Eine knappe Sache: Strafverfahren in offener Bewährung

Vor einiger Zeit durfte ich wieder einen Mandanten vor dem Amtsgericht vertreten, der während einer offenen Bewährung eine neue einschlägige Straftat begangen hat.

Der 67-jährige Rentner wurde bereits wegen Beleidigung von Job-Center-Mitarbeitern zu einer Freiheitsstafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun war er erneut wegen eines Briefes mit beleidigendem Inhalt beschuldigt und hatte deswegen einen Strafbefehl erhalten, der eine Geldstrafe über 150 Tagessätze, also fünf Monatsgehälter, vorsah. (Alle Angaben wurden, wie immer, leicht abgeändert, um keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Fall zuzulassen.)

Kein Verschlechterungsverbot gegenüber Strafbefehl

Gegen diesen Strafbefehl hatte er selbst Einspruch eingelegt, sodass es nun zur Hauptverhandlung kam. Dabei muss man wissen, dass bei einem Prozess nach ergangenem Strafbefehl kein Verschlechterungsverbot gilt. Das Gericht kann eine höhere Strafe festlegen, was vor allem dann in Frage kommt, wenn die Tat nun geleugnet wird oder der Täter uneinsichtig ist.

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Strafanzeige und Strafantrag – die vierte Folge des Abamatus-Podcasts

In der neuesten Folge des Abamatus-Podcasts geht es um das Wortpaar Strafanzeige und Strafantrag. In knapp 20 Minuten werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser beiden Begriffe erklärt.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (III): Bewertung, Teil 2

person-840833_640In den letzten Tagen haben wir eine Kurzzusammenfassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und den ersten Teil einer kritischen Stellungnahme hierzu verfasst. Heute folgt der zweite Teil einer Bewertung des Vorhabens.

Überbewertung von Empfindlichkeiten

Unsere Kultur gibt schon jetzt die Freiheit immer mehr zu Gunsten von Befindlichkeiten auf. Dass man Bedrohung, Nötigung oder Anstiftung zu konkreten Straftaten nicht dulden muss, ist richtig. Es gibt aber kein Recht drauf, dass man nirgends Dinge sehen muss, die einem nicht gefallen. Und man kann auch die eigene Empfindlichkeit nicht immer höher schrauben und diese anderen Menschen aufzwingen. Widerspruch, Ablehnung, Beleidigung und sogar Hass gehören nun einmal zum Leben dazu. Als erwachsener Mensch muss man damit fertig werden. „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (III): Bewertung, Teil 2“ weiterlesen

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (II): Bewertung, Teil 1

paragraph-736864_640Gestern wurde hier eine kurze Zusammenfassung des geplanten Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) veröffentlicht. Heute wollen wir uns intensiver mit den einzelnen Vorschriften beschäftigen und erläutern, warum diese problematisch sind und das Gesetz daher in einer freiheitlichen Staatsordnung nichts verloren hat. Aufgrund des Umfangs wurde der Artikel in zwei Teile aufgeteilt, von denen der nächste morgen erst veröffentlicht wird.

Auswirkung auf viele Dienste

Das Gesetz wird nicht nur, was eigentlich der Sinn und Zweck ist, Inhalte auf Facebook, Twitter und Youtube betreffen. Wenngleich gerade diese Netzwerke, wohl aufgrund ihrer Popularität und Verbreitung, stets als Anlass dafür herangezogen wird, sind alle Plattformen, die ein Übermitteln oder Veröffentlichen von Inhalten erlauben, erfasst. Das dürfte damit – was das Justizministerium momentan noch bestreitet – auch für Messengerdienste und Bloganbieter gelten. Die Schwelle von zwei Millionen Anmeldungen aus Deutschland dürfte da schneller überschritten sein als man zunächst meint – es gibt bei all diesen Diensten zahllose „tote Accounts“, die irgendjemand irgendwann einmal angelegt und dann vergessen hat, die aber alle bei der Berechnung mitzählen. Auch Gaming-Plattformen könnten betroffen sein. „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (II): Bewertung, Teil 1“ weiterlesen

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (I): Kurzzusammenfassung

shield-107861_640Der Name allein ist schon ein Treppenwitz – Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Sollen damit Netzwerke durchgesetzt werden? Dabei haben sich die sozialen Netzwerke doch schon durchgesetzt, ganz ohne Gesetz. Oder sollen die Netzwerke eher durchsetzt werden? Also durch den Staat, durch durchsetzende Staatsdiener, die praktisch ihr eigenes Netzwerk im Netzwerk gründen?

Der Langname des Gesetzes klärt einiges: Es geht um das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Also nicht die Netzwerke selbst werden durch(ge)setzt, sondern das Recht. Sozusagen ein Netzwerkrechtsdurchsetzungsgesetz. Und dafür liegt nun ein Entwurf des Justizministeriums vor, das bekanntlich die grundgesetzlich festgesetzte Netzwerkrechtsdurchsetzungsgesetzeskompetenz besitzt.

Aber was steht nun in diesem Gesetz? „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (I): Kurzzusammenfassung“ weiterlesen

OEZ-Amoklauf: Beleidigungs-Anzeige wegen Wortgefechts mit dem Attentäter

Der Dialog zwischen dem Münchner Attentäter und einem Anwohner erlangte eine traurige Bekanntheit. Ein Handyvideo zeigt den Dialog zwischen einem Mieter der Wohnungen am Olympiaeinkaufszentrum (OEZ) und dem Täter, der gerade auf dem verlassenen Parkdeck des OEZ stand. Dort fielen zahlreiche Beschimpfungen und Kraftausdrücke, die in den hektischen Berichten nicht immer korrekt den Beteiligten zugeordnet wurden, aber einen gewissen Einblick in das Seelenleben des OEZ-Mörders geben.

Später wurde der Anwohner für sein Handeln gelobt – die rüde, unerwartete Ansprache habe den Attentäter aus dem Konzept gebracht, die Tatbegehung verlangsamt und so den Menschen in der Umgebung vielleicht einige Minuten gebracht, durch die möglicherweise Leben gerettet wurden. Nun ist dieser Bürger jedoch angeblich wegen Beleidigung angezeigt worden. Hier stellen sich jetzt gewisse berechtigte Fragen. „OEZ-Amoklauf: Beleidigungs-Anzeige wegen Wortgefechts mit dem Attentäter“ weiterlesen

Fall Böhmermann/Erdogan: Die Strafverfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Ermächtigung zur Strafverfolgung Jan Böhmermanns wegen angeblicher Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan zu erteilen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die dafür gegebene Begründung ist jedoch sachlich falsch und unehrlich. Kanzlerin Merkel hätte sich nicht hinter der Unabhängigkeit der Justiz verstecken dürfen.

In einem Rechtsstaat bedeutet die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Beleidigung ausländischer Regierungen lediglich, dass man der unabhängigen Justiz die Aufgabe überträgt, über die Strafbarkeit zu entscheiden – so in etwa hat Kanzlerin Angela Merkel die Entscheidung der Bundesregierung, ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zuzulassen, begründet. „Fall Böhmermann/Erdogan: Die Strafverfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung“ weiterlesen

Böhmermann, Erdogan, § 103 StGB und das Inland

Setzt eine Strafbarkeit wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten gemäß § 103 StGB voraus, dass sich das beleidigte Staatsoberhaupt im Inland aufhält? Die Frage ist aus dem Gesetz heraus kaum zu beantworten und hat in der Literatur bisher wenig Beachtung gefunden – kein Wunder bei einem Paragraphen, der in der Praxis keine Rolle spielt.

Ob sich Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan wirklich strafbar gemacht hat, ist daher schwer zu beurteilen. Eines ist jedenfalls sicher: In dieser Affäre gibt es nur Verlierer.

In der juristischen und politischen Posse um Jan Böhmermann und sein Gedicht über den türkischen Staatspräsidenten wurde ein Paragraph ausgegraben, den wohl kein Laie und kaum ein Jurist wirklich kannte. Über § 103 StGB („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) hat man allenfalls einmal kurz drübergelesen, in der Ausbildung und in der Praxis spielt er keinerlei Rolle. „Böhmermann, Erdogan, § 103 StGB und das Inland“ weiterlesen

Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität

Von der Beleidigung über Landfriedensbruch und Diebstahl bis hin zur schweren sexuellen Nötigung – die Delikte, die in der Silvesternacht in Köln begangen worden sein könnten, führen quer durch das Strafgesetzbuch. Auch, wenn es noch keine gesicherten Informationen über den genauen Hergang gibt, steht doch eines fest: Bagatellkriminalität ist das nicht mehr.

Noch immer ist nicht klar, was in der Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Januar 2016 in der Kölner Innenstadt eigentlich passiert ist. Die Berichte über Anzahl, Hintergrund und Motivation der Täter sowie über die Art der begangenen Straftaten sind noch sehr unsicher. Demgegenüber gibt es aber bereits zahlreiche Forderungen, Schuldzuweisungen, politische Instrumentalisierungen und juristische Einschätzungen des Ganzen. „Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität“ weiterlesen

Das Internet und die Meinungsfreiheit

freedom-of-speech-156029_1280Vielleicht kennen Sie das auch: Sie schreiben einen Beitrag oder einen Kommentar auf Facebook, in Online-Foren oder in Blogs und irgendwann verschwindet dieser, aus welchem Grunde auch immer. Häufig folgen dann Beschwerden über Zensur und angeblich fehlende Meinungsfreiheit. Heute möchten wir darlegen, warum es eine Berufung auf die Meinungsfreiheit hier falsch ist und warum Plattformbetreibern zu raten ist, sehr genau auf die Inhalte ihrer Angebote zu achten.

Der erste Grund dafür ist nicht juristischer, sondern rein praktischer Natur – und liegt natürlich in der Verantwortung des einzelnen Betreibers: Es macht keinen so besonders guten Eindruck, wenn man beim Betreten einer Facebook-Gruppe gleich mit Beiträgen über die Mondlandungsverschwörung, das Übel des Zinseszinses und die Weltherrschaftspläne der Bilderberger konfrontiert wird. „Das Internet und die Meinungsfreiheit“ weiterlesen