Warum es kein juristisches Geheimwissen gibt

Die Vorstellung eines Rechts, das geheim bleiben muss, ist unlogisch.
Die Vorstellung eines Rechts, das geheim bleiben muss, ist unlogisch.
In juristischen Diskussionen im Internet ist eine juristische Ausbildung nicht immer gerne gesehen. Angeblich wisse man dann ja nur, was einem im der Universität eingetrichtert worden sei. Das wahre Recht sei aber ein anderes und das stehe nirgends, sondern müsse man selbst herausfinden.

Dieser Artikel soll zeigen, warum die Annahme eines juristischen Geheimwissens unzutreffend und auch unlogisch ist.

Recht wird von Menschen geschaffen

Als erstes muss man sich fragen, was Jura eigentlich ist. Jura ist die Kenntnis des Rechts, also der Gesetze und anderer Rechtsquellen. Diese werden vom Staat (in erster Linie von den Parlamentsabgeordneten) erlassen, sind also keine Naturgesetze, sondern etwas, das besteht, weil es geschaffen wurde. Die Gesetze werden angewandt von Richtern und anderen Juristen.

Es sind also überall Personen involviert, die das Recht festlegen und gestalten. Diese Personen haben meist eine juristische Ausbildung erhalten. Sie lernen dabei das, was ihnen von Professoren oder in der Literatur beigebracht wird. Sie betrachten Urteile von Gerichten, um daraus etwas zu lernen. Urteile werden nämlich in großem Umfang veröffentlicht, teils durch die Gerichte selbst, teils durch die Parteien, in zunehmendem Maße durch Urteilssammlungen im Internet.

Recht lebt von der Verbreitung

Damit das funktioniert, muss es ein gemeinsames juristisches Wissen geben, das seine Autorität gerade dadurch erreicht, dass es nicht geheim, sondern für jedermann nachprüfbar ist.

Das schließt freilich nicht aus, dass es unterschiedliche Ansichten zu Detailfragen gibt. Aber wer eine bestimmte Ansicht hat, der kann dieser nur zur Durchsetzung oder Beachtung verhelfen, indem er sie nach außen vertritt und nachvollziehbar begründet.

Wenn es nun ein Geheimwissen gäbe, wie soll das irgendjemand anwenden? Man müsste es auf irgendeine Weise den Richtern mitteilen, damit sie es bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Richter sind aber genau so ausgebildet wie andere Juristen auch. Sie haben die gleichen Vorlesungen gehört und die gleichen Bücher gelesen.

Geheimwissen könnte nicht geheim bleiben

Würden sie aber nach geheimen Grundsätzen entscheiden, dürften sie sich bei ihren Urteilen nicht darauf berufen, weil es damit nicht mehr geheim wäre, wenn das Urteil veröffentlicht wird. Außerdem dürften die eingeweihten Richter dieses Geheimwissen niemals verbreiten – woran sie aber, jedenfalls nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst, keiner mehr hindern könnte.

Natürlich mag es sein, dass rechtliche Regeln nicht immer konsequent und für jeden gleich angewandt werden. Aber die Vorstellung eines geheimen Rechts, das die Regeln des nur vordergründig niedergeschriebenen Rechts verdrängen würde, ist absurd.

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