Category: Verfassungsrecht
Beamte in die Rentenversicherung?
Wer ist eigentlich dafür das Beamte auch in Renten Kassen einzahlen sollen,bin Mal gespannt wer es teilt.
So oder so ähnlich, jedenfalls meist ähnlich elegant formuliert, werden in Sozialen Medien gerne Forderung aufgestellt, dass auch Beamte in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Auch in der Politik und von Verbänden wird diese Forderung bisweilen vertreten. Was ist nun rechtlich davon zu halten?
Eines vorweg: Rechtlich wäre der Staat sicher nicht daran gehindert, die Altersversorgung der Beamten an die Rentenkassen anzugliedern.
Er hat sich nur bisher anders entschieden. Dies wiederum ist auf die historischen Wurzeln des Beamtentums zurückzuführen. Dem liegt die archaische Vorstellung zugrunde, dass jedes Staatsamt ein Ehrenamt ist, das nicht entlohnt wird. Weil man von einem Ehrenamt so schlecht leben kann, sorgt der Staat im Gegenzug für den Lebensunterhalt der Beamten. Das ist aber kein Lohn für ihre Tätigkeit, sondern quasi eine Unterstützung, damit sie nicht verhungern. „Beamte in die Rentenversicherung?“ weiterlesen
Der befreiende erste Entwurf
Das wiederum führt dazu, dass es völlig unmöglich ist, diese Schriftsätze in einem Durchgang von oben bis unten runterzuschreiben. Das Schreiben ist ein längerer Prozess, der einige Stunden meist über mehrere Tage in Anspruch nimmt. Der Schriftsatz durchläuft mehrere Stadien und die finale Version hat mit dem ersten Entwurf oft wenig zu tun.
Trotzdem oder gerade deswegen hat der erste Entwurf für mich immer eine befreiende Wirkung.
Generalstreik unzulässig?
Streikrecht im Grundgesetz
Das Streikrecht ist im Grundgesetz ausdrücklich festgelegt. Artikel 9 Absatz 3 GG regelt es als Unterfall der Vereinigungsfreiheit:
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Eines Paketes lange Reise nach Berlin
Dafür fordere ich in der Regel die Akten beim zuvor tätigen Gericht an, die mir dann (selten) elektronisch oder (häufig) per Post zugeschickt werden. Das funktioniert alles recht gut, auch bei Gerichten, die irgendwo weit weg in anderen Bundesländern gelegen sind. Ich fordere per beA die Akteneinsicht an, nach ein paar Tagen kommen die Akten, mein Büro scannt sie, anschließend wird alles wieder verpackt und zurückgesandt. Wenn es gut läuft, hat das Gericht nach ca. einer Woche die Akten wieder, mehr als zwei Wochen dauert es normalerweise nie.
Drei Postwege voller Pannen
Bei einem Verfahren, das bei einem Berliner Amtsgericht und anschließend beim Landgericht verhandelt wurde, lief aber gar nichts normal. Und das lag, wie ich auch als überzeugter Bayer zugeben muss, nicht an Berlin.
ChatGPT in der Juristerei
ChatGPT ist derzeit ein großes Thema im Internetbereich. Die Software ist ein neuartiger Chatbot, der mittels künstlicher Intelligenz beeindruckende Gespräche mit Menschen führen kann. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Neuauflage von Google oder Alexa, die ja mittlerweile auch erstaunlich gute Antworten auf in normaler Sprache formulierte Fragen geben können. Der Schwerpunkt liegt weniger im Auffinden von Informationen, sondern eher im Umgang mit Sprache und im Bewältigen von Aufgaben.
Es kann zum Beispiel:
- lange Texte zu kurzen zusammenfassen
- einen ausführlichen Brief aus stichpunktartigen Angaben formulieren
- Programmiercode für in Worten formulierte Aufgaben schreiben
- Gleichungen lösen
Und das ist wahrscheinlich nur ein unglaublich winziger Ausschnitt aus dem Leistungsspektrum.
Diskussion über die Verfassungsbeschwerdefrist
Ich habe mir, quasi als Berufskrankheit, von ChatGPT erklären lassen, was bei einer Verfassungsbeschwerde so zu beachten ist. Dabei wurde neben sehr soliden Rahmeninformationen bspw. auch die Aussage getroffen, man müsse die Verfassungsbeschwerde innerhalb von drei Monaten erheben. Das konnte ich natürlich so nicht stehen lassen, darum habe ich mit der Software das Diskutieren angefangen. Und jetzt schau man sich das mal an:
Falls man es schlecht lesen kann, hier noch einmal (leicht gekürzt) als Text:
Ich: Die Verfassungsbeschwerde muss innerhalb von einem Monat, nicht innerhalb von drei Monaten eingereicht werden.
ChatGPT: Das ist falsch. Die Verfassungsbeschwerde muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der angefochtenen Entscheidung oder Maßnahme eingereicht werden. Dies ist eine der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Verfassungsbeschwerde zulässig ist. Es gibt keine Frist von einem Monat. (…)
Ich: Doch, das steht in § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG: „Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats zu erheben und zu begründen.“
ChatGPT: Ich bitte vielmals um Entschuldigung, ich habe mich geirrt. Sie haben Recht, dass § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG besagt, dass die Verfassungsbeschwerde „binnen eines Monats zu erheben und zu begründen“ ist. Ich danke Ihnen, dass Sie mich auf meinen Fehler aufmerksam gemacht haben. (…)
Software kann lernen
Das ist wirklich in mehrerer Hinsicht erstaunlich: Zum einen kann man mit dieser Software tatsächlich ein Thema ausdiskutieren. ChatGPT versteht einen Zusammenhang zwischen den einzelnen Sätzen, ohne dass man jedesmal wiederholen muss, worum es eigentlich geht. Also wie in einem normalen Gespräch. Dann verfügt die Software über die Möglichkeit, selbständig zu lernen. Es werden nicht nur Informationen aus einer Datenbank ausgeworfen, sondern diese können auch als falsch erkannt und korrigiert werden. Und schließlich muss es auch eine Form von Verifikationsmechanismus geben, der richtige von falschen Informationen (sicher mit gewissen Fehlermöglichkeiten) unterscheidet.
Was sich momentan noch im Bereich von Spielereien bewegt, dürfte sehr bald zu einem ganz erheblichen Faktor werden, auch in der Juristerei. Mit einem Kollegen habe ich dann gleich probiert, den Bot zum Zusammenfassen von Rechtsnormen und Urteilen zu bewegen. Das liefert, zumindest in dieser pauschalen Form, noch keine ganz zufriedenstellenden Ergebnisse. Vielleicht liegt das aber nur an der Fragestellung oder daran, dass es eine zu außergewöhnliche Aufgabe ist, für die man ihn entsprechend programmieren muss.
Wenn man sich aber anschaut, wie primitiv bspw. „Findulin, der IT-Adler der Bundesregierung“ vor 20 Jahren noch war, kann man sich vorstellen, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis Künstliche Intelligenz auch hochspezialisierte Fachaufgaben erfüllen kann. Selbstverständlich wird sich das juristische Berufsbild damit auch verändern – wie genau, kann wohl noch niemand sagen
Neues Wissen schon umgesetzt
Die neue Erkenntnis, die ich ChatGPT vermittelt habe, ist übrigens unmittelbar in dessen Gedächtnis eingeflossen:
Ich: Welche Frist gilt für eine Verfassungsbeschwerde?
ChatGPT: In Deutschland gibt es für Verfassungsbeschwerden eine Frist von einem Monat, die beginnt, sobald der Betroffene von der angefochtenen Entscheidung Kenntnis erlangt hat.
Und das kann jetzt jeder ausprobieren.
Was kostet die Präsidentschaft?
Warum genau die AfD den CDU-Politiker Max Otte als Bundespräsidenten aufstellen will, darüber kann man wohl nur rätseln. Das deutsche staatliche Fernsehen, verkörpert durch NDR und WDR, hat nun einen möglichen Grund ausgegraben: Er hat 30.000 Euro an die Partei gespendet.
Auf diese wohl zutreffende Tatsache wurden sogleich Theorien aufgebaut, dass die Nominierung wohl als Gegenleistung für die Spende erfolgt sei. Mit desavouierenden Adjektiven wie „käuflich“, „korrupt“, „bestochen“ oder „unmoralisch“ wurde dieser vermeintliche Skandal gleich voller Empörung kommentiert.
Wenn man die Empörung etwas abklingen lässt und sich rational fragt, was nun tatsächlich dahinter ist, dürfte davon nicht viel übrig bleiben. Die AfD wird, da verrate ich wohl kein Geheimwissen, nicht den nächsten Bundespräsidenten stellen. Der nächste Bundespräsident wird nicht Max Otte heißen.
Impfpflicht oder Impfzwang?
Eine Pflicht ist „die Anforderung eines bestimmten Verhaltens“ (Köbler, Juristisches Wörterbuch). Einfacher gesagt ist es eben etwas, das man tun muss. Dieses „Müssen“ ergibt sich aus dem Gesetz oder (meist im Zivilrecht) aus einem Vertrag.
Zwang setzt Pflicht um
Als Zwang bezeichnet man dagegen „die Einwirkung auf einen Menschen oder eine Sache mit Gewalt“. Zwang im engeren Sinne meint den Verwaltungszwang, also die Durchsetzung einer Pflicht mit Gewalt. „Gewalt“ ist dabei nicht ganz so martialisch zu verstehen. Mittel des Zwangs können zwar die Zwangshaft, aber auch Zwangsgelder sein. Auch die Ersatzvornahme, also die recht friedliche Erledigung der Pflicht durch eine andere Person (z.B. das Abschleppen eines unerlaubt abgestellten Autos und das Schneiden einer vorschriftswidrig wuchernden Hecke) wird als Verwaltungszwang eingeordnet.
Kann man also sagen, dass eine Pflicht nur auf dem Papier steht, der Zwang dagegen der Umsetzung der Pflicht in der realen Welt dient? In gewisser Weise schon, aber das ist etwas missverständlich.
Das Bundesverpetzungsgericht hat gesprochen
Solche Überlegungen braucht es nun aber glücklicherweise nicht mehr, denn eine Internetplattform hat bereits ein endgültiges Urteil gesprochen und damit alle Zweifel beseitigt. Die „Volksverpetzer“, bisher eine Art PR-Agentur für Annalena Baerbock im Kampf gegen die Verschwörung durch Wirtschaftsradikale, Plagiatspedanten und rechte Medien, verkünden in Lettern, die sogar die Bild-Zeitung vor Neid erblassen lassen:
IMPFPFLICHT RECHTLICH MÖGLICH
IMPFPFLICHT VERSTÖSST NICHT GEGEN DAS GRUNDGESETZ – ANWALT JUN WIDERLEGT AUSREDE
So bekommen wir einen neuen Kanzler
Die Bundestagswahlen sind, so viel ist jedenfalls sicher, zu einem Ende gekommen. Jetzt muss deren Ergebnis nur noch umgesetzt werden und ein Kanzler samt Bundesregierung ins Amt gehievt werden.
Wie das geht, erkläre ich auf meinem Online-Kommentar zum Grundgesetz im Artikel „Regierungsbildung und Kanzlerwahl“.