Grundsätzlich muss man sagen: Personen können keine Sachen sein. Das sind Begriffe, die sich diametral entgegen stehen. Eine Person ist ein Rechtssubjekt, also jemand, der Rechte und Pflichten hat. Eine Sache dagegen ist ein Rechtsobjekt, also etwas, an dem Personen Rechte haben können.
„Sache“ ist in der gerichtlichen Sprache einfach der Gegenstand der Verhandlung. Dass das eine Aussage über die Beteiligten sein soll, ist grammatikalisch unsinnig. Schließlich wird ja „in Sachen Müller gegen Meier“ verhandelt und nicht etwa „über die Sachen Müller und Meier“.