Wem gehört eigentlich der Weltraum?

In den nichtjuristischen Medien wurde in der letzten Zeit mehrfach behauptet, die USA hätten sich per Gesetz das gesamte Universum einverleibt. Wenngleich das so natürlich nicht richtig ist, zeigt die Sache doch einerseits die Grenzen staatlichen Einflusses, andererseits aber auch die kommenden juristischen Herausforderungen.

Auf zwischenstaatlicher Ebene hat das sogenannte Weltraumrecht eine erste rudimentäre Regelung durch den Outer Space Treaty (OST, Weltraumvertrag) aus dem Jahr 1967 erfahren. Dieser verbietet zum einen, dass sich Staaten bestimmte Himmelskörper einverleiben und zu ihrem Territorium erklären, und zum anderen, dass Atomwaffen im Weltraum stationiert werden – der Vertrag stammt unverkennbar aus der Zeit des Kalten Kriegs. In recht salbungsvollen Worten ist dort festgehalten, dass der Weltraum der ganzen Menschheit zur Verfügung stehen muss und darüberhinaus nur friedlich genutzt werden darf.

Weltraumvertrag gilt nicht für Privatpersonen

Der OST regelt aber nicht die Rechte und Pflichten von Privatpersonen. Wenn Unternehmen also bspw. Asteroiden ausbeuten und Metalle gewinnen wollen, verstoßen sie nicht gegen den Vertrag, indem sie sich einen Teil des Weltraums aneignen. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob und wie sie an den gewonnenen Rohstoffen Eigentum erwerben und diese kapitalisieren können. Zwar wird man rein naturrechtlich annehmen dürfen, dass alles herrenlose Gut (und der Weltraum gehört ja niemandem), das sich eine Person aneignet, auch tatsächlich ihr Eigentum wird.

Aber was zählt das Naturrecht schon in einer staatlichen Rechtsordnung? Solche Überlegungen helfen einfach nicht viel, wenn der Staat dieses Eigentum nicht anerkennt.

US-Gesetz erkennt Eigentum an Weltraummaterie an

Daher haben die Vereinigten Staaten nun ein Gesetz erlassen, das sich – allerdings nur in einem winzigen Teil – mit Eigentumsfragen an außerirdischer Materie befasst. In Section 402 der House Resolution H.R. 2262 (der Vorteil klar benannter Gesetze hat sich noch nicht bis in die USA herumgesprochen) heißt es:

A U.S. citizen engaged in commercial recovery of an asteroid resource or a space resource shall be entitled to any asteroid resource or space resource obtained, including to possess, own, transport, use, and sell it according to applicable law, including U.S. international obligations.

Frei übersetzt: Wer sich einen Asteroiden nimmt, darf ihn behalten.

Allerdings steht dieses Recht unter dem Vorbehalt internationaler Verpflichtung der USA, also auch des Weltraumvertrags. Ob dieser es den Staaten auch verbietet, ihre Gesetze auf Material aus dem Weltraum anzuwenden, wird zumindest einige Gedanken wert sein, wenn diese Frage einmal aktuell wird. Man muss aber weder Phantast noch Prophet sein, um vorauszusagen, dass die kommerzielle Nutzung von Himmelskörpern allenfalls noch einige Jahrzehnte in der Zukunft liegt. Dann wird man tatsächlich klären müssen, wie man die „Claims“ dieser galaktischen Goldgräber rechtlich behandelt. Gesetze einzelner Staaten werden hierbei aber höchstwahrscheinlich kaum eine Rolle spielen.

Die Macht des Staates ist endlich

Denn wir vergessen zwar manchmal angesichts eines Staates, der in unserem Alltag immer mehr regelt, dass auch seine Macht irgendwo endet – und sei es nur dort, wo die Macht eines anderen Staates beginnt. Die USA können Gesetze über den Weltraum verabschieden, wie sie wollen. Sie hätten sich – was sie, wie gesagt, nicht getan haben – auch zum Eigentümer des Universums erklären können. Wenn ein anderer Staat das anders sieht und diese Ansprüche nicht anerkennt, sondern ein konträres Gesetz verabschiedet, dann muss die Sache anderweitig geklärt werden. Und wenn wir über die Aufteilung des Sonnensystems sprechen, dann sollten wir uns daran erinnern, dass immer noch keine Einigkeit darüber herrscht, wem die höchst irdische Antarktis überhaupt gehört – was natürlich auch nur wegen der dort lagernden Bodenschätze von Interesse ist.

Vielleicht setzt ja, wenn die Frage nach den Rechtsverhältnissen im Weltraum virulent wird, ein gewisser Denkprozess bei den Verantwortlichen ein und sie erkennen die Winzigkeit staatlicher Macht im Vergleich zur Unendlichkeit des Universums. Vielleicht verleiht diese Perspektive gar eine gewisse Demut. Jetzt sind wir leider doch in phantastische Welten abgedriftet.

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