Notwehr (II) – keine Notwehr

Im Anschluss an die zuletzt genannte Prüfung des Vorliegens von Notwehr stellt sich natürlich die Frage, wie es jeweils zu behandeln ist, wenn eine der Voraussetzungen fehlt. In der Rechtsprechung sind diese Fälle mittlerweile im Großen und Ganzen geklärt, in der Literatur aber weiterhin weitgehend umstritten oder werden zumindest noch immer diskutiert.

Falsche Annahme eines Angriffs (Erlaubnistatbestandsirrtum)

Beispiel: A sieht, wie B mit einem Messer in der Hand auf ihn zugeht. Weil er glaubt, B wolle ihn damit verletzen, schlägt A ihm das Messer aus der Hand. „Notwehr (II) – keine Notwehr“ weiterlesen

Notwehr (I) – Grundlagen

Die Notwehr ist ein seltsames Rechtsinstitut. Zum einen handelt es sich um einen sehr landläufigen Begriff, den wohl auch jeder juristische Laie schon einmal gehört hat und unter dem er sich auch etwas vorstellen kann. Zum anderen wird dieser Begriff meist in vielerlei Hinsicht völlig missverstanden, was seine Voraussetzungen, seine Bedeutung und seine Folgen angeht.

Nehmen wir zum Einstieg einen sehr plastischen Fall, bei dem weder die Rechtsprechung noch der normale Bürger irgendeine Schwierigkeit haben, Notwehr anzunehmen: A stürzt mit dem Messer auf B zu, um diesen zu verwunden oder gar zu töten. B kann den A im letzten Moment am Handgelenk festhalten und von sich wegschubsen. Dadurch erleidet A einige blaue Flecke.

„Einige blaue Flecke“ bedeuten eine Körperverletzung. B hat sich also prinzipiell einer Straftat schuldig gemacht. Es ist jedoch völlig klar, dass er nicht verurteilt werden kann, weil Notwehr gegeben ist. Aber wo baut man das ein? „Notwehr (I) – Grundlagen“ weiterlesen