Wird Deutschland sicherer? Was uns die Kriminalitätsstatistik verrät

Der neue Innenminister Seehofer hat kürzlich verkündet, Deutschland sei nochmal sicherer geworden. Begründet hat er das mit den (vermeintlich) objektiven Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatitik. Daraufhin gab es vielerlei Stimmen, die das sogleich bezweifelt haben. Ein Anlass für dieses Blog, die Zahlen genauer anzuschauen.

Dabei muss man zunächst sagen, dass sich die Zahl aller Straftaten tatsächlich verringert hat. Im Jahr 1993, dem ersten Jahr der gesamtdeutschen Statistik, gab es noch ca. 6,75 Mio. Straftaten, mittlerweile sind 5,76 Mio., also ziemlich genau eine Million weniger.

Da hier wirklich alle Taten umfasst sind, ist das Bild ziemlich unscharf. Nehmen wir daher einige Kategorien gezielt heraus: Mord und Totschlag als schwerste Delikte; Raub sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung als Gewaltverbrechen; vorsätzliche Körperverletzung bzw. Diebstahl als Massendelikte.

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Der BGH zur Verwertbarkeit von DNA-Reihenuntersuchungen

DNA-Reihenuntersuchungen (§ 81h StPO) rufen ein erhebliches öffentliches Interesse hervor. Sie werden bei schweren Straftaten, häufig brutalen Vergewaltigungen oder Sexualmorden, angeordnet und bitten nach bestimmten Kriterien ausgewählte Personen (meist Männer in einem bestimmten Alter aus einem bestimmten Umkreis um den Tatort) zu einer freiwilligen Abgabe von Speichelproben.

In einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 (BGH 3 StR 117/12) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ergebnisse aus diesen Untersuchungen nur für und gegen Personen verwertet werden dürfen, die selbst eine solche Probe abgegeben haben. Im zu entscheidenden Fall wurde aufgrund von DNA-Ähnlichkeiten ein Verwandter von zwei Teilnehmern verdächtigt und schließlich – nach weiteren Ermittlungen – auch verurteilt. Nach Ansicht des BGH hätte das Gericht die Erkenntnisse nicht heranziehen dürfen, allerdings wiegt der Fehler nicht so schwer, dass daraus auch ein Verwertungsverbot entstünde. „Der BGH zur Verwertbarkeit von DNA-Reihenuntersuchungen“ weiterlesen

Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität

Von der Beleidigung über Landfriedensbruch und Diebstahl bis hin zur schweren sexuellen Nötigung – die Delikte, die in der Silvesternacht in Köln begangen worden sein könnten, führen quer durch das Strafgesetzbuch. Auch, wenn es noch keine gesicherten Informationen über den genauen Hergang gibt, steht doch eines fest: Bagatellkriminalität ist das nicht mehr.

Noch immer ist nicht klar, was in der Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Januar 2016 in der Kölner Innenstadt eigentlich passiert ist. Die Berichte über Anzahl, Hintergrund und Motivation der Täter sowie über die Art der begangenen Straftaten sind noch sehr unsicher. Demgegenüber gibt es aber bereits zahlreiche Forderungen, Schuldzuweisungen, politische Instrumentalisierungen und juristische Einschätzungen des Ganzen. „Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität“ weiterlesen