Geltungsbereiche in alten Gesetzen

Die meisten Gesetze nennen ihren Geltungsbereich nicht.
Die meisten Gesetze nennen ihren Geltungsbereich nicht.
Immer wieder hört man die Theorie, früher hätte in allen Gesetzen der räumliche Geltungsbereich (also das Bundes- bzw. Reichsgebiet) gestanden. Dass das nicht der Fall ist, erschließt sich schon bei oberflächlicher Recherche.

Hier ein paar Gesetze, die denen es ganz offensichtlich nicht so war, also ein Geltungsbereich im Gesetz nicht genannt ist:

Dabei handelt es sich um willkürliche Beispiele, die aus verschiedenen Jahren und verschiedenen Rechtsgebieten herausgegriffen wurde. Es gibt natürlich noch viel mehr andere Gesetze, die ihren Geltungsbereich nicht aufführen.

Natürlich gibt es auch viele Gesetze, gerade aus der Zeit ab der Reichsgründung 1871 und zur Vereinheitlichung des Justizsystems um 1900, die ihren Geltungsbereich ausdrücklich nennen. Dies geschah aber deswegen, um klarzumachen, dass diese Gesetze eben im gesamten Staat gelten und die bisherige Landesgesetzgebung dazu vollständig ablösen sollten.

Der Grundsatz, dass eine Rechtsnorm im gesamten Einflussbereich des Normgebers gilt, wurde auch damals schon als selbstverständlich angesehen.

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