Warum es kein juristisches Geheimwissen gibt

Die Vorstellung eines Rechts, das geheim bleiben muss, ist unlogisch.
Die Vorstellung eines Rechts, das geheim bleiben muss, ist unlogisch.
In juristischen Diskussionen im Internet ist eine juristische Ausbildung nicht immer gerne gesehen. Angeblich wisse man dann ja nur, was einem im der Universität eingetrichtert worden sei. Das wahre Recht sei aber ein anderes und das stehe nirgends, sondern müsse man selbst herausfinden.

Dieser Artikel soll zeigen, warum die Annahme eines juristischen Geheimwissens unzutreffend und auch unlogisch ist.

Recht wird von Menschen geschaffen

Als erstes muss man sich fragen, was Jura eigentlich ist. Jura ist die Kenntnis des Rechts, also der Gesetze und anderer Rechtsquellen. Diese werden vom Staat (in erster Linie von den Parlamentsabgeordneten) erlassen, sind also keine Naturgesetze, sondern etwas, das besteht, weil es geschaffen wurde. Die Gesetze werden angewandt von Richtern und anderen Juristen.

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Die juristische Sprache ist präzise

Manchmal hört man, die deutsche Sprache wäre eine präzise Sprache. Vor allem die deutsche juristische Sprache.

Gekrönt wird das dann gerne noch mit der Aussage, ein juristischer Begriff habe immer nur genau eine, exakt definierte Bedeutung und könne niemals etwas anderes meinen.

Ich glaube, immer, wenn ein Jurastudent das hört, fällt ihm vor Lachen der Palandt vom Tisch.

Wäre die juristische Sprache präzise, könnten wir uns die Hälfte der Ausbildung, zwei Drittel der Literatur und 95 % aller Prozesse sparen.

Ich bitte, die präzise Kürze dieses Beitrags zu entschuldigen.

Prüfungsanfechtung bei Verdacht auf Unterschleif, Täuschung oder Plagiat

Wer mit einem Spickzettel erwischt wird, muss mit ernsten Konsequenzen für die Prüfung rechnen.Für die juristische Plattform 123recht habe ich einen Artikel zur Thematik der Prüfungsanfechtung bei unzulässiger Beeinflussung der Prüfung verfasst. Es geht dabei insbesondere um die Frage, wann Unterschleif oder Plagiat bei einer Klausur oder anderen Prüfungsarbeit vorliegen und welche Reaktion des Prüfungsamts dann zulässig ist.

Kurz gesagt: Derartige Vorwürfe sind immer sehr ernst zu nehmen und es ist meistens schwer, Indizien zu widerlegen. Die Hürden dafür sind relativ hoch und der Sorgfaltsmaßstab, den ein Prüfling erfüllen muss, verlangt viel.

123recht.net – Ratgeber Prüfungsrecht
Prüfungsanfechtung bei Verdacht auf Unterschleif, Täuschung oder Plagiat
von Rechtsanwalt Thomas Hummel

Ich hab Ihren Artikel schon gelesen…

Gelegentlich korrigiere ich immer noch Klausuren im juristischen Universitätsbetrieb. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen ist es ganz interessant, die heutigen Anforderungen in der Juristenausbildung mitzuverfolgen. Zum anderen wird die Tätigkeit natürlich auch – nicht wirklich fürstlich – bezahlt.

Und schließlich bin ich ja auch als Anwalt im Rahmen der Prüfungsanfechtung tätig. Da schadet es sicher nicht, wenn man auch die Sicht des Korrektors aus eigener Erfahrung kennt und sie so im Rahmen des Mandats nachvollziehen und ggf. kritisieren kann.

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Bundesverfassungsgerichtsurteil: NPD nicht verboten, Stadthalle reloaded

town-home-270912_640Das heutige Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot könnte neue Probleme in sogenannten „Stadthallenfällen“ schaffen. Dass eine Partei vom zuständigen Gericht für „an sich verfassungswidrig“ erklärt, aber nicht verboten wurde, ist eine neue Konstellation im öffentlichen Recht. Künftige Generationen von Studenten un Examenskandidaten werden damit sicherlich bald konfrontiert werden.

Die Stadt S besitzt eine Stadthalle, die regelmäßig für verschiedene kulturelle, soziale und politische Zwecke genutzt wird. Als die Partei P die Stadthalle für ihren Landesparteitag anmieten will, lehnt der Bürgermeister B dies jedoch ab. Zwar sei die Halle zum vorgesehenen Datum noch frei. Da die P-Partei jedoch verfassungswidrig sei, komme eine Vermietung keinesfalls in Frage.

So ähnlich beginnen jedes Semester unzählige Universitäts- und Examensklausuren im juristischen Studium. Dieses absolute Standardproblem des öffentlichen Rechts darf keinem Studenten oder gar Examenskandidaten fremd sein. „Bundesverfassungsgerichtsurteil: NPD nicht verboten, Stadthalle reloaded“ weiterlesen

Die Top Ten für den November 2016

pretzel-1690191_640Feste sind eine wichtige Aktivität für viele Vereine. Natürlich darf auch die Verköstigung der Gäste da nicht fehlen. Aber darf dabei auch Alkohol ausgeschenkt werden? Mehr dazu auf vereinsrecht-faq.de.

Wann darf der Elternbeirat an bayerischen Schulen mitentscheiden oder zumindest mitreden? Diese Fragen beantworten wir auf einer unserer neuen Seiten.

Im BGB spielt die Verjährung eine große Rolle. Aber was ist nochmal der Unterschied zwischen normaler Verjährungshemmung und Ablaufhemmung?

Leiharbeit ist ein brisantes Thema im Arbeitsrecht, aber auch in der politischen Diskussion. Dabei muss man aber zwischen echter und unechter Leiharbeit unterscheiden.

Die Mietrecht-FAQ beschäftigen sich mit der Berechnung der Wohnungsgröße und den Folgen, wenn die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag vereinbart.

Im Sachenrecht haben wir uns mit einigen kleineren Fragen rund um das Recht zum Besitz auseinandergesetzt.

Das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern ist manchmal nicht so leicht zu klären. Gesellschaftsrecht-FAQ stellt dar, wie ein Rückgriff bei der Verursachung eines Schadens aussehen kann.

test-986769_1280Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (Az. 7 ZB 16.184 vom 26.09.2016) hat ein Urteil zur Prüfungsanfechtung gefällt: Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Korrektor positive und negative Aspekte der Arbeit gegenüber stellt und zu dem Schluss kommt, dass die Arbeit trotz brauchbarer Ansätze nicht ausreichend ist.

Im bayerischen Schulrecht gibt es eine allgemeine „Bayerische Schulordnung“ (BaySchO) für alle Schulen. Daneben haben die einzelnen Schularten wie Gymnasien, Realschule oder Grundschule noch spezielle Schulordnungen. Deren Inhalt haben wir untersucht.

Auf stpo-faq.de ging es um drei Grundsätze des Strafprozesses: Das faire Verfahren, den gesetzlichen Richter und das rechtliche Gehör.

Prüfungsanfechtung: Erfolgsquoten im bayerischen juristischen Staatsexamen

Nachdem wir vor Kurzem häufige Fragen zur Prüfungsanfechtung beantwortet haben, nun ein Nachtrag zu den Aussichten der Anfechtung. Die Jahresberichte des bayerischen Landesjustizprüfungsamts geben sehr detailliert Auskunft über die Nachprüfungsverfahren sowie über die verwaltungsgerichtlichen Prozesse. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf das Erste und das Zweite Juristische Staatsexamen in Bayern, von denen jeweils zwei Durchgänge pro Jahr veranstaltet werden.

Nachprüfungsverfahren

Das Nachprüfungsverfahren ist eine neben der gerichtlichen Anfechtung stehende Maßnahme der Selbstkontrolle der Korrektoren (Remonstration). Der Prüfling reicht dabei eine „konkret und nachvollziehbar begründete“ Remonstrationsschrift ein. Aufgrund dieser bewertet der Prüfer die Arbeit erneut und muss dabei auf die Kritikpunkte des Kandidaten eingehen. „Prüfungsanfechtung: Erfolgsquoten im bayerischen juristischen Staatsexamen“ weiterlesen

Häufige Fragen zur Prüfungsanfechtung

woman-1006102_1280Prüfungsanfechtungen sind schwierig und erfordern eine sehr zielgerichtete Klagebegründung. Allgemeines Vorbringen, die Note sei nicht angemessen, führt niemals zum Erfolg. Vielmehr müssen dem Prüfer tatsächliche Bewertungsfehler nachgewiesen werden.

Am Ende eines Studiums steht in vielen Studiengängen auch heute noch eine alles entscheidende Prüfung. Diese muss bestanden werden, um das Studium erfolgreich abzuschließen, in manchen Fächern entscheidet sie ohne Berücksichtigung der Leistungen während des Studiums sogar ganz allein über die erreichte Note und die Berufsaussichten.

Fallen die Noten nicht so gut aus wie erhofft, fällt man durch die Prüfung oder – der Super-GAU – wird das Examen im letzten möglichen Versuch endgültig nicht bestanden, möchte man die Bewertung natürlich irgendwie anfechten. Heute beantworten wir einige Fragen dazu. „Häufige Fragen zur Prüfungsanfechtung“ weiterlesen

Prüfungsanfechtung: Frist-Falle in der JAPO Bayern

empty-314554_1280Die juristische Prüfungsordnung für Bayern sieht ein Nachprüfungsverfahren parallel zur gerichtlichen Klage vor. Der Ausgang dieses Verfahrens darf aber nicht abgewartet werden, da ansonsten die Klage verfristet wäre. Hierin liegt eine gewisse Falle, in die Prüfungsteilnehmer keinesfalls tappen sollten.

Die bayerische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) regelt den Rahmen des juristischen Studiums, vor allem aber die beiden Staatsexamina (Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung). Ob man einen juristischen Abschluss bekommt, hängt also ganz wesentlich von den Vorschriften der JAPO ab. Die JAPO selbst ist übrigens eine Verordnung, an deren Entstehen zahlreiche bayerische Staatsministerien beteiligt waren.

Prüfungsanfechtung gemäß § 14 JAPO

Nach einem gar nicht oder nicht zur eigenen Zufriedenheit bestandenen Prüfungsversuch stellt sich natürlich auch die Frage, wie man gegen das Ergebnis vorgehen und eventuell eine bessere Bewertung erreichen kann. § 14 der JAPO regelt das Nachprüfverfahren im allgemeinen Teil, also gleichermaßen für das erste wie für das zweite Examen: „Prüfungsanfechtung: Frist-Falle in der JAPO Bayern“ weiterlesen

Die Top Ten für den Juli 2016

Auch im Juli wurden wieder einige interessante Beiträge auf anderen Seiten unseres Netzwerks veröffentlicht:

Im Arbeitsrecht sorgen AGG-Hopper immer wieder für Schlagzeilen: Was sind AGG-Hopper? Haben AGG-Hopper Entschädigungsansprüche?

Die Gemeinnützigkeit ist für Vereine ein wichtiger Aspekt ihrer Tätigkeit. Sie führt dazu, dass sie einerseits selbst nicht steuerpflichtig sind, andererseits aber auch Spenden an sie vom Spender steuerlich abgesetzt werden können. Ein wichtiger Aspekt davon ist die Selbstlosigkeit. Aber wann liegt diese vor?

Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ist im Bürgerlichen Recht anerkannt, im BGB aber nicht geregelt. Trotzdem hat sich BGB-FAQ.de mit diesem Rechtsinstitut beschäftigt.

Der Beschuldigten-Notruf beantwortet die Frage, ob und inwieweit sich in einem Strafverfahren die Schadenwiedergutmachung durch den Täter positiv auswirkt.

Im bayerischen Polizeirecht ist die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme meistens der strittige Punkt.

BAFöG ist für viele Studenten und andere Personen in verschiedenen Ausbildungen sehr wichtig. Aber auch das Bewilligungsverfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist natürlich formalisiert: An wen ist der BAFöG-Antrag zu richten? Welches Amt für Ausbildungsförderung ist für mich zuständig? Die Antworten finden Sie auf sozialrecht-faq.de.

Auch Behörden machen Fehler oder entscheiden sich um. Die Aufhebung eines Verwaltungsakts nimmt in der Ausbildung und in der Praxis daher erheblichen Raum ein. Verwaltungsrecht-FAQ beantwortet dazu folgende Fragen:
Kann ein VA genauso aufgehoben werden, wie er erlassen wurde?
Sind §§ 48 und 49 VwVfG auf alle Arten von Verwaltungsakten anwendbar?
Welche Behörde kann einen Verwaltungsakt aufheben?
Muss der Betroffene vor Rücknahme des Verwaltungsakts gehört werden?

In den Mietrecht-FAQ ging es darum, ob die Kündigung eines Mietvertrags per Fax zulässig ist und ob zumindest die Kündigungsfrist durch ein Fax gewahrt werden kann.

Hitler wurde demokratisch zum Reichskanzler gewählt, zumindest zumindest zum Anfang seines Regimes – so eine weit verbreitete Ansicht. Rechtshistorie.de ist dem auf den Grund gegangen.

Dass deutsche Landesverfassungen die Todesstrafe erwähnen, wird teilweise amüsiert, teilweise bestürzt zur Kenntnis genommen. Hat das irgendeine Bedeutung? Damit hat sich verfassungsrecht-faq.de am Beispiel der Todesstrafe in der bayerischen Verfassung sowie in der hessischen Verfassung beschäftigt.