
Hier ein paar Gesetze, die denen es ganz offensichtlich nicht so war, also ein Geltungsbereich im Gesetz nicht genannt ist:
- Gesetz, betreffend die Kautionen der Bundesbeamten (1869, Norddeutscher Bund)
- Vorschriften über die Zulassung von Federwaagen zur Anwendung beim Wägen von Eisenbahn-Passagier-Gepäck (1872)
- Gesetz, betreffend die Umwandlung von Aktien in Reichswährung (1875)
- Gesetz, betreffend die elektrischen Maßeinheiten (1898)
Dabei handelt es sich um willkürliche Beispiele, die aus verschiedenen Jahren und verschiedenen Rechtsgebieten herausgegriffen wurde. Es gibt natürlich noch viel mehr andere Gesetze, die ihren Geltungsbereich nicht aufführen.
Natürlich gibt es auch viele Gesetze, gerade aus der Zeit ab der Reichsgründung 1871 und zur Vereinheitlichung des Justizsystems um 1900, die ihren Geltungsbereich ausdrücklich nennen. Dies geschah aber deswegen, um klarzumachen, dass diese Gesetze eben im gesamten Staat gelten und die bisherige Landesgesetzgebung dazu vollständig ablösen sollten.
Der Grundsatz, dass eine Rechtsnorm im gesamten Einflussbereich des Normgebers gilt, wurde auch damals schon als selbstverständlich angesehen.