Demokratie: Weniger Anspruch wagen

In puncto Freiheit und Demokratie sollte man nicht nur vergleichsweise zufrieden sein.
In puncto Freiheit und Demokratie sollte man nicht nur vergleichsweise zufrieden sein.
Immer, wenn sich schlimme Nachrichten über Menschenrechtsverletzungen in fremden Staaten verbreiten, gibt es eine häufige Reaktion: Wie schön, dass wir es besser haben.

Das war bei den gewalttätigen Zusammenstößen in Weißrussland der Fall, aktuell angesichts der Hinrichtung eines Bloggers im Iran sowie immer wieder, wenn Oppositionelle irgendwo auf der Welt verhaftet werden.

Gerne wird das dann auch noch mit mahnenden Worten der Form „Und ihr beschwert euch, wenn hierzulande irgendwas nicht so läuft wie ihr das gerne hättet…“ garniert. Und sachliche Kritik an der eigenen Regierung und Gesetzgebung kann man stets mit dem Hinweis auf noch schlimmere Zustände in anderen Ländern ins Lächerliche ziehen.

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Die Unfassbarkeit der Grundrechte

Derzeit wird meine Homepage zu Verfassungsbeschwerden (https://anwalt-verfassungsbeschwerde.de) überarbeitet. Auch wenn ich natürlich nicht jeden Handgriff daran selbst vornehme, bin ich schon in die grobe Gestaltung involviert.

Dazu gehört auch, dass ich die Texte, die die einzelnen Grundrechte erklären, zumindest selbst vorstukturiert habe, sodass dann ein Ergebnis rauskommt, mit dem ich mich gerne in der Öffentlichkeit präsentiere.

Damit das Ganze dann auch einigermaßen lesbar ist, werden pro Grundrechte zwei oder drei Bilder eingefügt. Diese haben natürlich ausschließlich illustrierenden Charakter und sorgen dafür sorgen, dass es sich nicht um reine Textwüsten handelt.

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Das Protektorat der Mehrheit

Ich habe immer gefunden, dass der schönere Begriff von Demokratie nicht „Herrschaft der Mehrheit“ wäre, sondern „Schutz der Minderheit unter dem Protektorat der Mehrheit.“

Dieses Zitat von Roger Willemsen wurde anscheinend durch eine glückliche Fügung des Schicksals wiederentdeckt und wird derzeit in den sozialen Medien rauf und runter geteilt. Es klingt sehr intellektuell, nachdenklich und tiefgründig – wie sein Urheber selbst. Es entspricht auch dem Gedanken einer harmonischen Gesellschaft, wie sie die politische Linke, der Willemsen durchaus Sympathie entgegenbrachte, vorgeblich unterstützt.

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Abamatus-Podcast (5): Überblick über das Recht (Bairisch)

Zwangsvollstreckung: Können sich die Regeln zur Unpfändbarkeit jederzeit ändern?

Mich hat eine ganz interessante Frage per E-Mail erreicht, die ich – mit Zustimmung des Fragestellers – öffentlich beantworten wollte. Die Frage lautet zusammengefasst:

Verschiedenes Eigentum (z.B. ein Herd, Betten, Laptops, Haustiere) ist derzeit unpfändbar. Kann es passieren, dass diese Dinge in Zukunft doch gepfändet werden dürfen?

Zur Beantwortung dieser Frage muss man etwas ausholen. Zunächst einmal setzt ein Pfänden voraus, dass irgendein Anspruch besteht. Die eine Person („Gläubiger“) hat einen Anspruch gegen eine andere Person („Schuldner“). Diesen Anspruch muss sie aber nun irgendwie durchsetzen. Das passiert im Wege der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Voraussetzung dafür ist freilich, dass der Anspruch auch rechtlich festgestellt wurde, vor allem durch Urteil oder durch ein gerichtliches Mahnverfahren. Mit dieser Entscheidung, dem sog. Vollstreckungstitel oder kurz „Titel“ kann der Gerichtsvollzieher dann die Zwangsvollstreckung betreiben und z.B. Eigentum des Schuldners aus dessen Wohnung pfänden. „Zwangsvollstreckung: Können sich die Regeln zur Unpfändbarkeit jederzeit ändern?“ weiterlesen

Einbürgerung eines Syrers mit zwei Ehefrauen (Urteil des VGH Baden-Württemberg)

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat ein viel beachtetes Urteil gefällt, wonach mehrere nebeneinander bestehende Ehen der Einbürgerung eines syrischen Staatsangehörigen nicht entgegenstehen (Urteil vom 25.4.2017, 12 S 2216/14). Diese Polygamie verstoße nicht gegen das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und auch sonst gegen keine Voraussetzung für eine Einbürgerung.

Auf jura-medial.de wurde dieses lange und intensiv begründete Urteil nun erläutert:

Jura medial – Einbürgerung mit zwei Ehefrauen

Die Top Ten für den Juni 2016

Auf urteilsbesprechungen.de ging es um den Beschluss des Oberlandesgerichts München (29 W 542/16), der die Verpflichtungen von Filehostern nach erfolgter Abmahnung bzw. Unterlassungsverurteilung näher ausgeführt hat.

Die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ werden im Alltagsleben synonym verwendet. Dass es dagegen ein großer Unterschied ist, ob man die Fahrerlaubnis oder nur den Führerschein verliert, erklären die Verkehrsrecht-FAQ. „Die Top Ten für den Juni 2016“ weiterlesen

Verfassungsrechtsbehelfe des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung

Die Verfassungsbeschwerde ist wohl einer der Rechtsbehelfe, der auch den meisten Normalbürgern ein Begriff sein dürfte. Dabei stellt sich in Bayern die Frage, welches von mehreren Verfahren überhaupt zur Verfügung steht und wie sich die jeweiligen Erfolgsaussichten darstellen.

Grundsätzlich sind neben der Bundes-Verfassungsbeschwerde noch zwei unterschiedliche Klagearten nach bayerischem Recht möglich: Die Landes-Verfassungsbeschwerde und die Popularklage.

Diese Rechtsbehelfe stehen grundsätzlich unverbunden und gleichwertig nebeneinander. Weder binden sich die Urteile gegenseitig noch schließt die Klageerhebung im einen Verfahren das andere aus. Allerdings sind die Arten des Rechtsschutzes, den man jeweils erlangen kann, durchaus unterschiedlich, wie nachfolgende Kurzübersicht zeigt. „Verfassungsrechtsbehelfe des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung“ weiterlesen

Demokratie als Rechtfertigung

Wenn man den Sinn und die Zielrichtung staatlicher Regelungen hinterfragt, hört man oft eine Rechtfertigung in dem Sinne, dass das alles ja demokratisch beschlossen sei. Es geht also – zumindest indirekt – auf den Volkswillen zurück, der sich zwar nicht immer unmittelbar durch eine Abstimmung, aber wenigstens in der Form äußert, dass es die vom Volk gewählten Vertreter waren, die hier gehandelt haben. Nun fallen in der Realität Volkswille und Volksvertreterbeschlüsse oft genug auseinander. Aber sogar, wenn man unterstellt, das Volk habe selbst und mehrheitlich gehandelt – ist dies dann ein Grund, warum eine bestimmte Entscheidung sakrosankt ist und nicht mehr hinterfragt werden darf? „Demokratie als Rechtfertigung“ weiterlesen