Münchner Alkoholverbot aufgehoben

Prost! Das Münchner Alkoholverbot wurde durch das Verwaltungsgericht aufgehoben.
Prost! Das Münchner Alkoholverbot wurde durch das Verwaltungsgericht aufgehoben.
Das Corona-bedingte nächtliche Alkoholverbot in München wurde vom Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt. (Siehe Artikel von BR24.)

Jedes Urteil gilt zunächst einmal nur zwischen den Parteien. Wenn ich bspw. gegen mein Finanzamt durchsetze, dass Klopapier als Betriebsausgabe gilt, dann hat das für andere Steuerzahler zunächst einmal keine Bedeutung. Bei denen kann das Amt weiter das Klopapier rausstreichen.

Anders ist das nur bei Urteilen mit sog. kassatorischer Wirkung, bei denen eine Rechtsnorm für ungültig erklärt wird. Eine Rechtsnorm gilt entweder für alle oder für keinen. Wenn man bspw. eine Verfassungsbeschwerde oder (in Bayern) eine Popularklage gewinnt, dann wird die betreffende Norm außer Kraft gesetzt.

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Eine Verfassungsbeschwerde geht ihren Weg

Der Haupteingang des Münchner Justizpalast, in dem unter anderem das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Verfassungsgerichtshof ihren Sitz haben.
Der Haupteingang des Münchner Justizpalast, in dem unter anderem das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Verfassungsgerichtshof ihren Sitz haben.
Gestern habe ich mal wieder eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ausnahmsweise sogar persönlich, während ich ansonsten die Vorabsendung der Unterlagen per Brief und die Übersendung der Verfassungsbeschwerdeschrift per Fax bevorzuge.

Möglich war das, weil es sich um eine Verfassungsbeschwerde nach (bayerischem) Landesrecht handelte, für die der Verfassungsgerichtshof im Münchner Justizpalast zuständig ist. So konnte ich an diesem schönen Januar-Tag selbst in die Stadt fahren, das Briefkuvert einwerfen und das Ganze noch mit einem Mittagessen in Katakomben des nahe gelegenen Stachus-Untergeschosses mit einem Kollegen aus Referendariatszeiten verbringen.

Beim Spaziergang durch die Fußgängerzone habe ich dann ein paar Telephonate erledigt. Das sind eben die Vorteile einer selbstständigen Tätigkeit, dass man sich die Zeit einigermaßen frei einteilen kann und auch einmal dafür Luft im Terminkalender ist.

Daran muss ich dann aber auch erinnern, wenn ich – wie bei dieser Verfassungsbeschwerdeschrift – wieder einmal bis zum frühen Morgen am Schriftsatz feile.

Die Verfassungsbeschwerde nach bayerischem Recht ist übrigens ein ganz interessantes rechtliches Instrument:

Die Unfassbarkeit der Grundrechte

Derzeit wird meine Homepage zu Verfassungsbeschwerden (https://anwalt-verfassungsbeschwerde.de) überarbeitet. Auch wenn ich natürlich nicht jeden Handgriff daran selbst vornehme, bin ich schon in die grobe Gestaltung involviert.

Dazu gehört auch, dass ich die Texte, die die einzelnen Grundrechte erklären, zumindest selbst vorstukturiert habe, sodass dann ein Ergebnis rauskommt, mit dem ich mich gerne in der Öffentlichkeit präsentiere.

Damit das Ganze dann auch einigermaßen lesbar ist, werden pro Grundrechte zwei oder drei Bilder eingefügt. Diese haben natürlich ausschließlich illustrierenden Charakter und sorgen dafür sorgen, dass es sich nicht um reine Textwüsten handelt.

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AfD-Antrag zu Verfassungsbeschwerden

Wird eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, muss das Bundesverfassungsgericht über diese entscheiden. Doch längst nicht jede Verfassungsbeschwerde wird vom gesamten Senat aus acht Richtern behandelt, geschweige denn im Wege einer mündlichen Verhandlung. Die allermeisten Verfassungsbeschwerden werden nur durch eine Kammer, also durch drei Richter, entschieden. Dabei wiederum gibt ein Richter (der sogenannte Berichterstatter) den Ton an, die inhaltliche Arbeit macht meist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Gibt die Kammer der Verfassungsbeschwerde – wie meist – keine Chance auf Erfolg, wird sie gar nicht erst zur Entscheidung angenommen und unmittelbar abgewiesen. Diese Form der Entscheidung (bzw. Nicht-Entscheidung) bedarf keiner weiteren Begründung.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag nun den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Gesetz zur Einführung der Begründungspflicht) eingebracht.

Der Inhalt des Gesetzes ist sehr überschaubar. Aus § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG

Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.

sollen nun die folgenden drei Sätzen werden:

Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf einer Begründung. Es genügt, die für die Nichtannahme im konkreten Sachverhalt wesentlichen Punkte darzulegen. Sie ist zu veröffentlichen.

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Befangenheit? Vom Bundestag ans Verfassungsgericht

Stephan Harbarth wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht. An seiner fachlichen Qualifikation gibt es sicherlich nichts auszusetzen. Als problematisch wird aber die Tatsache empfunden, dass Herr Harbarth unmittelbar aus der Politik an das Gericht wechselt, das gerade die Politik kontrollieren soll. Seit 2009 sitzt er für die CDU im Bundestag.

Übergangsloser Wechsel als Problem

Nun kann man grundsätzlich wohl schon davon ausgehen, dass er in seinem neuen Amt als Verfassungsrichter politische Bindungen zurückstellen kann. Wenn wir das bezweifeln, müssten wir das gesamte Bundesverfassungsgericht unter den Verdacht der Voreingenommenheit stellen, da fast alle seiner Mitglieder politische Beziehungen haben und in aller Regel bestimmten Parteien nahestehen – sonst würden sie normalerweise keine Verfassungsrichter.

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Die Top Ten für den September 2016

Ein Briefkopf ist meistens mehr eine Layout- als eine Rechtsfrage. Bei Juristen ist das aber durchaus anders: Im Recht der Anwälte können Briefbögen unter Umständen Haftungsfolgen auslösen.

Gemeinnützige Vereine müssen tatsächlich für die Allgemeinheit tätig sein. Daher dürfen sie nicht nur einen kleinen Personenkreis fördern – aber was heißt schon „klein“? „Die Top Ten für den September 2016“ weiterlesen

Verfassungsrechtsbehelfe des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung

Die Verfassungsbeschwerde ist wohl einer der Rechtsbehelfe, der auch den meisten Normalbürgern ein Begriff sein dürfte. Dabei stellt sich in Bayern die Frage, welches von mehreren Verfahren überhaupt zur Verfügung steht und wie sich die jeweiligen Erfolgsaussichten darstellen.

Grundsätzlich sind neben der Bundes-Verfassungsbeschwerde noch zwei unterschiedliche Klagearten nach bayerischem Recht möglich: Die Landes-Verfassungsbeschwerde und die Popularklage.

Diese Rechtsbehelfe stehen grundsätzlich unverbunden und gleichwertig nebeneinander. Weder binden sich die Urteile gegenseitig noch schließt die Klageerhebung im einen Verfahren das andere aus. Allerdings sind die Arten des Rechtsschutzes, den man jeweils erlangen kann, durchaus unterschiedlich, wie nachfolgende Kurzübersicht zeigt. „Verfassungsrechtsbehelfe des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung“ weiterlesen

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Verfassungsbeschwerde

Auch die Verfassungsbeschwerde ist eine reine Rechtskontrolle. Hier wird aber nicht das gesamte Recht überprüft, sondern es geht nur noch darum, ob eine Grundgesetznorm verletzt wurde. Zum Beispiel kann das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 GG) oder das Verbot der Mehrfachbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) verletzt worden sein. Oder jemand wurde verurteilt, weil das Gericht rechtswidrig die Meinungsfreiheit des Angeklagten (Art. 5 GG) nicht ausreichend berücksichtigt hat. Wird dagegen gerügt, dass die Revisionsinstanz ein Tatmerkmal des Diebstahls falsch ausgelegt hat, dann ist das nicht die Sache der Bundesverfassungsgerichts.

Die Chance, das Urteil wegen einer Verfassungsverletzung aufgehoben zu bekommen, ist also sehr gering.

Rechtsbehelfe gegen einen Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan besitzt – im Gegensatz zum Flächennutzungsplan – unzweifelhaft Außenwirkung. Er bestimmt ganz wesentlich, ob und wie ein Eigentümer sein Grundstück bebauen darf. Damit stellt sich aber auch die Frage, wie man einen beschlossenen Bebauungsplan anfechten kann. Die folgende Übersicht zeigt die statthaften Rechtsbehelfe nach bayerischem und deutschem Recht:

1. Normenkontrolle, § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO „Rechtsbehelfe gegen einen Bebauungsplan“ weiterlesen