Der neue Innenminister Seehofer hat kürzlich verkündet, Deutschland sei nochmal sicherer geworden. Begründet hat er das mit den (vermeintlich) objektiven Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatitik. Daraufhin gab es vielerlei Stimmen, die das sogleich bezweifelt haben. Ein Anlass für dieses Blog, die Zahlen genauer anzuschauen.
Dabei muss man zunächst sagen, dass sich die Zahl aller Straftaten tatsächlich verringert hat. Im Jahr 1993, dem ersten Jahr der gesamtdeutschen Statistik, gab es noch ca. 6,75 Mio. Straftaten, mittlerweile sind 5,76 Mio., also ziemlich genau eine Million weniger.
Da hier wirklich alle Taten umfasst sind, ist das Bild ziemlich unscharf. Nehmen wir daher einige Kategorien gezielt heraus: Mord und Totschlag als schwerste Delikte; Raub sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung als Gewaltverbrechen; vorsätzliche Körperverletzung bzw. Diebstahl als Massendelikte.
Straftaten haben sich unterschiedlich entwickelt
Demnach ergibt sich folgendes Bild beim Vergleich zwischen 1993 und 2017:
- Tötungsverbrechen 4259 auf 2379 (-44 %)
- Raubdelikte 61757 auf 38849 (-37 %)
- Sexualverbrechen 6376 auf 11282 (+77 %)
- Körperverletzung 295005 auf 558506 (+89 %)
- Diebstahl 4151087 auf 2092994 (-50 %)
Während die deutlich sinkende Zahl der Tötungsverbrechen beruhigend ist, erscheint der Anstieg bei den Sexualdelikten geradezu alarmierend.
An Letzterem sieht man aber eine Problematik der ganzen Statistik: Der Anstieg dürfte nämlich nicht nur an einer höheren realen Fallzahl liegen, sondern auch an Gesetzesänderungen. Aufgrund der erheblichen Reformen der letzten Jahre sind nun auch Handlungen von diesen Paragraphen erfasst, die früher nicht oder nach anderen Vorschriften strafbar waren. Eine Vergleichbarkeit von 2017 mit 1993 ist also kaum bis gar nicht möglich.
Polizeiliche Statistik ist Ausgangsstatistik
Außerdem handelt es sich, worauf immer wieder hingewiesen wird, um eine sogenannte „Ausgangsstatistik“. Das heißt,
dass in ihr die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Erfasst werden also nicht reale, sicher festgestellte Straftaten, sondern alles, was die Polizei als Straftat ansieht und deshalb an die Staatsanwaltschaft weitergibt. Ob wirklich eine Straftat begangen wurde und, wenn ja, welche, kann zu diesem Zeitpunkt noch niemand abschließend sagen. So kann z.B. zunächst eine Straßenverkehrsgefährdung angenommen werden, die sich später als einfache Trunkenheitsfahrt herausstellt. Gibt die Polizei ein Verfahren gar nicht erst an die Staatsanwaltschaft ab, erscheint dieses nicht in der PKS.
Strafverfolgungsstatistik erfasst Verurteilungen
Nun gibt es aber noch eine andere Statistik, die viel weniger bekannt ist als die Polizeiliche Kriminalstatistik und auch kaum von der Politik herangezogen wird. Dabei handelt es sich um die sogenannte Verurteiltenstatistik, auch als Strafverfolgungsstatistik (SVS) bekannt.
Diese wird immer noch ausschließlich für Westdeutschland geführt und auch das Zahlenmaterial ist nicht so aktuell wie bei der PKS. Die neuesten aufbereiteten Daten liegen für das Jahr 2014 vor und Vergleichswerte gehen bis 2007 zurück. Die dortigen Werte geben folgendes Bild ab:
- Tötungsverbrechen 1048 auf 832 (-21 %)
- Raubdelikte nicht erfasst
- Sexualverbrechen 2107 auf 1004 (-52 %)
- Körperverletzung 88997 auf 69642 (-22 %)
- Diebstahl 157590 auf 138423 (-12 %)
Teilweise erhebliche Unterschiede zwischen SVS und PKS
Dass hier praxisrelevante Straftaten wie Raubdelikte, die im Übrigen für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durchaus von Bedeutung sind, gar nicht erfasst werden, ist natürlich etwas misslich. Vergleicht man die Zahlen nun mit der PKS ergibt sich folgendes Bild:
- Tötungsverbrechen -44 % ggü. -21 %
- Sexualverbrechen +77 % ggü. -52 %
- Körperverletzung +89 % ggü. -22 %
- Diebstahl -50 % ggü. -12 %
Diese Zahlen lassen einen etwas ratlos zurück. Während der Rückgang bei den Tötungsverbrechen zumindest grob in beiden Statistiken sichtbar ist, fällt die Entwicklung bei den Sexualdelikten komplett auseinander. Freilich muss man auch hier berücksichtigen, dass in der SVS 2014 die Gesetzesänderungen, die die PKS 2017 beeinflusst haben, noch keinen Einfluss haben konnten. Trotzdem ist hier ein enormer Unterschied gegeben, der sich nicht ohne Weiteres erklären lässt. Dieser Unterschied bleibt übrigens auch bestehen, wenn man die PKS-Zahlen des gleichen Zeitraums oder (da es zwischen Entdeckung einer Straftat und Verurteilung etwas dauert) des um ein Jahr versetzten Zeitraums betrachtet.
Die SVS registriert, wie schon erklärt, Verurteilungen. Verurteilt wird man durch ein Gericht, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt hat. Viele Verfahren gelangen aber nie in dieses Stadium, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorher einstellt. Für einen guten Strafverteidiger ist das eines der Hauptziele während des Ermittlungsverfahrens.
Verfolgungspraxis der Staatsanwaltschaft unterschiedlich
Welchen Anteil an den Verfahren die Staatsanwaltschaft einstellt, hängt aber wieder von der Arbeitsbelastung und den Ressourcen ab. Eine Staatsanwaltschaft mit einer begrenzten Anzahl an Staatsanwälten kann theoretisch gar nicht alle Verfahren vor Gericht bringen. Zwischen 2005 und 2015 soll die Zahl der Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit nach § 153 und § 153a StPO um ein Viertel gestiegen sein. „Geringfügigkeit“ bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass eine Straftat nachweisbar war, eine Ahndung aber nicht für erforderlich hielt. Diese Verfahren sind also nicht in der SVS gelandet, obwohl es hier in den meisten Fällen wohl eine Verurteilung gegeben hätte.
Damit ist die Zahl der Verurteilungen also nicht nur von der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung abhängig, sondern auch von der Verfolgbarkeit aufgrund der Auslastung der zuständigen Behörden. Anders gesagt: Auch bei einer Explosion der Kriminalität könnten die Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht auf einmal doppelt so viele Prozesse durchführen, ohne dass es (langwierige und teure) Personalausweitungen gäbe.
Hinzu kommt, dass die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaften auch politisch steuerbar ist. Ob Diebstahl, Schwarzfahren oder Betrug mit geringem Schaden immer angeklagt werden muss, ob man hier eher großzügig ist oder ob man die Strafbarkeit faktisch abschafft und alle Verfahren einstellt, ist eine Ermessensentscheidung. Mit einem realistischen Bild der Sicherheitslage hat das aber nichts mehr zu tun.
Es kann, im Gegenteil, dazu führen, dass sich eine steigende Zahl schwerer Straftaten darin äußert, dass umso mehr leichtere Taten gar nicht erst verfolgt werden, weil die Kapazitäten fehlen. Dadurch würde dann die Gesamtzahl der Straftaten sogar sinken.
Eigene gerichtliche Erfahrungen
Aus meiner eigenen Erfahrungen mit den Gerichten vor allem im Münchner Umland kann ich sagen:
Die Amtsgerichte (in erster Linie mein heimisches in Fürstenfeldbruck, aber bspw. auch das AG München) scheinen in der Regel nicht überlastet zu sein. Hauptverhandlungstermine bekommt man recht zügig und auch, wenn mal ein Prozess verschoben werden muss, findet sich meist bald ein Ersatztermin.
Die Landgerichte München I und II hingegen sind recht gut ausgelastet. So kam es bspw. auch schon vor, dass die Jugendkammer einen Beschuldigten aus der Untersuchungshaft entlassen musste, weil eine Inhaftierung bis zum Verhandlungstermin in mehreren Monaten nicht mehr vertretbar erschien.
Bedenkt man, dass das Amtsgericht eher für leichtere Delikte zuständig ist, das Landgericht dagegen für schwerere, dann würde das ebenfalls für eine Verschiebung in den Bereich schwerwiegenderer Straftaten sprechen.
Sicherheitsgefühl oft subjektiv
Ob das Leben insgesamt nun sicherer oder gefährlicher wird, lässt sich also durch Statistiken alleine nicht definitiv aufklären. Für das persönliche Sicherheitsgefühl spielt natürlich auch die Frage eine Rolle, wie häufig man mit Berichten von Straftaten konfrontiert wird. Und das geschieht heute durch soziale Medien und Online-Nachrichtendienste sehr viel unmittelbarer und zahlreicher als früher.
Wer noch die Meinung eines Kollegen dazu hören will, dem empfehle ich das Video „Wie sicher ist Deutschland? Lügt Horst Seehofer?“ von Rechtsanwalt Walter.