
Auch viele Mandanten wissen das zu schätzen und jagen meine Schriftsatzentwürfe durch eine KI, um diese bewerten zu lassen und mögliche weitere Anregungen zu erhalten.
In aller Regel kommt dann eine Rückmeldung der KI, die meinen Schriftsatz über die Maßen lobt, aber noch einige Verbesserungsvorschläge hat. Oft steht das dann unter dem Motto, es könne der an sich eben doch ganz gute Text noch etwas „nachgeschäft“ werden.
Ich habe da überhaupt dagegen, es ist immer sinnvoll, Texte gerade auf Tippfehler, logische Brüche, ausgelassene Wörter etc. zu prüfen. Bisweilen fügen die Programme dann auch noch interessante Gedanken hinzu, die ich tatsächlich nicht bedacht hatte.
Einige dieser Vorschläge überzeugen mich aber auch nicht. Denn diese sind sehr häufig unkonkret, manchmal sind die dortigen Inhalte schon Teil des Schriftsatzes, ab und zu sind sie sogar kontraproduktiv. Aber irgendwelche Vorschläge gibt es immer. Und wenn ich diese (soweit möglich) einbaue und der Mandant die KI nochmal bemüht, hat sie wieder Vorschläge.
Darum habe ich mich zu einem kleinen Experiment herausgefordert gefühlt.
Ich habe einen komplett neuen ChatGPT-Account ohne jede Hintergrundinformation angelegt, diesem keinerlei juristische Quellen an die Hand gegeben und eine sehr unspektakuläre Anfrage gestellt:
„Künstliche Intelligenz und Jura – ein Experiment“ weiterlesen
