Kurz und bündig: Wie sieht eigentlich ein Freispruch aus?

Unschuldig einer Straftat bezichtigt zu werden, ist für viele Menschen ein Horror. Umso wichtiger ist es dann, wenn ein solches Strafverfahren immerhin mit einem Freispruch endet, sodass zumindest formalrechtlich die Unschuld festgestellt wird.

So erging es auch einer Mandantin von mir, die vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Betrugs angeklagt war. Gegen einen Strafbefehl hatte ich für sie Einspruch eingelegt, sodass es zur mündlichen Verhandlung kam.

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Die Top Ten für den Dezember 2017

BVerfG, Urteil vom 19.12.2017, 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 (Vergabe Studienplätze Medizin)

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Gerichtsverfahren in der Anwaltschaft

AnwaltsgerichtsverfahrenDie Anwaltschaft ist weitestgehend selbstverwaltet. Aus diesem Grund hat sich auch eine anwaltschaftliche Gerichtsbarkeit gebildet, die bestimmte Rechtsstreite rund um den Anwaltsberuf selbstständig beurteilt. Heute geben wir einen Überblick über diese Verfahren.

Welche anwaltlichen Gerichtsverfahren gibt es?

Die Gerichtsverfahren der BRAO sind:

  • das Rügeverfahren (§§ 74, 74a)
  • das Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (§§ 112a ff.), das sich um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten dreht
  • das anwaltsgerichtliche Verfahren (§§ 116 ff.), das eine Art berufsständisches Strafverfahren gegen Anwälte ist, die ihre Berufspflichten verletzt haben

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ARAG-Verfahren: Was kostet ein Millionen-Prozess?

Zwei Kinder des ARAG-Gründers stritten um Ansprüche aus dem Nachlass.
Zwei Kinder des ARAG-Gründers stritten um Ansprüche aus dem Nachlass.
Als der Gründer des Versicherungsunternehmens ARAG, Heinrich Faßbender, verstarb, vermachte er seine Unternehmensanteile seinem Sohn Paul-Otto Faßbender. Seine Tochter sollte dafür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich bekommen und klagte diesen auch schließlich ein – und zwar im Jahr 1983. Nun ist das erstinstanzliche Urteil in dieser Sache gefallen.

Verfahren mehrfach jahrelang ausgesetzt

Eine 34-jährige Prozessdauer ist nicht nur ungewöhnlich, sondern geradezu besipiellos. Sie stellt das legendäre Sürmeli-Verfahren noch einmal deutlich in den Schatten. Indes lag die lange Dauer wohl nicht am Gericht, sondern an den Beteiligten, die immer mal wieder jahrelange Aussetzungen des Verfahrens beantragten, um die Sache doch noch außergerichtlich zu klären.

Hinzu kam noch, dass sich die Abfindung nach dem Unternehmenswert zur Zeit des Erbfalls bemessen sollte – der natürlich mit dem zeitlichen Abstand zum Stichtag immer schwerer festzustellen war. „ARAG-Verfahren: Was kostet ein Millionen-Prozess?“ weiterlesen

Sinn und Unsinn der Sprungrevision

paragraph-1161139_640Der Begriff der Sprungrevision hat vor Kurzem eine gewisse Bekanntheit erlangt. Denn im Strafverfahren gegen Gina-Lisa Lohfink hatte ihr Verteidiger gegen die erstinstanzliche Verurteilung Sprungrevision zum Oberlandesgericht („Kammergericht“) Berlin eingelegt. Was die Sprungrevision bedeutet und warum man sie einlegen kann, haben wir hier kurz zusammengestellt.

Mit dem Urteil des ersten Gerichts, das sich mit einem rechtlichen Verfahren beschäftigt, muss man sich praktisch nie zufrieden geben. Es gibt fast immer Rechtsmittel gegen diese Entscheidung.

Erste Instanz – Berufung – Revision

Das Grundkonzept ist dabei, dass man gegen das erste Urteil zunächst Berufung einlegen kann. Die Berufung ist im Wesentlichen ein komplettes Neuaufrollen des ersten Prozesses. Das Berufungsgericht macht eigene Tatsachenfeststellungen, erhebt also unter Umständen die Beweise noch einmal und kann ist nicht an den Sachverhalt gebunden, von dem das erste Gericht ausging. „Sinn und Unsinn der Sprungrevision“ weiterlesen

Die Top Ten für den Oktober 2016

Auch Radfahrer sind natürlich den allgemeinen Vorschriften des Verkehrsrechts und speziellen Regeln unterworfen. Und wie war das nochmal, darf man als Radfahrer Musik über Kopfhörer hören?

Das BGB hat eine lange Geschichte. Die Sklaverei hat es aber, entgegen einem Gerücht, nicht erst verbieten müssen. Mehr dazu auf rechtshistorie.de.

Zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“ steht nicht selten die Frage, ob man sein Recht wirklich beweisen kann. Auch in der ZPO spielt die Darlegungslast eine erhebliche Rolle. „Die Top Ten für den Oktober 2016“ weiterlesen

Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht spielt der vorläufige Rechtsschutz eine erhebliche Rolle. Sinn dieses Rechtsinstituts ist es, eine schnelle Regelung herbeizuführen, ohne den oft jahrelangen Rechtsstreit bis zur Entscheidung der Hauptsache abwarten zu müssen.

Dabei kennt die Verwaltungsgerichtsordnung im Wesentlichen zwei voneinander zu unterscheidende Möglichkeiten: Die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5) sowie die einstweilige Anordnung (§ 123). Ersteres ist dabei spezieller, eine einstweilige Anordnung kommt gemäß § 123 Abs. 5 nur in Betracht, wenn § 80 nicht einschlägig ist.

A. Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5)

I. Statthaftigkeit

Die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kommt nur in Betracht, wenn sich der Betroffene gegen einen Verwaltungsakt wehrt. „Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht“ weiterlesen

Die Begründung der zivilrechtlichen Berufung

Die Berufung ist im Idealfall eine zweite Tatsacheninstanz. Das Gericht soll den Sachverhalt erneut prüfen und dann eine neue Entscheidung fällen. Im Zivilrecht ist davon aber nicht mehr viel übrig, was sich aber erst durch ein Zusammenlesen verstreuter Rechtsnormen ergibt:

Die Berufung kann nur durch Behauptung eines Rechtsfehlers oder eine naheliegenden anderen Entscheidung gerechtfertigt werden. (§ 513 Abs. 1 ZPO) „Die Begründung der zivilrechtlichen Berufung“ weiterlesen

Herr Richter, unterschreiben Sie!

Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.

Das sagt § 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Und dennoch wird kaum ein Beteiligter an einem Rechtsstreit jemals die handschriftliche Unterzeichnung des Richters gesehen haben. Dabei verlangt § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO doch:

Die Urteile werden den Parteien (…) zugestellt.

Wenn das Urteil vom Richter unterschrieben ist und das Urteil zugestellt wird, dann muss doch auf dem, was zugestellt wird, die Unterschrift des Richters sein.

Das Problem dabei ist nur, dass das Gesetz mit dem einheitlichen Begriffe „Urteil“ ganz verschiedene Dinge meint, die sich erst aus dem Zusammenhang ergeben. „Herr Richter, unterschreiben Sie!“ weiterlesen

Hausverbot für den Postboten

movement-2127773_1920Manche Briefe sind unangenehm. Von daher wäre es doch schön, wenn man diese Briefe einfach nicht bekommen würde. Wäre es da nicht ideal, wenn man dem Postboten einfach das Einwerfen der Post untersagen könnte?

Das Amtsgericht Gummersbach hat ein Hausverbot gegen Briefträger in einem Urteil (12. April 2013, 11 C 495/12) für unzulässig erklärt. Der Eigentumsschutz könne hier nicht geltend gemacht werden, da kein schutzwürdiges Interesse vorliege und die Rechtsverfolgung einem rechtsfremdem oder unlauteren Zweck diene. „Hausverbot für den Postboten“ weiterlesen