Die Top Ten für den September 2017

LG Berlin, Beschluss vom 14.09.2017, 67 O 149 / 17 (Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremse)

https://verkehrsrecht-faq.de/2017/09/26/muss-ich-den-anhoerungsbogen-der-bussgeldstelle-beantworten/

https://elternbeirat-bayern.de/2017/09/wie-ist-der-elternbeirat-im-schulforum-vertreten/ „Die Top Ten für den September 2017“ weiterlesen

Die Top Ten für den August 2017

https://anwaltsrecht-faq.de/2017/08/wann-darf-der-anwalt-das-mandat-kuendigen/

https://rechtshistorie.de/2017/08/24/ist-das-corpus-iuris-civilis/

https://zpo-faq.de/2017/08/ist-das-gericht-an-rechtsausfuehrungen-der-beteiligten-gebunden/

https://info-familienrecht.de/2017/08/14/wann-ist-der-versorgungsausgleich-unbillig/

https://verwaltungsrecht-faq.de/2017/08/was-ist-der-unterschied-zwischen-einer-behoerde-und-einem-amt/

https://bayerisches-polizeirecht.de/2017/08/was-ist-der-unterschied-zwischen-unmittelbarer-ausfuehrung-art-9-abs-1-und-sofortvollzugs-art-53-abs-2/

https://verfassungsrecht-faq.de/2017/08/ist-das-parteienprivileg/

https://gez-faq.de/2017/08/31/eugh-vorlage-des-lg-tuebingen/

https://www.strafrecht-faq.de/2017/08/sind-mitbestrafte-nachtaten/

https://opfer-notruf.de/2017/08/29/ist-ein-taeter-opfer-ausgleich/

Die Top Ten für den Juni 2016

Auf urteilsbesprechungen.de ging es um den Beschluss des Oberlandesgerichts München (29 W 542/16), der die Verpflichtungen von Filehostern nach erfolgter Abmahnung bzw. Unterlassungsverurteilung näher ausgeführt hat.

Die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ werden im Alltagsleben synonym verwendet. Dass es dagegen ein großer Unterschied ist, ob man die Fahrerlaubnis oder nur den Führerschein verliert, erklären die Verkehrsrecht-FAQ. „Die Top Ten für den Juni 2016“ weiterlesen

Unbilligkeit beim Versorgungsausgleich

Hat ein Ehepartner während der Ehe stets gearbeitet, der andere aber überhaupt nicht, könnte das an einer einvernehmlich gewollten Rollenverteilung in diesem Sinn gelegen haben. Daran ändert sich grundsätzlich auch nichts, wenn die Nichtarbeit des einen Ehegatten planwidrig war, er sich als auf Kosten des anderen „auf die faule Haut gelegt“ hat.

Die Konsequenz ist, dass nach einer Scheidung die Rentenansprüche für die Ehezeit zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Der fleißige, verdienende Partner hat den anderen also nicht nur während der Ehe „durchgefüttert“, sondern finanziert ihm nun auch noch einen Teil der Rente. „Unbilligkeit beim Versorgungsausgleich“ weiterlesen

Versorgungsausgleich und Wiederheirat

Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Rentenansprüche beider Ehegatten gleichmäßig verteilt werden. Was aber nun, wenn einer der Ex-Ehegatten später nochmal heiratet? Gehen seine durch den Ausgleich erworbenen Ansprüche dann verloren?

Das Gesetz geht davon aus, dass man die finanziellen Bemühungen für die Ehe gleichmäßig untereinander aufteilt. Dies kann auf verschiedene Art passieren, im Extremfall dadurch, dass der eine Ehepartner arbeitet und der andere sich ausschließlich um den Haushalt/Kinder kümmert. Beide Tätigkeiten sind aber grundsätzlich gleichwertig.

Dementsprechend sind finanziell unterschiedliche Auswirkungen der Ehezeit auf die wirtschaftliche Lage der Ehegatten zufällig bzw. unerwünscht und müssen ausgeglichen werden. Vermögensmäßig geschieht das durch den Zugewinnausgleich, im Hinblick auf Rentenansprüche durch den Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich soll dazu führen, dass die gemeinsam und gleichwertig erarbeiteten Ansprüche auch hälftig aufgeteilt werden.

Es handelt sich also nicht um einen Unterhaltsanspruch, der Bedürftigkeit voraussetzt und darum bei Wiederheirat entfallen kann. Es handelt sich um eine Verteilung von Rentenansprüchen, die sich beide Ehegatten erarbeitet haben, aber ungerechterweise bisher nur einem gutgeschrieben wurden. An dieser Tatsache ändert sich auch dadurch nichts, dass man nochmal heiratet.

Wo kann ich mich scheiden lassen?

Normalerweise gehen die Prozessordnungen davon aus, dass man immer dort klagen muss, wo der Beklagte seinen „Gerichtsstand“ (seinen Wohnort oder seinen Firmensitz) hat. Die Ratio dieses Grundsatzes ist klar – es liegt in der Hand des Klägers, den Prozess überhaupt einzuleiten, also soll er auch zu demjenigen hinkommen müssen, von dem er etwas will. Ansonsten könnte man auch lustig Klagen gegen andere Leute einreichen und diese dann dazu zwingen, dass sie zu einem hunderte Kilometer entfernten Gericht anreisen. Diese Möglichkeit der Schikane soll – zumindest im Grundsatz – unterbunden werden.

Im Familienrecht ist das aber anders. „Wo kann ich mich scheiden lassen?“ weiterlesen

Beispiel zum Unterhaltsrecht

Nachdem uns mehrere Fragen zu den Unterhaltsartikeln erreicht haben, möchten heute ein „großes“ Rechenbeispiel durcharbeiten:

Der Ehemann verdient in seinem Beruf 2000 Euro netto und hat 1000 Euro Mieteinnahmen pro Monat. Die Ehefrau verdient nur 400 Euro netto in Heimarbeit und kümmert sich im Übrigen um die 2 und 7 Jahre alten Kinder. Wer hat nach einer Scheidung Anspruch auf welchen Unterhalt? „Beispiel zum Unterhaltsrecht“ weiterlesen

Zugewinnausgleich (I): Grundzüge

Wenn zwei Menschen den Bund der Ehe eingehen, stellt sich die Frage, wie die Ehegatten mit ihren jeweiligen Vermögen umgehen. Das Gesamtsystem der für eine bestimmte Ehe anwendbaren vermögensrechtliche Vorschriften bezeichnet man als „Güterstand“. Das Gesetz kennt im Wesentlichen drei Güterstände:

  • Gütergemeinschaft: Das Vermögen beider Ehegatten verschmilzt zu einer Masse, die beiden gleichmäßig zusteht.
  • Gütertrennung: Die Vermögen bleiben strikt voneinander getrennt.
  • Zugewinngemeinschaft: Die Vermögen bleiben zwar getrennt, im Falle einer Scheidung erfolgt aber ein gewisser Ausgleich.

In einer Ehe gilt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. „Zugewinnausgleich (I): Grundzüge“ weiterlesen

Ehen und andere Familienstreitigkeiten

In Zivilverfahren, wenn also ein Bürger gegen den anderen klagt, richtet sich der Prozess nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Für das Verfahren bestimmten Zivilprozessen, nämlich in Angelegenheiten des Familienrechts und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, gilt aber stattdessen grundsätzlich das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Aber auch das wird wieder ausgehebelt. denn für bestimmte Angelegenheiten gelten FamFG und ZPO nebeneinander in einer Art Hybridprozessrecht. Für Anwälte, die in solchen Fällen ihre Mandantn effektiv vertreten wollen, ist es existenziell wichtig, diese Regelung zu kennen und auch richtig anwenden zu können. „Ehen und andere Familienstreitigkeiten“ weiterlesen

Grundzüge des nachehelichen Unterhalts

Während der Trennungsunterhalt für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung relevant ist, erstreckt sich der nacheheliche Unterhalt auf die Zeit nach der Scheidung. Da die Ehepartner damit nicht mehr verheiratet sind, fällt auch die Ehe als Rechtsgrund für Unterhalt weg. Grundsätzlich sind die Geschiedenen zueinander beliebige Fremde, die also auch keine Ansprüche gegeneinander haben.

Dieses „Grundsätzlich“ kennt freilich zahlreiche Ausnahmen. Die wichtigsten sind § 1570 BGB, der einen Unterhaltsanspruch während der Zeit der Kinderbetreuung statuiert, und § 1573 Abs. 2, nach dem ein Ex-Ehegatte Aufstockungsunterhalt beanspruchen kann, wenn er aus bestimmten Gründen relativ wenig verdient. Dabei gilt aber grundsätzlich der Vorrang der Selbstversorgung (§ 1574), wonach man zuerst versuchen muss, sein Einkommen durch Arbeit zu verdienen. „Grundzüge des nachehelichen Unterhalts“ weiterlesen