Rechtsschutzversicherung, mal wieder

Man kann mich ja auf wirklich jedem erdenklichen Weg erreichen: Per Telephon, per Post, per Fax, per WhatsApp. E-Mails kann man mir standardmäßig unsicher oder mit PGP verschlüsselt schicken.

Nun hat sich eine Rechtsschutzversicherung, mittlerweile schon seit Wochen drei Anwälte, zwei Prozessbeteiligte und ein Gericht auf Trab hält, weil sie sich ein paar Euro aus einem Kostenbeschluss erhofft, etwas Neues einfallen lassen.

Ich soll mich auf deren Homepage in einem Portal verifizieren und anmelden, dort liegt dann eine Nachricht für mich.

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Die Top Ten für den April 2018

BGH, Urteil vom 18.02.2015, VIII ZR 127 / 14

https://verkehrsrecht-faq.de/2018/04/27/kann-man-auch-wegen-kleinerer-verkehrsverstoesse-den-fuehrerschein-verlieren/

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WhatsApp im Anwaltsberuf

whatsapp-3012138_1920Vor einiger Zeit hat mich, wie das nun immer mal wieder vorkommt, ein neuer Mandant beauftragt. Als Grund, warum er aus der Masse der nicht weniger kompetenten Anwaltskollegen gerade mich genommen hat, war bemerkenswert: Weil ich per WhatsApp erreichbar bin. Und tatsächlich, ich gebe meine Handynummer unter den Kontaktdaten auf meiner Seite an und weise extra daraufhin, dass man mich unter dieser Nummer auch per WhatsApp kontaktieren kann.

Unkomplizierte Kommunikation

WhatsApp, aber auch andere neuere Kommunikationsmittel wie Facebook sind für mich eine sehr praktische Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Ich nutze sie privat sehr viel, aber auch beruflich weiß ich die diversen Vorteile zu schätzen. Teilweise hängt solchen Kontaktwegen immer noch der Verdacht des unernsten oder unprofessionellen an – aber auch auf WhatsApp ist man nicht gezwungen, jede Nachricht mit einem Smilie (oder Emoticon oder einem Daumen nach oben) abzuschließen.

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