Nichtjuristen als Richter

In den deutschen Amtsgerichten wirken nicht nur Juristen als Richter mit.
In den deutschen Amtsgerichten wirken nicht nur Juristen als Richter mit.
Im deutschen Prozessrecht gibt es an vielerlei Stellen Nichtjuristen als Mitglieder von Gerichten, oft auch als Laienrichter bezeichnet. Zwar gibt es seit mittlerweile 100 Jahren keine gesonderten Geschworenen mehr, die eigenverantwortlich Tatsachenfragen klären. Sie sind aber normale Mitglieder des Gerichts mit vollem Stimmrecht über alle urteilsrelevanten Fragen.

Dieser Artikel soll einen kleinen Überblick darüber geben, wo nichtjuristische Richter an deutschen Gerichten mitwirken

Strafrecht

Im Strafrecht werden ehrenamtliche Richter als Schöffen bezeichnet.

Diese sind ab mittelschwerer Kriminalität an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beteiligt. Dabei handelt es sich um die Schöffengerichte beim Amtsgericht (§ 29 GVG) und um die Strafkammern bei den Landgerichten (§ 76 Abs. 1 GVG). Auch bei kleineren Delikten, für die der Einzelrichter beim Amtsgericht zuständig ist, kommt in der Berufung eine kleine Strafkammer (ein Richter plus zwei Schöffen) zum Einsatz.

Lediglich bei Staatsschutzdelikten sind keine Schöffen beteiligt, da hier ein OLG-Senat aus drei oder fünf Berufsrichtern entscheidet (§ 122 Abs. 2 GVG) und es keine Berufungsinstanz gibt.

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Und sie unterschreiben doch

Seit einigen Jahren hält sich das Gerücht, Richter würden ihre Entscheidungen nicht unterschreiben, obwohl das eigentlich gesetzlich vorgesehen ist. Diese Annahme entstammt wohl der Tatsache, dass die Originale von Urteilen und anderen richterlichen Entscheidungen unterschrieben werden, diese aber weitgehend ungesehen in der Akte verbleiben.

Was man als Beteiligter eines Gerichtsverfahrens in die Hand bekommt, ist aber nicht das Original, sondern eine Ausfertigung oder eine bloße Abschrift. Diese Exemplare sind auch keine Kopien des Originals, sondern separate Ausdrucke, auf denen die Unterschriften durch den gedruckten Namen der Richter ersetzt werden.

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In Sachen

Ein Gericht entscheidet in einer Sache, nicht über Sachen.
Ein Gericht entscheidet in einer Sache, nicht über Sachen.
Man hört immer mal wieder die Behauptung, dass Menschen vor Gericht wie Sachen behandelt würden. Begründet wird dies damit, dass in Urteilen und Schreiben des Gerichts oder auch in Sitzungsaushängen immer steht „in Sachen“. Also schreibt ein Zivilgericht bspw., dass es „in Sachen Müller gegen Meier“ verhandelt.

Grundsätzlich muss man sagen: Personen können keine Sachen sein. Das sind Begriffe, die sich diametral entgegen stehen. Eine Person ist ein Rechtssubjekt, also jemand, der Rechte und Pflichten hat. Eine Sache dagegen ist ein Rechtsobjekt, also etwas, an dem Personen Rechte haben können.

„Sache“ ist in der gerichtlichen Sprache einfach der Gegenstand der Verhandlung. Dass das eine Aussage über die Beteiligten sein soll, ist grammatikalisch unsinnig. Schließlich wird ja „in Sachen Müller gegen Meier“ verhandelt und nicht etwa „über die Sachen Müller und Meier“.

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Bayerisch-juristisch: Der Beischläfer bei Amazon

Die Strafabteilung des AG München ist hier untergebracht. Dieses Gebäude sieht man beim "Beischläfer" aber nicht.
Die Strafabteilung des AG München ist hier untergebracht. Dieses Gebäude sieht man beim „Beischläfer“ aber nicht.
Früher hat Amazon mal Bücher verkauft, dann wurde es zum Vollsortiment-Kaufhaus, mittlerweile ist es auch ein Fernsehsender. Eine der Eigenproduktionen von Amazon Prime Video heißt „Der Beischläfer“ und spielt damit weniger auf Geschlechtsverkehr und mehr auf die angeblich passive Rolle beisitzender Richter bzw. (hier) Schöffen an.

Alte Bekannte in den meisten Rollen

Die Hauptfigur Charlie Menzinger wurde von seiner verstorbenen Frau (das ist etwas kompliziert, aber bisher nicht weiter von Bedeutung) als Schöffe für das Münchner Amtsgericht nominiert und wird am Anfang der Serie unerwartet und rabiat von der Polizei zu seinem Dienst verbracht. Gespielt wird er von Markus Stoll, den man bisher vor allem als Bühnenfigur Harry G kannte.

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Rechtsschutzversicherung? Nein, danke!

clause-1462960_1920Warum ich keine rechtsschutzversicherten Mandanten mehr annehme

Im anwaltlichen Tätigkeitsbereich ist nicht jedes Mandat eine Goldgrube. Das macht mir aber auch nichts aus, denn viele Angelegenheiten übernehme ich aus Überzeugung. Und im Endeffekt ist es immer eine Mischkalkulation. So übernehme ich auch Fälle mit niedrigem Streitwert, kleine Strafsachen, Prozesskostenhilfemandate, Pflichtverteidigungen usw. Soweit berufsrechtlich zulässig, mache ich manche Dinge auch pro bono oder erteile zumindest kostenlose telephonische Auskünfte.

Eine Art von Fällen werde ich aber nun in aller Regel, noch konsequenter als zuvor, überhaupt nicht mehr annehmmen: Diejenigen, die mir ein rechtsschutzversicherter Mandant anträgt. Denn diese Mandate bedeuten nur Ärger.

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Ein Schokoriegel vor Gericht

Heute mal wieder eine Schilderung aus der Praxis. Alle Angaben sind, wie immer, verfremdet bzw. anonymisiert.

Ein langjähriger Mandant meiner Kanzlei betreibt erfolgreich Einzelhandelsgeschäfte, in denen unter anderem Lebensmittel vertrieben werden. Er kennt sich damit wirklich gut aus, manche Details weiß er besser als ich.

Trotzdem wurde ihm nun von der Lebensmittelkontrollbehörde vorgeworfen, einen Schokoladenriegel falsch ausgezeichnet zu haben:

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Werbung auf dem Aktendeckel

anonymWenn man als Angeklagter vor Gericht steht, will man sich ungern mit vollem Namen und Photo in der Lokalpresse wiederfinden. Zumindest in medial interessanten Prozessen klicken vor Verhandlungbeginn aber gern mal die Kameras. Gemeinhin bekommt man einen netten Tarnnamen zugedacht und das Bild wird verpixelt oder mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht. Wer der Journaille nicht traut, hält sich daher sicherheitshalber irgendetwas vor das Gericht.

Als Verteidiger gibt man dem Mandanten dafür normalerweise einen Aktenhefter, der das Antlitz recht effektiv verbirgt. In letzter Zeit haben nun einige Kollegen die Idee entwickelt, diese Aktenhefter gut sichtbar mit dem Namen der Kanzlei zu beschriften, um sich bekannt zu machen.

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Befangenheit? Vom Bundestag ans Verfassungsgericht

Stephan Harbarth wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht. An seiner fachlichen Qualifikation gibt es sicherlich nichts auszusetzen. Als problematisch wird aber die Tatsache empfunden, dass Herr Harbarth unmittelbar aus der Politik an das Gericht wechselt, das gerade die Politik kontrollieren soll. Seit 2009 sitzt er für die CDU im Bundestag.

Übergangsloser Wechsel als Problem

Nun kann man grundsätzlich wohl schon davon ausgehen, dass er in seinem neuen Amt als Verfassungsrichter politische Bindungen zurückstellen kann. Wenn wir das bezweifeln, müssten wir das gesamte Bundesverfassungsgericht unter den Verdacht der Voreingenommenheit stellen, da fast alle seiner Mitglieder politische Beziehungen haben und in aller Regel bestimmten Parteien nahestehen – sonst würden sie normalerweise keine Verfassungsrichter.

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Kurz und bündig: Wie sieht eigentlich ein Freispruch aus?

Unschuldig einer Straftat bezichtigt zu werden, ist für viele Menschen ein Horror. Umso wichtiger ist es dann, wenn ein solches Strafverfahren immerhin mit einem Freispruch endet, sodass zumindest formalrechtlich die Unschuld festgestellt wird.

So erging es auch einer Mandantin von mir, die vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Betrugs angeklagt war. Gegen einen Strafbefehl hatte ich für sie Einspruch eingelegt, sodass es zur mündlichen Verhandlung kam.

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Kein Anwalt ohne Krawatte

Vor dem Landgericht Düsseldorf wäre fast ein Prozess geplatzt, weil der Rechtsanwalt keine Krawatte anhatte. Da nach den örtlichen Gepflogenheiten eine Krawatte vorgesehen sei, sei ein Anwalt ohne eine solche Amtstracht quasi gar kein Anwalt. Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass der Mandant nicht vertreten wäre und dann ein Versäumnisurteil gegen ihn ergehen würde.

Viele Kollegen sehen das mittlerweile entspannter, aber für mich gehört die Krawatte auf jeden Fall dazu, ebenso wie ein Langarmhemd. Wenngleich ich staatlichen Institutionen gegenüber grundsätzlich skeptisch bin, ist das nun einmal die Art und Weise, wie man sich in einer ernsten und bedeutenden Angelegenheit kleidet.

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