anderen im Auftrag des Staates zur Begehung einer Straftat anstiften soll. Diese Praxis ist genau so unanständig wie sie sich anhört. Und mehr noch: Das Bundesverfassungsgericht hält sie für rechtsstaats- und damit verfassungswidrig. Damit sollte man meinen, dass jemand, der im Auftrag des Staates eine Straftat begeht, mangels verwerflicher Handlung nicht bestraft werden kann. „Bundesverfassungsgericht zu Lockspitzeln“ weiterlesen

Zugewinnausgleich (II): Einfache Beispiele

In der Fortsetzung des ersten Teils unserer Reihe zum Zugewinnausgleich wollen wir die Praxis des Zugewinnausgleichs mit einigen grundlegenden Beispielen beleuchten. Aus Gründen der Vereinfachung gehen wir dabei immer vom indexierten (also an das Preisniveau des Scheidungszeitpunkts angepassten) Anfangsvermögen aus. „Zugewinnausgleich (II): Einfache Beispiele“ weiterlesen

Zugewinnausgleich (I): Grundzüge

Wenn zwei Menschen den Bund der Ehe eingehen, stellt sich die Frage, wie die Ehegatten mit ihren jeweiligen Vermögen umgehen. Das Gesamtsystem der für eine bestimmte Ehe anwendbaren vermögensrechtliche Vorschriften bezeichnet man als „Güterstand“. Das Gesetz kennt im Wesentlichen drei Güterstände:

  • Gütergemeinschaft: Das Vermögen beider Ehegatten verschmilzt zu einer Masse, die beiden gleichmäßig zusteht.
  • Gütertrennung: Die Vermögen bleiben strikt voneinander getrennt.
  • Zugewinngemeinschaft: Die Vermögen bleiben zwar getrennt, im Falle einer Scheidung erfolgt aber ein gewisser Ausgleich.

In einer Ehe gilt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. „Zugewinnausgleich (I): Grundzüge“ weiterlesen

Ehen und andere Familienstreitigkeiten

In Zivilverfahren, wenn also ein Bürger gegen den anderen klagt, richtet sich der Prozess nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Für das Verfahren bestimmten Zivilprozessen, nämlich in Angelegenheiten des Familienrechts und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, gilt aber stattdessen grundsätzlich das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Aber auch das wird wieder ausgehebelt. denn für bestimmte Angelegenheiten gelten FamFG und ZPO nebeneinander in einer Art Hybridprozessrecht. Für Anwälte, die in solchen Fällen ihre Mandantn effektiv vertreten wollen, ist es existenziell wichtig, diese Regelung zu kennen und auch richtig anwenden zu können. „Ehen und andere Familienstreitigkeiten“ weiterlesen

Grundzüge des nachehelichen Unterhalts

Während der Trennungsunterhalt für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung relevant ist, erstreckt sich der nacheheliche Unterhalt auf die Zeit nach der Scheidung. Da die Ehepartner damit nicht mehr verheiratet sind, fällt auch die Ehe als Rechtsgrund für Unterhalt weg. Grundsätzlich sind die Geschiedenen zueinander beliebige Fremde, die also auch keine Ansprüche gegeneinander haben.

Dieses „Grundsätzlich“ kennt freilich zahlreiche Ausnahmen. Die wichtigsten sind § 1570 BGB, der einen Unterhaltsanspruch während der Zeit der Kinderbetreuung statuiert, und § 1573 Abs. 2, nach dem ein Ex-Ehegatte Aufstockungsunterhalt beanspruchen kann, wenn er aus bestimmten Gründen relativ wenig verdient. Dabei gilt aber grundsätzlich der Vorrang der Selbstversorgung (§ 1574), wonach man zuerst versuchen muss, sein Einkommen durch Arbeit zu verdienen. „Grundzüge des nachehelichen Unterhalts“ weiterlesen

Grundzüge des Trennungsunterhalts

Eine noch höhere Brisanz als der Kindesunterhalt besitzt der Ehegattenunterhalt. Während der Trennung und nach der Scheidung braucht es unzweifelhaft einen gewissen finanziellen Ausgleich, allerdings sieht der eine frühere Partner häufig nicht ein, warum er dem anderen nun auch noch etwas zahlen soll. Umso wichtiger ist dann eine sachliche und objektive anwaltliche Beratung.

Hier wollen wir Ihnen aber einen kurzen Überblick über die Grundzüge des Trennungsunterhalts geben und hoffen, Sie finden, was Sie suchen – sei es auch bloßem Interesse oder, weil es relevant werden könnte. „Grundzüge des Trennungsunterhalts“ weiterlesen

Die „freiwillige“ Gerichtsbarkeit

Wenige juristische Begriffe sorgen für so viel Verwirrung wie derjenige der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wie kann Gerichtsbarkeit denn freiwillig sein? Ist es nicht das Wesen eines staatlichen gerichtlichen Ausspruchs, dass dieser unbedingt gilt und nicht nur freiwillige Bindung entfaltet? Ist das dann eine Art Schiedsgerichtverfahren, bei dem man niemanden zur Teilnahme zwingen kann?

Tatsächlich hat das Verfahren auch nicht viel mit Freiwilligkeit zu tun. Als man 1898 das „Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FGG) einführte, orientierte man sich einfach an diesem in der Rechtswissenschaft bereits gut eingeführten Begriff. Denn die Vorstellung einer freiwilligen Gerichtsbarkeit geht bis in römische Zeiten zurück. „Die „freiwillige“ Gerichtsbarkeit“ weiterlesen