Hausverbot für den Postboten

movement-2127773_1920Manche Briefe sind unangenehm. Von daher wäre es doch schön, wenn man diese Briefe einfach nicht bekommen würde. Wäre es da nicht ideal, wenn man dem Postboten einfach das Einwerfen der Post untersagen könnte?

Das Amtsgericht Gummersbach hat ein Hausverbot gegen Briefträger in einem Urteil (12. April 2013, 11 C 495/12) für unzulässig erklärt. Der Eigentumsschutz könne hier nicht geltend gemacht werden, da kein schutzwürdiges Interesse vorliege und die Rechtsverfolgung einem rechtsfremdem oder unlauteren Zweck diene. „Hausverbot für den Postboten“ weiterlesen