Bei vielen Gesprächen im privaten Bereich oder auch bei Diskussionen im Internet merkt man, dass viele Menschen praktisch keinen Zugang zu den Grundlagen des Rechts haben.
Nicht selten werden allgemeingültige Antworten gefordert, die der Juristerei einfach fremd sind. Es besitzt schon einen wahren Kern, dass behauptet wird, Anwälte würden jede Aussage mit „Kommt darauf an…“ einleiten.
Darum habe ich einige (Universitäts-) Vorlesungen auf Youtube zusammengesucht, die die Basics der ernsthaften Juristerei erklären:
- Einführung in die Methodenlehre der Rechtswissenschaft (Prof. Dr. Ingeborg Puppe)
- Öffentliches Recht – Grundlagen (Linde-Verlag)
- Grundkurs Zivilrecht 2023/24 (Prof. Dr. Philipp Reuß)
Zugegeben, das sind viele, viele Stunden und das hat nicht immer etwas mit dem täglichen Leben zu tun, aber eben mit dem juristischen Handwerkszeug. Wenn man das verstanden hat, dann findet man auch einen Zugang zu Spezialmaterien des Rechts.

Für die juristische Plattform 123recht habe ich einen Artikel zur Thematik der Prüfungsanfechtung bei unzulässiger Beeinflussung der Prüfung verfasst. Es geht dabei insbesondere um die Frage, wann Unterschleif oder Plagiat bei einer Klausur oder anderen Prüfungsarbeit vorliegen und welche Reaktion des Prüfungsamts dann zulässig ist.
Das heutige Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot könnte neue Probleme in sogenannten „Stadthallenfällen“ schaffen. Dass eine Partei vom zuständigen Gericht für „an sich verfassungswidrig“ erklärt, aber nicht verboten wurde, ist eine neue Konstellation im öffentlichen Recht. Künftige Generationen von Studenten un Examenskandidaten werden damit sicherlich bald konfrontiert werden.
Feste sind eine wichtige Aktivität für viele Vereine. Natürlich darf auch die Verköstigung der Gäste da nicht fehlen.
Der
Prüfungsanfechtungen sind schwierig und erfordern eine sehr zielgerichtete Klagebegründung. Allgemeines Vorbringen, die Note sei nicht angemessen, führt niemals zum Erfolg. Vielmehr müssen dem Prüfer tatsächliche Bewertungsfehler nachgewiesen werden.