Unbilligkeit beim Versorgungsausgleich

Hat ein Ehepartner während der Ehe stets gearbeitet, der andere aber überhaupt nicht, könnte das an einer einvernehmlich gewollten Rollenverteilung in diesem Sinn gelegen haben. Daran ändert sich grundsätzlich auch nichts, wenn die Nichtarbeit des einen Ehegatten planwidrig war, er sich als auf Kosten des anderen „auf die faule Haut gelegt“ hat.

Die Konsequenz ist, dass nach einer Scheidung die Rentenansprüche für die Ehezeit zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Der fleißige, verdienende Partner hat den anderen also nicht nur während der Ehe „durchgefüttert“, sondern finanziert ihm nun auch noch einen Teil der Rente. „Unbilligkeit beim Versorgungsausgleich“ weiterlesen