Das Nachschieben von Kündigungsgründen im Arbeitsrecht

Die Möglichkeit, nachträglich Gründe für die Kündigung eines Arbeitsvertrags geltend zu machen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dies haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Besondere Problematiken ergeben sich, wenn im Betrieb ein Betriebsrat besteht.

Die juristischen Anforderungen an die arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind mittlerweile nicht mehr so einfach zu überschauen. Dabei müssen unter anderem Vorschriften aus dem BGB, aus dem Kündigungsschutzgesetz, aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachtet werden. „Das Nachschieben von Kündigungsgründen im Arbeitsrecht“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)

Weiter geht es mit dem dritten Teil unserer Reihe zum Basiswissen Einkommensteuerrecht.

Einbringung von Privatgegenständen in den Betrieb (Sacheinlage)

4-I-Rechner: Werden private Sachen in die berufliche Sphäre eingebracht, erhöht sich das Betriebsvermögen. Zugleich stellt die aber eine Einlage dar, die gemäß § 4 Abs. 1 EStG außerbilanziell herausgerechnet werden muss. Steuerlich ist der Vorgang also neutral.

Angesetzt wird dabei der Teilwert, also der Wert, den ein Erwerber des gesamten Unternehmens für diesen Teil bezahlen würde (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG), in der Regel aber maximal die Anschaffungskosten (§ 6 Asb. 1 Nr. 5 Satz 1). „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (II)

Heute Teil 2 unserer Reihe über wichtige Grundkonstellationen bei der Einkommensteuer.

Untergang von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

4-I-Rechner: Beim Betriebsvermögensvergleich sind Anschaffungen grundsätzlich neutral. Aus Geldbeständen werden gleichwertige Warenbestände. Bei der Zerstörung verringert sich dieser Vermögensteil also entsprechend.

4-III-Rechner: Umlaufgüter werden bereits mit der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt, eine AfA erfolgt nicht. Dementsprechend ist es egal, ob die Wirtschaftsgüter nun bestimmungsgemäß eingesetzt oder planwidrig zerstört werden. Nur die Entnahme zu privaten Zwecken muss als Betriebseinnahme gebucht werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (II)“ weiterlesen

Der Einbrecher von Hofheim

Im hessischen Hofheim (Main-Taunus-Kreis) hat der Mieter einer Wohnung sich mit einem Faustschlag gegen einen 17-jährigen Einbrecher zur Wehr gesetzt. Dieser hat sich dabei Nase und Kiefer gebrochen. Deswegen wurde er, wie es in verschiedenen Medienberichten heißt, wegen Körperverletzung „angezeigt“.

Tatsächlich musste er gar nicht mehr angezeigt werden, da die Polizei schon vor Ort war, es wurde also ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Auch dann, wenn eine Notwehrsituation vorliegen könnte, wird zunächst ermittelt – denn es muss eben festgestellt werden, was tatsächlich passiert ist. Dieser Vorgang ist also nichts Skandalöses, sondern eine ganz normale Vorgehensweise.

Bei den Ermittlungen wurde nach wenigen Monaten herausgefunden, dass der Hausbewohner durch Notwehr gerechtfertigt war. Das Verfahren wurde daher eingestellt, an ihm bleibt keinerlei Schuldvorwurf hängen. Insofern gibt es also keinen Grund, die Justizbehörden zu kritisieren.

Maibaumdiebstahl, juristisch betrachtet

Der April neigt sich dem Ende zu und vor allem in Bayern werden bald Maibäume aufgestellt – und auch gestohlen. Droht eine Verurteilung wegen Maibaumdiebstahls? Nicht wirklich, meinen wir. Viele Straftatbestände sind zwar eigentlich erfüllt. Aber auch im Recht spielt Tradition eine Rolle. Und das ist auch gut so.

Das Maibaumstehlen ist ein alter bayerischer Brauch. Im Wesentlichen geht es darum, den schon gefällten und auf die Aufstellung wartenden Maibaum aus einer anderen Gemeinde zu entwenden. Für den so gestohlenen Maibaum müssen die Eigentümer dann eine Auslöse zahlen, in der Regel eine vernünftige Brotzeit, selbstverständlich einschließlich Getränke.

Aber ist das denn nicht irgendwie verboten? „Maibaumstehlen“ klingt schon verdächtig nach „Maibaumdiebstahl“ und das kann ja wohl kaum erlaubt sein. Und auch, wenn man es wohl normalerweise eher mit Humor sieht, Opfer eines solchen Diebstahls zu werden, droht dann nicht doch ein Verfahren oder gar eine Verurteilung? „Maibaumdiebstahl, juristisch betrachtet“ weiterlesen

Die Absicherung beim Grundstückserwerb

Bei sämtlichen Kaufgeschäften möchte man nach Möglichkeit erreichen, dass der Austausch der Leistungen gleichzeitig stattfindet. Niemand soll in Vorleistung gehen müssen und dadurch Gefahr laufen, als Käufer zu zahlen, ohne die Kaufsache zu bekommen, bzw. als Verkäufer die Ware loszuwerden, ohne den Preis zu erhalten.

Bei den meisten Alltagsgeschäften funktioniert das praktisch automatisch: An der Supermarktkasse geschehen Bezahlung und Warenerhalt praktisch im selben Moment. Bei größeren Abzahlungsgeschäften geht das nicht in dieser Form, dafür erlaubt es die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts, dass der Verkäufer zumindest noch bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer bleibt und so eine bessere Rechtsposition hat.

Diese Möglichkeiten gibt es beim Grundstückserwerb nicht. Denn ein Grundstückseigentümer kann dem Käufer schon nicht selbst das Eigentum verschaffen – der Eigentumserwerb erfolgt gemäß § 873 BGB durch Einigung („Auflassung“, § 925) und Eintragung im Grundbuch. Für beides braucht man einen Notar, der die Erklärungen beurkundet und weiterleitet. Weil die Auflassung nicht unter einer Bedingung erklärt werden kann (§ 925 Abs. 2), ist ein Eigentumsvorbehalt nicht möglich. „Die Absicherung beim Grundstückserwerb“ weiterlesen

Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion

Wer mit Waren handelt oder Leistungen anbietet, stellt sich häufig die Frage, wie er seine Haftung für Mängel eindämmen kann.

Das Gesetz sieht dabei grundsätzlich vor, dass der Anbieter für Mängel haften muss, beim Kaufvertrag gemäß § 437, beim Mietvertrag gemäß §§ 536 und 536a und beim Werkvertrag gegen § 634 BGB. Allgemein gelten die §§ 280 bis 288 und 323 für alle Verträge und sehen weitgehende Schadenersatz- und Rücktrittsrechte bei Mängeln vor. „Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (I)

Im Einkommensteuerrecht gibt es zahlreiche Konstellationen, die immer wieder vorkommen – sowohl im realen Leben als auch im Juristischen Examen. Heute wollen wir einige dieser Standardfälle zum EStG und ihre rechtliche Behandlung darstellen. Allerdings sei angemerkt, dass es innerhalb dieser prinzipiell häufigen Sachverhalte wieder ganz unterschiedliche Nuancen gibt, die man jeweils beachten muss. Das schematische Übertragen von Antworten verbietet sich hier also – wie im gesamten Steuerrecht.

Geldeinlagen und Geldentnahmen

Die Entnahme von Geldern aus dem eigenen Unternehmen ist steuerrechtlich nicht relevant. Ob man gar nichts, 500 Euro oder 100.000 Euro entnimmt, ändert am zu versteuernden Einkommen nichts. Es handelt sich lediglich um eine Umbuchung von der beruflichen in die private Sphäre. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (I)“ weiterlesen

Fall Böhmermann/Erdogan: Die Strafverfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Ermächtigung zur Strafverfolgung Jan Böhmermanns wegen angeblicher Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan zu erteilen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die dafür gegebene Begründung ist jedoch sachlich falsch und unehrlich. Kanzlerin Merkel hätte sich nicht hinter der Unabhängigkeit der Justiz verstecken dürfen.

In einem Rechtsstaat bedeutet die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Beleidigung ausländischer Regierungen lediglich, dass man der unabhängigen Justiz die Aufgabe überträgt, über die Strafbarkeit zu entscheiden – so in etwa hat Kanzlerin Angela Merkel die Entscheidung der Bundesregierung, ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zuzulassen, begründet. „Fall Böhmermann/Erdogan: Die Strafverfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung“ weiterlesen

Böhmermann, Erdogan, § 103 StGB und das Inland

Setzt eine Strafbarkeit wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten gemäß § 103 StGB voraus, dass sich das beleidigte Staatsoberhaupt im Inland aufhält? Die Frage ist aus dem Gesetz heraus kaum zu beantworten und hat in der Literatur bisher wenig Beachtung gefunden – kein Wunder bei einem Paragraphen, der in der Praxis keine Rolle spielt.

Ob sich Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan wirklich strafbar gemacht hat, ist daher schwer zu beurteilen. Eines ist jedenfalls sicher: In dieser Affäre gibt es nur Verlierer.

In der juristischen und politischen Posse um Jan Böhmermann und sein Gedicht über den türkischen Staatspräsidenten wurde ein Paragraph ausgegraben, den wohl kein Laie und kaum ein Jurist wirklich kannte. Über § 103 StGB („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) hat man allenfalls einmal kurz drübergelesen, in der Ausbildung und in der Praxis spielt er keinerlei Rolle. „Böhmermann, Erdogan, § 103 StGB und das Inland“ weiterlesen