Die Unfassbarkeit der Grundrechte

Derzeit wird meine Homepage zu Verfassungsbeschwerden (https://anwalt-verfassungsbeschwerde.de) überarbeitet. Auch wenn ich natürlich nicht jeden Handgriff daran selbst vornehme, bin ich schon in die grobe Gestaltung involviert.

Dazu gehört auch, dass ich die Texte, die die einzelnen Grundrechte erklären, zumindest selbst vorstukturiert habe, sodass dann ein Ergebnis rauskommt, mit dem ich mich gerne in der Öffentlichkeit präsentiere.

Damit das Ganze dann auch einigermaßen lesbar ist, werden pro Grundrechte zwei oder drei Bilder eingefügt. Diese haben natürlich ausschließlich illustrierenden Charakter und sorgen dafür sorgen, dass es sich nicht um reine Textwüsten handelt.

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Befangenheit? Vom Bundestag ans Verfassungsgericht

Stephan Harbarth wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht. An seiner fachlichen Qualifikation gibt es sicherlich nichts auszusetzen. Als problematisch wird aber die Tatsache empfunden, dass Herr Harbarth unmittelbar aus der Politik an das Gericht wechselt, das gerade die Politik kontrollieren soll. Seit 2009 sitzt er für die CDU im Bundestag.

Übergangsloser Wechsel als Problem

Nun kann man grundsätzlich wohl schon davon ausgehen, dass er in seinem neuen Amt als Verfassungsrichter politische Bindungen zurückstellen kann. Wenn wir das bezweifeln, müssten wir das gesamte Bundesverfassungsgericht unter den Verdacht der Voreingenommenheit stellen, da fast alle seiner Mitglieder politische Beziehungen haben und in aller Regel bestimmten Parteien nahestehen – sonst würden sie normalerweise keine Verfassungsrichter.

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Einführung ins Völkerrecht – Folge 3 (Kapitel 5 und 6)

Nun die dritte Folge der „Einführung in das Völkerrecht“.

Themen sind die Akteure des Völkerrechts (Staaten, NGOs, Einzelpersonen, Unternehmen und Völkerrechtssubjekte sui generis) sowie die Frage, was denn eigentlich den Staat ausmacht. Viel Spaß!

Katalonien: Selbstbestimmung ist nicht zu verbieten

Es handelt sich um ein altes philosophisches Problem: Warum gibt es den Staat und wie begründet er seine Macht?

Für dieses Problem gibt es bis heute keine Lösung. Man kann allenfalls empirisch feststellen, dass es auf der ganzen Welt Staaten gibt und dass sie zumindest in ihren Grundanlagen überall gleich funktionieren. Der Staat übt durch seine Organe auf dem als das seine begriffenen Territorium Staatsgewalt aus, meist anhand der von ihm festgesetzten Regeln, vulgo Gesetze. Aber dieser „Es ist eben so“-Schluss ist sicherlich nicht befriedigend.

Der Gesellschaftsvertrag als fiktive Begründung von Macht

Am populärsten waren und sind wohl Modelle des Gesellschaftsvertrags: Alle Menschen schließen miteinander eine Übereinkunft, wonach sie Teile ihrer Selbstbestimmung an den Staat übertragen. Dieser Staat wieder garantiert dafür, dass seine Bürger in Sicherheit und unter gleicher Geltung der Gesetze leben können. Um dies sicherzustellen, werden die Organe des Staates von den Bürgern gewählt oder zumindest legitimiert.

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Das Grundgesetz und der Austritt Bayerns

Eine YouGov-Umfrage hat Erstaunliches herausgefunden: Ein Drittel der Bayern würde einen Austritt des Freistaats aus der Bundesrepublik befürworten. Die bayerischen Bürger haben, so scheint es, nie vergessen, unter welchen Umständen sie 1871 ins Deutsche Reich gezwungen wurden und dass sie auch nach dem Zweiten Weltkrieg einem Wiedererstehen eines deutschen Staates skeptisch gegenüber standen. Ökonomische und politische Argumente tun – obgleich eine ernstzunehmede Debatte über die Eigenstaatlichkeit derzeit kaum stattfindet – ihr Übriges.

Karlsruhe gegen Sezession, Völkerrecht dafür

Nun gab es allerdings im Dezember 2016 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 349/16), das eine einseitige Sezession einzelner Länder ohne Zustimmung des Bundes für grundgesetzwidrig hielt. Die Bundesverfassung, so die Richter, sehe einen Austritt nicht vor. Das ist nicht verwunderlich, denn außer in der Verfassung Liechtensteins ist ein Austrittsrecht nirgends vorgesehen.

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Die Verfassung des Vereinigten Königreichs

flag-2292674_640Man hört häufig die Theorie, Großbritannien, genauer gesagt: das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, habe keine Verfassung.

Dabei stellen sich jedem Juristen die Nackenhaare auf. Denn jeder Staat hat eine Verfassung. Als „Verfassung“ bezeichnet man im Grunde nur den politischen Zustand eines Landes, also die Frage, wie es „verfasst“ ist. Diese Verfassung existiert ganz einfach, sie muss nicht etwa niedergeschrieben sein. So hat auch eine absolutistische Monarchie eine Verfassung, auch wenn sie nur aus dem Kernsatz „Der König darf alles“ bestehen mag.

Keine einheitliche, geschriebene Verfassung

Richtig ist, dass das Vereinigte Königreich keine geschriebene Verfassung (Grundgesetz) besitzt. Und es gibt auch keine Rechtsnormen, die wie eine Verfassung über den „normalen“ Gesetzen stehen. Es gibt einzelne Parlamentsgesetze, die Verfassungsrecht beinhalten. Die Institutionen des britischen Verfassungslebens sind auch nicht alle gesetzlich definiert, sondern werden häufig nur unvollständig geregelt. Man muss über ein fundiertes Wissen bzgl. des Gewohnheits- und Richterrechts verfügen, um die komplette Verfassungsordnung überblicken zu können. „Die Verfassung des Vereinigten Königreichs“ weiterlesen

Homosexuellen-Ehe: Pyrrhus-Sieg vor dem Supreme Court?

Heute ist der 4. Juli, der Nationalfeiertag der USA. Daher haben wir heute auch extra ein US-amerikanisches Thema auf Lager, das zudem sehr aktuell ist:

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat entschieden, dass gleichgeschlechtliche Heiraten (auch bekannt als „Homo-Ehe“) legal sind. So oder so ähnlich liest man es in den Medien hierzulande. Diese Darstellung ist grundsätzlich falsch. Vielmehr wurde in der Entscheidung „Obergefell vs. Hodges“ (Urteile werden in den USA gewöhnlich nach den Beteiligten benannt) eine Pflicht sämtlicher Bundesstaaten zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe statuiert. „Homosexuellen-Ehe: Pyrrhus-Sieg vor dem Supreme Court?“ weiterlesen

Die Bedeutung einer Präambel (II)

Warum ist es nun aber häufig doch richtig, dass Präambeln keine rechtliche Bedeutung haben? Das bezieht sich häufig nicht auf Vertragspräambeln, sondern auf Gesetze, vor allem auf Verfassungen. Verfassungen haben meist Präambeln, die mit feierlichen Worten die Entstehung der Verfassung skizzieren, ihre Wichtigkeit betonen oder die hinter ihr stehenden Werte darlegen. Diese Worte sind häufig rechtlich nicht relevant, weil sie eben keinen Inhalt haben, der Grundlage eines Urteils werden kann.

Schauen wir uns die beiden Versionen der Präambel des Grundgesetzes einmal an: „Die Bedeutung einer Präambel (II)“ weiterlesen

Der Legitimationsregress

Kern der Rechtwissenschaft ist die Frage, welche Handlung erlaubt ist und welche nicht; weniger technisch gesagt: wer was darf. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für staatliche Organe.

Und so kann man bei jedem behördlichen Handeln die Frage stellen, ob diese zulässig ist. Damit verbunden ist spiegelbildlich die Frage, ob eine Handlung des Bürgers im Angesicht einer behördlichen Handlung zulässig ist. „Der Legitimationsregress“ weiterlesen

Schottische Unabhängigkeit: Warum ein zweites Referendum legitim wäre

War’s das? Haben zwei Millionen im Jahr 2014 wahlberechtigte schottische Bürger das Schicksal des Landes als Teil des Vereinigten Königreichs für alle Zeit besiegelt? Oder gibt es doch die Möglichkeit, ein weiteres Mal abzustimmen?

Die Schotten haben sich mit einer Mehrheit von 55 zu 45 % für einen zeitweiligen Verbleib im Königreich von Großbritannien und Nordirland ausgesprochen. Schnell entbrannte jedoch eine Diskussion darüber, dass diese Entscheidung möglicherweise nicht in Stein gemeißelt ist, sondern in einigen Jahren eine zweite Abstimmung folgen könnte. Wäre ein solches Referendum legitim? Diese Frage lässt sich nur klären, wenn man sowohl juristische als auch politische Gesichtspunkte miteinbezieht. „Schottische Unabhängigkeit: Warum ein zweites Referendum legitim wäre“ weiterlesen