Das Medienrecht – online und offline bedeutsam

(Letzte Aktualisierung: 19.10.2022)

Das Medienrecht ist ein Rechtsgebiet, das Veröffentlichungen in allen Medien, seien es nun Bücher, Zeitungen, Homepages oder – ganz aktuell – soziale Online-Netzwerke.

Dabei gibt es kein einheitliches Mediengesetz. Vielmehr ergeben sich erhebliche Überschneidungen und Berührungspunkte zum Zivilrecht, insbesondere zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, zum Strafrecht und zu den Grundrechten. Auch Datenschutz und das Urheberrecht spielen hier eine ganz erhebliche Rolle.

Im weitesten Sinne gehört auch das Rundfunkrecht, z.B. Fragen rund um die „GEZ“, zum Medienrecht. Aber auch als Privatperson, die bspw. nur ein Blog, eine Facebook-Seite oder einen Youtube-Kanal betreibt, sollte man medienrechtliche Problematiken beachten.


Was gehört alles zum Medienrecht?

Das Medienrecht lässt sich häufig nicht klar abgrenzen. Es umfasst alle Rechtsbeziehungen, die aufgrund der Tätigkeit von Medienorganen entstehen. Es betrifft also sowohl die klassische Presse als auch die sog. neuen Medien. In sozialen Netzwerken oder auf privaten Homepages üben auch normale Benutzer mittlerweile eine mediale Tätigkeit aus.

Neben dem Presserecht werden aber auch allgemeine Persönlichkeitsrechte oder bspw. das Urheberrecht tangiert. Schwerere Verstöße können auch strafrechtliche Bedeutung haben.

Was ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) ist eine Ausprägung der Menschenwürde. Weil jeder Mensch eine unverzichtbare Würde besitzt, wird er rechtlich darin geschützt. Dazu zählt die persönliche Ehre, aber auch das Recht am eigenen Bild, die Achtung der informationellen Selbstbestimmung oder der Schutz des Privatlebens.

Wie jedes Recht muss auch das APR einer Abwägung standhalten. So kann sich bspw. ein Politiker nicht darauf berufen, die informationelle Selbstbestimmung stünde der Berichterstattung über seine Amtsausübung im Weg.

Was ist der Unterschied zwischen Tatsache und Meinung?

Eine Tatsachenbehauptung ist stets objektiv beweisbar oder widerlegbar, sei es auch nicht mit letzter Sicherheit oder nur unter Heranziehung aller denkbaren Beweismittel. Beispiel: Sänger X hat sein neuestes Lied von einem anderen Künstler abgeschrieben.

Eine Meinungsäußerung beinhaltet dagegen ein persönliches Werturteil, es drückt ein subjektives empfinden aus und ist nicht verallgemeinerbar. Beispiel: Sänger Y hat eine furchtbare Stimme.

Die Hauptunterschiede ergeben sich in der rechtlichen Behandlung: Eine falsche Tatsachenbehauptung ist unzulässig, dagegen kann sich der Betroffene zur Wehr setzen. Eine negative Meinungsäußerung ist dagegen grundsätzlich hinzunehmen, soweit sie nicht beleidigend ist.

Wann dürfen Bilder von Personen veröffentlicht werden?

Bilder, die eine andere Person aufgenommen hat, unterliegen stets deren Urheberrecht. Man darf sie also in aller Regel nicht verwenden, sonst setzt man sich Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten aus.

Bilder, die man selbst aufgenommen hat und die andere Personen zeigen, unterliegen dagegen dem Kunsturhebergesetz (KUG, teilweise KunstUrhG). Man darf sie grundsätzlich nicht veröffentlichen (§ 22 KUG), es sei denn, es handelt sich um

  • Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  • Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient

und es werden keine übergeordneten Interessen des Abgebildeten verletzt (§ 23 KUG).

Kann man gegen negative Berichterstattung vorgehen?

Das kommt darauf an, ob die Berichterstattung nach den genannten Grundsätzen zulässig ist oder nicht. Gegen unzulässige Veröffentlichungen sind Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche denkbar – der Gegner verpflichtet, z.B. unwahre Tatsachenbehauptungen zu unterlassen und entsprechende Artikel zu löschen. Auch Schadenersatz oder Schmerzensgeld kommen in Betracht. Schließlich ist auch noch an die Möglichkeit der Gegendarstellung zu denken.

Welche Vorgehensweise die sinnvollste ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ihr Rechtsanwalt ist dazu gerne bereit.

Was ist der Streisand-Effekt?

Als Streisand-Effekt bezeichnet man es, wenn gegen eine Veröffentlichung zurecht juristisch vorgegangen wird und man damit auch Erfolg hat, dies jedoch dazu führt, dass der Inhalt dieser Veröffentlichung nun in aller Munde ist. Denn genau so erging es der Sängerin Barbra Streisand in den USA.

Beispiel: Das Hintertupfinger Dorfblatt (Auflage: 1000 Zeitungen) behauptet, es bestünde der Verdacht, dass ein Schauspieler seine Frau geschlagen hat. Deswegen strengt er einen großen Prozess an, über den alle Zeitungen und das Fernsehen eingehend berichten. Er mag am Ende vor Gericht gewinnen, der Verdacht ist nun aber allgemein bekannt.

Ihr Anwalt wird darauf achten und dementsprechend nur solche Schritte einleiten, die dieses Risiko vermeiden.

Dürfen Minderjährige eigene Accounts auf Internetplattformen haben?

Grundsätzlich gilt auch hier das allgemeine Vertragsrecht. Die Registrierung auf Internetplattformen wie Youtube, Twitter oder Facebook ist – deutsches Recht vorausgesetzt – ein Vertrag zwischen dem Benutzer und dem Betreiber. Demnach brauchen Minderjährige eigentlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, damit dieser Vertrag wirksam wird.

Das bedeutet aber nicht, dass der Minderjährige Narrenfreiheit hätte und für nichts zur Rechenschaft gezogen werden könnte, was er dort ohne Zustimmung der Eltern macht. Denn soweit Rechte Dritter verletzt werden, geht es dabei meist nicht um vertragliche Ansprüche, sondern um sogenannte unerlaubte Handlungen. Die Schadenersatzpflichten und die mögliche Strafbarkeit knüpfen dann nicht an das Vertragsverhältnis an, sondern an die Handlung als solche – und dafür ist die Zustimmung der Eltern unerheblich.

Darf man in Medienproduktionen irgendwelche Telephonnummern verwenden?

Prinzipiell schon, falls aber Leser/Zuschauer diese Nummern dann aus Neugier anrufen, kann es Probleme mit dem wirklichen Nummerninhaber geben. Um dies zu vermeiden, gibt es eine Liste zulässiger fiktiver Telephonnummern der Bundesnetzagentur.