Bin ich ein Organ der Rechtspflege?

Anwälte sind Organe der Rechtspflege. Das zumindest sagt das anwaltliche Berufsrecht (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Damit soll zum einen zum Ausdruck kommen, dass der Anwalt nicht nur für seinen aktuellen Mandanten da ist, sondern das große Ganze der Rechtsordnung im Auge haben muss. Andererseits bedeutet das aber auch, dass es keine Überordnung der staatlichen Juristen wie Richter oder Staatsanwälte gibt, sondern der Anwalt eine genauso vertrauensvolle Stellung genießt.

Trotzdem kann ich mich mit diesem Titel nicht ganz anfreunden. Warum das so ist, möchte ich hier kurz ausführen.

Zum einen bedeutet „Organ“ eine gewisse Distanzierung von sich selbst. Ein Verfassungsorgan ist bspw. entpersonalisiert, der Inhaber des Amtes handelt nicht mehr als Privatperson, sondern mehr als Sachwalter des Staates. Ebenso ist der Vorstand eines Vereins ein organisatorischer Teil desselben und nicht mehr als individuelle Person erkennbar, sondern muss die Gesamtinteressen über die eigenen, aktuellen stellen.

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Rechtsschutzversicherung? Nein, danke!

clause-1462960_1920Warum ich keine rechtsschutzversicherten Mandanten mehr annehme

Im anwaltlichen Tätigkeitsbereich ist nicht jedes Mandat eine Goldgrube. Das macht mir aber auch nichts aus, denn viele Angelegenheiten übernehme ich aus Überzeugung. Und im Endeffekt ist es immer eine Mischkalkulation. So übernehme ich auch Fälle mit niedrigem Streitwert, kleine Strafsachen, Prozesskostenhilfemandate, Pflichtverteidigungen usw. Soweit berufsrechtlich zulässig, mache ich manche Dinge auch pro bono oder erteile zumindest kostenlose telephonische Auskünfte.

Eine Art von Fällen werde ich aber nun in aller Regel, noch konsequenter als zuvor, überhaupt nicht mehr annehmmen: Diejenigen, die mir ein rechtsschutzversicherter Mandant anträgt. Denn diese Mandate bedeuten nur Ärger.

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Mandantengeschenke

Als Anwalt muss man natürlich eine professionelle Haltung zu allen Mandaten und allen Mandanten haben. Trotzdem ist man irgendwo auch noch so etwas ähnliches wie ein Mensch.

Und manche Mandanten mag man daher mehr und andere weniger. Sehr, sehr gern mag ich solche, die mir Lebensmittel schenken. Von der Sorte haben mich heute gleich zwei besucht.

So gab es eine Gewürzsammlung und einen Fresskorb.

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Werbung auf dem Aktendeckel

anonymWenn man als Angeklagter vor Gericht steht, will man sich ungern mit vollem Namen und Photo in der Lokalpresse wiederfinden. Zumindest in medial interessanten Prozessen klicken vor Verhandlungbeginn aber gern mal die Kameras. Gemeinhin bekommt man einen netten Tarnnamen zugedacht und das Bild wird verpixelt oder mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht. Wer der Journaille nicht traut, hält sich daher sicherheitshalber irgendetwas vor das Gericht.

Als Verteidiger gibt man dem Mandanten dafür normalerweise einen Aktenhefter, der das Antlitz recht effektiv verbirgt. In letzter Zeit haben nun einige Kollegen die Idee entwickelt, diese Aktenhefter gut sichtbar mit dem Namen der Kanzlei zu beschriften, um sich bekannt zu machen.

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Warum ein Anwalt kostet, was er kostet

Nicht selten wird sich über die hohen Kosten bei der Beauftragung anwaltlicher Dienste beklagt. Warum für vermeintlich überschaubare Tätigkeiten oder für einzelne Schreiben gleich mehrere hundert Euro anfallen sollen, geht Vielen nicht ein.

Daher soll dieser Artikel einmal kurz darlegen, welche Kosten mit dem Betrieb einer Anwaltskanzlei verbunden sind und wie sich diese auf das Preisniveau auswirken.

150 Arbeitsstunden pro Monat

Der durchschnittliche deutsche Arbeitnehmer arbeitet nach Abzug von Wochenende, Feiertagen, Urlaub, Krankheit und ähnlichem Ausfall knapp 1700 Stunden pro Jahr. Das sind rund 140 Stunden pro Monat. Nehmen wir nun aus Gründen kalkulatorischer Sicherheit und runder Zahlen an, dass ein freiberuflicher Rechtsanwalt durch Selbstausbeutung auf 150 Stunden im Monat kommt.

In diesen 150 Stunden muss er also die gesamten Kosten seiner Kanzlei hereinarbeiten und zudem noch seinen Lebensunterhalt verdienen. Anders gesagt: Von allen monatlichen Kosten muss man ein Hundertfünfzigstel berechnen und diesen Betrag vom Stundenlohn abziehen.

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WhatsApp im Anwaltsberuf

whatsapp-3012138_1920Vor einiger Zeit hat mich, wie das nun immer mal wieder vorkommt, ein neuer Mandant beauftragt. Als Grund, warum er aus der Masse der nicht weniger kompetenten Anwaltskollegen gerade mich genommen hat, war bemerkenswert: Weil ich per WhatsApp erreichbar bin. Und tatsächlich, ich gebe meine Handynummer unter den Kontaktdaten auf meiner Seite an und weise extra daraufhin, dass man mich unter dieser Nummer auch per WhatsApp kontaktieren kann.

Unkomplizierte Kommunikation

WhatsApp, aber auch andere neuere Kommunikationsmittel wie Facebook sind für mich eine sehr praktische Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Ich nutze sie privat sehr viel, aber auch beruflich weiß ich die diversen Vorteile zu schätzen. Teilweise hängt solchen Kontaktwegen immer noch der Verdacht des unernsten oder unprofessionellen an – aber auch auf WhatsApp ist man nicht gezwungen, jede Nachricht mit einem Smilie (oder Emoticon oder einem Daumen nach oben) abzuschließen.

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Die Top Ten für den Mai 2016

Ein Anwalt muss die Interessen seines Mandanten umfassend wahren. Darum darf er – was ohne Weiteres einleuchtet – keinesfalls auch den Gegner vertreten. Es gibt aber noch andere Formen der Interessenkollision.

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Vermieter unter bestimmten Umständen die vermietete Wohnung besichtigen darf. In unserer Urteilsbesprechung gehen wir insbesondere darauf ein, wann diese Voraussetzungen erfüllt sind. „Die Top Ten für den Mai 2016“ weiterlesen

Der online informierte Mandant

Durch das Internet sind Informationen jederzeit und für jeden verfügbar. Das gilt natürlich auch für juristische Informationen und darum sieht sich ein Anwalt heute häufig schon beim ersten Beratungsgespräch einem bereits eingehend online informierten Mandanten gegenüber. Welche Auswirkungen das hat, wollen wir heute zumindest kurz andiskutieren. „Der online informierte Mandant“ weiterlesen