Whataboutism im Recht

Eines meiner Lieblingsworte im aktuellen Bullshit-Bingo ist „Whataboutism“, gerne auch halbverdeutscht als „Whataboutismus“. Wer dieses Wort benutzt, will anprangern, dass man auf einen Kritikpunkt dadurch antwortet, dass es ja ebenso andere Kritikpunkte in anderer Hinsicht gäbe. Frei übersetzt bedeutet es soviel wie „Wirf mir meine Inkonsequenz bloß nicht vor, darauf bin ich nämlich stolz“.

Das Recht ist voll von Whataboutism. Bei jeder Regelung, die der Gesetzgeber einführt, muss er sich fragen, wie diese in das Gesamtsystem des Rechts passt. „Wenn ich nun X anordne, was ist dann mit Y?“ ist eine Grundfrage des Rechtsstaats. Die Gleichberechtigung in Art. 3 GG verlangt vom Staat, wesentlich gleiche Sachverhalte auch gleich zu behandeln.

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Keine Behandlung für Coronaleugner?

Keine Behandlung bei falscher Einstellung zum Corona-Virus? Eine seltsame Vorstellung.
Keine Behandlung bei falscher Einstellung zum Corona-Virus? Eine seltsame Vorstellung.
In der Diskussion rund um Corona vergeht kaum eine Stunde ohne einen neuen schlagzeilenträchigen Vorschlag. Aktuell wird diskutiert, ob bspw. „Corona-Leugner“ bei Triage-Entscheidungen eine niedrigere Priorität erhalten oder Menschen, die sich einer Impfung verweigert haben, gar keine Behandlung erwarten dürfen.

Regelung wäre wohl verfassungswidrig

Solche Diskussionen sind wohl in erster Linie als pädagogischer Anstoß zu sehen, die eigene Haltung und deren angeblich konsequentes Zuendedenken zu hinterfragen. Komplett als unerste Provokation sollte man sie aber dennoch nicht abtun, darum möchte ich ein paar grobe Gedanken dazu niederschreiben.

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Warum es kein juristisches Geheimwissen gibt

Die Vorstellung eines Rechts, das geheim bleiben muss, ist unlogisch.
Die Vorstellung eines Rechts, das geheim bleiben muss, ist unlogisch.
In juristischen Diskussionen im Internet ist eine juristische Ausbildung nicht immer gerne gesehen. Angeblich wisse man dann ja nur, was einem im der Universität eingetrichtert worden sei. Das wahre Recht sei aber ein anderes und das stehe nirgends, sondern müsse man selbst herausfinden.

Dieser Artikel soll zeigen, warum die Annahme eines juristischen Geheimwissens unzutreffend und auch unlogisch ist.

Recht wird von Menschen geschaffen

Als erstes muss man sich fragen, was Jura eigentlich ist. Jura ist die Kenntnis des Rechts, also der Gesetze und anderer Rechtsquellen. Diese werden vom Staat (in erster Linie von den Parlamentsabgeordneten) erlassen, sind also keine Naturgesetze, sondern etwas, das besteht, weil es geschaffen wurde. Die Gesetze werden angewandt von Richtern und anderen Juristen.

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Das Protektorat der Mehrheit

Ich habe immer gefunden, dass der schönere Begriff von Demokratie nicht „Herrschaft der Mehrheit“ wäre, sondern „Schutz der Minderheit unter dem Protektorat der Mehrheit.“

Dieses Zitat von Roger Willemsen wurde anscheinend durch eine glückliche Fügung des Schicksals wiederentdeckt und wird derzeit in den sozialen Medien rauf und runter geteilt. Es klingt sehr intellektuell, nachdenklich und tiefgründig – wie sein Urheber selbst. Es entspricht auch dem Gedanken einer harmonischen Gesellschaft, wie sie die politische Linke, der Willemsen durchaus Sympathie entgegenbrachte, vorgeblich unterstützt.

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Die Wahrheit vor Gericht – Teil I

Bevor ein Gericht das Recht auf einen Sachverhalt anwenden kann, muss es erst einmal feststellen, von welchem Sachverhalt es ausgehen muss, was also tatsächlich passiert ist. Dies geschieht in der Regel im gerichtlichen Verfahren, das man insoweit auch als Erkenntnisverfahren bezeichnet.

Um den Sachverhalt nicht völlig aus dem luftleeren Raum schöpfen zu müssen, verlässt sich das Gericht auf Beweismittel. Diese Beweismittel sind in den meisten Prozessordnungen genau aufgezählt:

  • Sachverständige
  • Augenschein
  • Parteivernehmung/Einlassung des Angeklagten
  • Urkunden
  • Zeugen

Recht viel mehr an Erkenntnisquellen gibt es auch einfach nicht.

Ziel des Erkenntnisverfahrens ist es also, die Wahrheit herauszufinden. Das sagt z.B. § 244 Abs. 2 StPO und einige andere Vorschriften nehmen darauf Bezug, was der Richter zur „Erforschung der Wahrheit“ alles tun darf oder muss. In der Zivilprozessordnung findet man dieses Verhandlungsziel nirgends so deutlich niedergeschrieben, aber auch hier sind bspw. die Parteien (§ 138 Abs. 1 ZPO) und die Zeugen (§ 395 Abs. 1) an die Wahrheit gebunden.

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Katalonien: Selbstbestimmung ist nicht zu verbieten

Es handelt sich um ein altes philosophisches Problem: Warum gibt es den Staat und wie begründet er seine Macht?

Für dieses Problem gibt es bis heute keine Lösung. Man kann allenfalls empirisch feststellen, dass es auf der ganzen Welt Staaten gibt und dass sie zumindest in ihren Grundanlagen überall gleich funktionieren. Der Staat übt durch seine Organe auf dem als das seine begriffenen Territorium Staatsgewalt aus, meist anhand der von ihm festgesetzten Regeln, vulgo Gesetze. Aber dieser „Es ist eben so“-Schluss ist sicherlich nicht befriedigend.

Der Gesellschaftsvertrag als fiktive Begründung von Macht

Am populärsten waren und sind wohl Modelle des Gesellschaftsvertrags: Alle Menschen schließen miteinander eine Übereinkunft, wonach sie Teile ihrer Selbstbestimmung an den Staat übertragen. Dieser Staat wieder garantiert dafür, dass seine Bürger in Sicherheit und unter gleicher Geltung der Gesetze leben können. Um dies sicherzustellen, werden die Organe des Staates von den Bürgern gewählt oder zumindest legitimiert.

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„Ehe für alle“ – ein Bärendienst

heart-1348870_640Wer heute nicht gerade in einem antarktischen Funkloch gestrandet war, hat mitbekommen, dass der Bundestag ein Gesetz beschlossen hat, wonach auch Menschen gleichen Geschlechts zukünftig heiraten können. Wenn man die Art und Weise, wie diese Abstimmung orchestriert wurde, näher betrachtet, dann kann das aber eigentlich nur ein perfider Plan von Gegnern der Homosexuellen-Ehe sein.

Alle alle?

Allein die schlagwortartige Bezeichnung ist eine Zumutung. „Ehe für alle“? Sind Menschen, die sich dem gleichen Geschlecht zugetan fühlen, erst dann umfasst, wenn wirklich „alle“ heiraten dürfen? So, als wäre das alles ein Ausfluss von Beliebigkeit und Werteverlust, von Sodom und Gomorrha.

Wortwahl

Auch hätte man wunderbar alle die ins Boot holen können, die keine Bedenken dagegen haben, wenn homosexuelle Partnerschaften gleichberechtigt werden. Dafür wäre die Bezeichnung „Ehe“ aber nicht notwendig gewesen. Denn sie stößt alle zurück, für die diese Institution eine ausschließlich traditionelle Bedeutung hat. Und eine weniger sperrige Bezeichnung als „eingetragene Lebenspartenerschaft“ unter gleichzeitiger Beseitigung sogar der letzten Schlechterstellungen gegenüber der Ehe hätte es da auch noch gegeben. „„Ehe für alle“ – ein Bärendienst“ weiterlesen

Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Nürnberger Prozess - GalgenHeute vor 70 Jahren wurden die Todesurteile aus dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vollstreckt. Grund genug, sich diesen Meilenstein der Juristerei einmal genau anzusehen. Darum haben wir einzelne Aspekte des Prozesses herausgegriffen und kurz bewertet:

Prozess gegen eine Staatsführung: Zum wohl ersten Mal in der Geschichte der Menschheit wurde einer kompletten Staatsführung der Prozess gemacht. Die Aufarbeitung des Dritten Reichs sollte in juristischer Form und unter detaillierter Erforschung der Tatsachen und der persönlichen Verantwortlichkeit der Staatsspitze erfolgen. Das bedeutet eine Abkehr von Rachegedanken und insbesondere auch von anfänglichen Überlegungen, die NS-Politiker einfach zu ohne Prozess zu exekutieren. Zugleich wurde erstmals auch vorausgesetzt, dass staatliches Handeln dem Strafrecht unterliegt und nicht aus sich selbst heraus legitimiert und legalisiert ist. „Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher“ weiterlesen

Wem gehört eigentlich der Weltraum?

In den nichtjuristischen Medien wurde in der letzten Zeit mehrfach behauptet, die USA hätten sich per Gesetz das gesamte Universum einverleibt. Wenngleich das so natürlich nicht richtig ist, zeigt die Sache doch einerseits die Grenzen staatlichen Einflusses, andererseits aber auch die kommenden juristischen Herausforderungen.

Auf zwischenstaatlicher Ebene hat das sogenannte Weltraumrecht eine erste rudimentäre Regelung durch den Outer Space Treaty (OST, Weltraumvertrag) aus dem Jahr 1967 erfahren. Dieser verbietet zum einen, dass sich Staaten bestimmte Himmelskörper einverleiben und zu ihrem Territorium erklären, und zum anderen, dass Atomwaffen im Weltraum stationiert werden – der Vertrag stammt unverkennbar aus der Zeit des Kalten Kriegs. In recht salbungsvollen Worten ist dort festgehalten, dass der Weltraum der ganzen Menschheit zur Verfügung stehen muss und darüberhinaus nur friedlich genutzt werden darf. „Wem gehört eigentlich der Weltraum?“ weiterlesen

Zum Tod von Antonin Scalia

Antonin Scalia, beisitzender Richter am Obersten Bundesgericht des Vereinigten Staaten, ist gestern kurz vor seinem 80. Geburtstag verstorben. In den knapp 30 Jahren, die er im Supreme Court saß, bestimmte er die Rechtsprechung in den USA ganz entscheidend mit. Wo er in der Minderheit blieb, sorgte er durch zahlreiche ausführliche Begründungen seiner Haltung dafür, dass die gegen das Urteil sprechenden Argumente trotzdem Gehör fanden.

Interessant war vor allem sein rechtswissenschaftlicher Ansatz, die Verfassung originalistisch zu interpretieren, also den Willen des historischen Verfassungsgebers zu respektieren. Diese oft in inkorrekten politischen Dimensionen als „konservativ“ bezeichnete Haltung stammte aus der Überzeugung Scalias, dass die Verfassung nun einmal so sei, wie sie sei. Änderungen an ihr geschähen nicht durch die Änderung gesellschaftlicher Verhältnisse, sondern durch die in der Verfassung selbst vorgesehene Möglichkeit der Verfassungsänderung. „Zum Tod von Antonin Scalia“ weiterlesen