Die Top Ten für den September 2016

Ein Briefkopf ist meistens mehr eine Layout- als eine Rechtsfrage. Bei Juristen ist das aber durchaus anders: Im Recht der Anwälte können Briefbögen unter Umständen Haftungsfolgen auslösen.

Gemeinnützige Vereine müssen tatsächlich für die Allgemeinheit tätig sein. Daher dürfen sie nicht nur einen kleinen Personenkreis fördern – aber was heißt schon „klein“? „Die Top Ten für den September 2016“ weiterlesen

Die Nichtigkeit von Verwaltungsakten und Urteilen

Dieser Text gibt eine Übersicht über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Nichtigkeit von Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen, insbesondere in Abgrenzung zur bloßen Rechtswidrigkeit. Rechtswidrige Akte müssen rechtzeitig angegriffen werden, während nichtige Akte von vornherein keine Wirkung entfalten. Da Nichtigkeit sehr selten vorliegt, sollte keinesfalls darauf vertraut werden.

Unterschied zwischen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit

Im Recht gibt es ganz erhebliche Unterschiede zwischen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit. Wenn ein behördlicher oder gerichtlicher Akt gegen ein Gesetz verstößt, dann ist er regelmäßig rechtswidrig. Man muss also dagegen vorgehen, sei es durch einen Widerspruch bzw. durch Klageerhebung oder durch Einlegung eines Rechtsmittels. Versäumt man die dafür vorgesehene Frist, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig bzw. das Urteil rechtskräftig. Man kann danach nicht mehr dagegen vorgehen, egal wie offensichtlich es ist, dass die Entscheidung falsch war. Auch in der Vollstreckung wird man mit diesem Einwand nicht mehr gehört. „Die Nichtigkeit von Verwaltungsakten und Urteilen“ weiterlesen

Notwehr (I) – Grundlagen

Die Notwehr ist ein seltsames Rechtsinstitut. Zum einen handelt es sich um einen sehr landläufigen Begriff, den wohl auch jeder juristische Laie schon einmal gehört hat und unter dem er sich auch etwas vorstellen kann. Zum anderen wird dieser Begriff meist in vielerlei Hinsicht völlig missverstanden, was seine Voraussetzungen, seine Bedeutung und seine Folgen angeht.

Nehmen wir zum Einstieg einen sehr plastischen Fall, bei dem weder die Rechtsprechung noch der normale Bürger irgendeine Schwierigkeit haben, Notwehr anzunehmen: A stürzt mit dem Messer auf B zu, um diesen zu verwunden oder gar zu töten. B kann den A im letzten Moment am Handgelenk festhalten und von sich wegschubsen. Dadurch erleidet A einige blaue Flecke.

„Einige blaue Flecke“ bedeuten eine Körperverletzung. B hat sich also prinzipiell einer Straftat schuldig gemacht. Es ist jedoch völlig klar, dass er nicht verurteilt werden kann, weil Notwehr gegeben ist. Aber wo baut man das ein? „Notwehr (I) – Grundlagen“ weiterlesen