Seit einigen Jahren hält sich das Gerücht, Richter würden ihre Entscheidungen nicht unterschreiben, obwohl das eigentlich gesetzlich vorgesehen ist. Diese Annahme entstammt wohl der Tatsache, dass die Originale von Urteilen und anderen richterlichen Entscheidungen unterschrieben werden, diese aber weitgehend ungesehen in der Akte verbleiben.
Was man als Beteiligter eines Gerichtsverfahrens in die Hand bekommt, ist aber nicht das Original, sondern eine Ausfertigung oder eine bloße Abschrift. Diese Exemplare sind auch keine Kopien des Originals, sondern separate Ausdrucke, auf denen die Unterschriften durch den gedruckten Namen der Richter ersetzt werden.