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    Categories: Arbeitsrecht

Verdachtskündigungen

Nein, keine Angst, ich will mich nicht darüber auslassen, ob es verhältnismäßig ist, eine Kassiererin wegen 1,30 Euro rauszuschmeißen. Und auch ich weiß nicht, wer da was geklaut hat und was die Motive für die Kündigung waren. Zumal es zu diesen Komplexen wohl nichts gibt, was noch nicht in den letzten Tagen in den Weiten des Internets gesagt wurde. Etwas zu kurz kam aber die Frage, warum es Verdachtskündigungen überhaupt gibt. Auf den ersten Blick sträubt sich einem da ja alles. Für einen bloßen Verdacht kann man gekündigt werden? Obwohl man vielleicht unschuldig ist? Sauerei! Inquisition! Willkür! Skandal! Mittelalter!

Dazu muss man sich aber vor Augen führen, dass man in praktisch allen Rechtsgebieten auf Verdacht handeln kann. Mehr noch, ich brauch nicht einmal einen Verdacht, vielmehr reicht mein persönlicher, völlig subjektiver und irrationaler Wille. Wenn ich es mir anders überlege, kann ich jederzeit meinen Zeitungsboten abbestellen oder einen anderen Handwerker bestellen.

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