Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, ist dies meistens kein besonders angenehmer Besuch. Wenngleich die Zwangsvollstreckung praktisch niemals völlig überraschend kommt, sondern erst der letzte Schritt nach einem meistens längeren juristischen Verfahren ist, ist man trotzdem in aller Regel ziemlich geschockt, dass es nun „ernst“ wird.

Hinzu kommt, dass auch erstinstanzliche Urteile so gut wie immer vorläufig vollstreckbar sind, obwohl sie noch mit bis zu zwei Rechtsmitteln (Berufung, danach Revision) angefochten werden können. Da aber der Sieg im ersten Rechtszug doch eine gewisse Vermutung nahelegt, dass diese Partei auch endgültig gewinnen wird, kann sie ihren Anspruch bereits nach der ersten Entscheidung vollstrecken lassen. „Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung“ weiterlesen

Die Nichtigkeit von Verwaltungsakten und Urteilen

Dieser Text gibt eine Übersicht über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Nichtigkeit von Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen, insbesondere in Abgrenzung zur bloßen Rechtswidrigkeit. Rechtswidrige Akte müssen rechtzeitig angegriffen werden, während nichtige Akte von vornherein keine Wirkung entfalten. Da Nichtigkeit sehr selten vorliegt, sollte keinesfalls darauf vertraut werden.

Unterschied zwischen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit

Im Recht gibt es ganz erhebliche Unterschiede zwischen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit. Wenn ein behördlicher oder gerichtlicher Akt gegen ein Gesetz verstößt, dann ist er regelmäßig rechtswidrig. Man muss also dagegen vorgehen, sei es durch einen Widerspruch bzw. durch Klageerhebung oder durch Einlegung eines Rechtsmittels. Versäumt man die dafür vorgesehene Frist, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig bzw. das Urteil rechtskräftig. Man kann danach nicht mehr dagegen vorgehen, egal wie offensichtlich es ist, dass die Entscheidung falsch war. Auch in der Vollstreckung wird man mit diesem Einwand nicht mehr gehört. „Die Nichtigkeit von Verwaltungsakten und Urteilen“ weiterlesen

Rechtsbehelfe gegen einen Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan besitzt – im Gegensatz zum Flächennutzungsplan – unzweifelhaft Außenwirkung. Er bestimmt ganz wesentlich, ob und wie ein Eigentümer sein Grundstück bebauen darf. Damit stellt sich aber auch die Frage, wie man einen beschlossenen Bebauungsplan anfechten kann. Die folgende Übersicht zeigt die statthaften Rechtsbehelfe nach bayerischem und deutschem Recht:

1. Normenkontrolle, § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO „Rechtsbehelfe gegen einen Bebauungsplan“ weiterlesen

Das Rechtsmittel der Zurückweisung

recycle-bin-146275_1280Im Internet kursieren seit Längerem diverse „Ratgeberseiten“, die dazu aufrufen, man solle ungewünschte behördliche Akte (Verwaltungsakte, Bescheide, Urteile) einfach „zurückweisen“. Eine solche Zurückweisung, die nicht mit üblichen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln vergleichbar sei, würde dazu führen, dass die Sache abgeschlossen sei. Aber man müsse es eben ausdrücklich zurückweisen und nicht etwa Einspruch, Widerspruch, Berufung o.ä. einlegen.

Es gibt natürlich keinen Paragraphen in keinem Gesetz, der eine solche Zurückweisung regeln würde. Aber wer eine gewisse Ahnung von juristischen Prinzipien hat, den muss diese Theorie befremden. Wie kann es in einem Rechtsstaat sein, dass es ein „Zauberwort“ gibt, mit dem man in jeder beliebigen unangenehmen Situation aus dem Schneider ist? Warum sollte der Staat so etwas einführen? Und warum ist da noch kaum jemand draufgekommen, nicht einmal große Firmen mit noch größeren Rechtsabteilungen, die immense Vorteile davon hätten, vor deutschen Gerichten narrenfrei zu sein? „Das Rechtsmittel der Zurückweisung“ weiterlesen