Ist das beA unsicher?

Ich habe hier schon öfter vom besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) berichtet. Dabei handelt es sich – kurz gesagt – um ein Nachrichtensystem, bei dem Anwälte, Gerichte und bestimmte Behörden miteinander kommunizieren können. Man kann sich das Ganze wie eine Webmail-Oberfläche vorstellen. Die Mitteilungen sind sicher, nachprüfbar und rein digital, was in einer Sparte, die heute noch erschreckend oft per Fax kommuniziert, sehr sinnvoll ist.

Zu meinem Leidwesen nimmt die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht am beA teil, obwohl es gerade hier aufgrund der dicken Schriftsätze und Anlagen sehr praktisch wäre.

Nun aber werden Stimmen laut, dass das beA doch nicht so sicher ist, wie man gemeint hat. Konkret geht es darum, dass das beA keinen Nachweis darüber bietet, welche Schriftsätze und Anlagen man genau geschickt hat.

Zwei Meinungen dazu:

Ich wage noch keine eigene Einschätzung dazu. Mich betrifft es ohnehin wenig, da ich an die Gerichte, die das beA überhaupt anwenden, meist nur Akteneinsichtsgesuche oder ähnliche Schriftsätze richte.

Wenn ich mal fristgebundene Anträge stelle, sind das in aller Regel Anhörungsrügen. Diese haben in aller Regel keinen Anhang, sondern bestehen nur aus einer einzigen PDF-Datei. Diese Datei kommt entweder beim Gericht an oder nicht. Wenn sie nicht ankommt, wird mich das Gericht fragen, warum ich eine leere Nachricht geschickt habe – dann kann sich zur Not ein Sachverständiger in mein beA-Postfach einloggen und überprüfen, dass ich nicht Nichts abgeschickt habe.

Möglicherweise wird sich das als ein Scheinproblem herausstellen. Aber für Rechtsanwälte, die im Zweifel Jahre später nachweisen müssen, dass sie irgendeinen Nachweis auch wirklich mitgeschickt haben, dürfte zumindest ein gewisses Unbehagen bleiben.

Der weiße Cis-Mann in der Kanzlei

Geschlecht und sexuelle Ausrichtung der Mandanten sollten  keinen Anwalt interessieren.
Geschlecht und sexuelle Ausrichtung der Mandanten sollten keinen Anwalt interessieren.
In Berlin hat eine Kanzlei eröffnet, die sich ihrem Selbstverständnis nach vor allem an Minderheiten richtet. Diese Kanzlei hat bereits in verschiedenen Medien eine gewisse Berichterstattung bekommen. In einem (leider hinter der Paywall verborgenen) Artikel erklären die Gründerinnen anscheinend ihren Ansatz und werden wie folgt zitiert:

Der weiße Cis-Mann kann auch zu allen anderen Kanzleien gehen.

Um das mal zu übersetzen:

  • Weiß sind Menschen, denen man rein optisch eine andere als mitteleuropäische ethnische Herkunft nicht ansieht.
  • Cis- bedeutet, dass sich jemand durch eine Laune der Natur mit dem Geschlecht identifiziert, dem er auch tatsächlich biologisch angehört.
  • Mann ist immer noch Mann.

Ein solcher weißer Cis-Mann kann also, so die beiden Kolleginnen, zu allen möglichen Kanzleien gehen. Das ist sicher. Aber soll da etwa mitschwingen, dass eine Person, die nicht-weiß, nicht-cis und nicht-männlich ist, das nicht kann? Werden Frauen, vielleicht sogar schwarze Frauen, von Anwälten sofort vor die Tür gesetzt? Diese Vorstellung ist doch absurd.

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Rechtsschutzversicherung, mal wieder

Man kann mich ja auf wirklich jedem erdenklichen Weg erreichen: Per Telephon, per Post, per Fax, per WhatsApp. E-Mails kann man mir standardmäßig unsicher oder mit PGP verschlüsselt schicken.

Nun hat sich eine Rechtsschutzversicherung, mittlerweile schon seit Wochen drei Anwälte, zwei Prozessbeteiligte und ein Gericht auf Trab hält, weil sie sich ein paar Euro aus einem Kostenbeschluss erhofft, etwas Neues einfallen lassen.

Ich soll mich auf deren Homepage in einem Portal verifizieren und anmelden, dort liegt dann eine Nachricht für mich.

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Bin ich ein Organ der Rechtspflege?

Anwälte sind Organe der Rechtspflege. Das zumindest sagt das anwaltliche Berufsrecht (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Damit soll zum einen zum Ausdruck kommen, dass der Anwalt nicht nur für seinen aktuellen Mandanten da ist, sondern das große Ganze der Rechtsordnung im Auge haben muss. Andererseits bedeutet das aber auch, dass es keine Überordnung der staatlichen Juristen wie Richter oder Staatsanwälte gibt, sondern der Anwalt eine genauso vertrauensvolle Stellung genießt.

Trotzdem kann ich mich mit diesem Titel nicht ganz anfreunden. Warum das so ist, möchte ich hier kurz ausführen.

Zum einen bedeutet „Organ“ eine gewisse Distanzierung von sich selbst. Ein Verfassungsorgan ist bspw. entpersonalisiert, der Inhaber des Amtes handelt nicht mehr als Privatperson, sondern mehr als Sachwalter des Staates. Ebenso ist der Vorstand eines Vereins ein organisatorischer Teil desselben und nicht mehr als individuelle Person erkennbar, sondern muss die Gesamtinteressen über die eigenen, aktuellen stellen.

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Rechtsschutzversicherung? Nein, danke!

clause-1462960_1920Warum ich keine rechtsschutzversicherten Mandanten mehr annehme

Im anwaltlichen Tätigkeitsbereich ist nicht jedes Mandat eine Goldgrube. Das macht mir aber auch nichts aus, denn viele Angelegenheiten übernehme ich aus Überzeugung. Und im Endeffekt ist es immer eine Mischkalkulation. So übernehme ich auch Fälle mit niedrigem Streitwert, kleine Strafsachen, Prozesskostenhilfemandate, Pflichtverteidigungen usw. Soweit berufsrechtlich zulässig, mache ich manche Dinge auch pro bono oder erteile zumindest kostenlose telephonische Auskünfte.

Eine Art von Fällen werde ich aber nun in aller Regel, noch konsequenter als zuvor, überhaupt nicht mehr annehmmen: Diejenigen, die mir ein rechtsschutzversicherter Mandant anträgt. Denn diese Mandate bedeuten nur Ärger.

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Das Ende der Robe?

Die schwarze Robe ist die Berufstracht der Rechtsanwälte. Daran erkennt man sofort den Juristen – auch, wenn die Herkunftserklärung, der preußische König Friedrich Wilhelm I. habe diese verordnet, damit man die „Spitzbuben“ schon von Weitem sehe, wohl ins Reich der Mythen gehört.

Abschaffung der Robenpflicht durch die Satzungsversammlung?

Die Robe ist dabei nicht nur eine Frage der Üblichkeit, sondern auch berufsrechtlich in § 20 Abs. 1 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) festgeschrieben. Dies könnte sich nun ändern. Denn die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer berät bald über eine Änderung dieser Vorschrift. Hierüber hat sich bereits eine lebhafte Diskussion in der Anwaltschaft entwickelt.

Ich persönlich bin ein Freund der Robe. Sie gehört einfach zu unserem Beruf dazu. Ich trage die Robe bei allen Verhandlungen, in der Regel auch bei Gerichten, in denen die Robe nicht mehr verpflichtend ist, z.B. in Zivilsachen vor dem Amtsgericht München.

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Werbung auf dem Aktendeckel

anonymWenn man als Angeklagter vor Gericht steht, will man sich ungern mit vollem Namen und Photo in der Lokalpresse wiederfinden. Zumindest in medial interessanten Prozessen klicken vor Verhandlungbeginn aber gern mal die Kameras. Gemeinhin bekommt man einen netten Tarnnamen zugedacht und das Bild wird verpixelt oder mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht. Wer der Journaille nicht traut, hält sich daher sicherheitshalber irgendetwas vor das Gericht.

Als Verteidiger gibt man dem Mandanten dafür normalerweise einen Aktenhefter, der das Antlitz recht effektiv verbirgt. In letzter Zeit haben nun einige Kollegen die Idee entwickelt, diese Aktenhefter gut sichtbar mit dem Namen der Kanzlei zu beschriften, um sich bekannt zu machen.

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Kein Anwalt ohne Krawatte

Vor dem Landgericht Düsseldorf wäre fast ein Prozess geplatzt, weil der Rechtsanwalt keine Krawatte anhatte. Da nach den örtlichen Gepflogenheiten eine Krawatte vorgesehen sei, sei ein Anwalt ohne eine solche Amtstracht quasi gar kein Anwalt. Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass der Mandant nicht vertreten wäre und dann ein Versäumnisurteil gegen ihn ergehen würde.

Viele Kollegen sehen das mittlerweile entspannter, aber für mich gehört die Krawatte auf jeden Fall dazu, ebenso wie ein Langarmhemd. Wenngleich ich staatlichen Institutionen gegenüber grundsätzlich skeptisch bin, ist das nun einmal die Art und Weise, wie man sich in einer ernsten und bedeutenden Angelegenheit kleidet.

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Warum ein Anwalt kostet, was er kostet

Nicht selten wird sich über die hohen Kosten bei der Beauftragung anwaltlicher Dienste beklagt. Warum für vermeintlich überschaubare Tätigkeiten oder für einzelne Schreiben gleich mehrere hundert Euro anfallen sollen, geht Vielen nicht ein.

Daher soll dieser Artikel einmal kurz darlegen, welche Kosten mit dem Betrieb einer Anwaltskanzlei verbunden sind und wie sich diese auf das Preisniveau auswirken.

150 Arbeitsstunden pro Monat

Der durchschnittliche deutsche Arbeitnehmer arbeitet nach Abzug von Wochenende, Feiertagen, Urlaub, Krankheit und ähnlichem Ausfall knapp 1700 Stunden pro Jahr. Das sind rund 140 Stunden pro Monat. Nehmen wir nun aus Gründen kalkulatorischer Sicherheit und runder Zahlen an, dass ein freiberuflicher Rechtsanwalt durch Selbstausbeutung auf 150 Stunden im Monat kommt.

In diesen 150 Stunden muss er also die gesamten Kosten seiner Kanzlei hereinarbeiten und zudem noch seinen Lebensunterhalt verdienen. Anders gesagt: Von allen monatlichen Kosten muss man ein Hundertfünfzigstel berechnen und diesen Betrag vom Stundenlohn abziehen.

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Die Top Ten für den Mai 2018

https://opfer-notruf.de/2018/05/08/ist-die-verhandlung-immer-oeffentlich/

https://jugendstrafrecht-faq.de/2018/05/28/welche-moeglichkeiten-der-bewaehrung-gibt-es-im-jugendstrafrecht/

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