Hinterkaifeck: Die Strafvorschrift zum Inzest (§ 173 StGB)

Der Grabstein für Andreas Gruber, Viktoria Gabriel und die anderen Opfer.
Der Grabstein für Andreas Gruber, Viktoria Gabriel und die anderen Opfer.
Zum Fall Hinterkaifeck habe ich schon einmal etwas geschrieben. Dabei handelt es sich um einen unaufgeklärten Mordfall aus dem Jahr 1922 – sechs Menschen wurden auf einem oberbayerischen Bauernhof getötet. Als wäre das nicht schon schlimm genug, gibt es noch allerlei düstere Hintergründe rund um diese Vorkommnisse.

Ganz zentral dafür ist das vermutete inzestuöse Verhältnis zwischen zwei der Getöteten, nämlich Andreas Gruber und seiner Tochter Viktoria. Für besondere Verwunderung sorgt dabei, dass es deswegen einen Strafprozess gab, an dessen Ende beide verurteilt wurden und eine Freiheitsstrafe verbüßen mussten. Dass auch das Opfer Viktoria Gruber (verheiratete Gabriel) inhaftiert wurde, wird meist mit Unverständnis aufgenommen.

Wie kann das also sein?

Die Strafnorm zu Inzest lautete nach dem Reichs-Strafgesetzbuch von 1871, das auch in der Weimarer Republik noch ohne größere Änderungen galt:

„Hinterkaifeck: Die Strafvorschrift zum Inzest (§ 173 StGB)“ weiterlesen

Hintergründe und Ausblicke zur Pflichtverteidigung

Unter dem Titel „Verbeamtete Anwälte“ haben meine Kollegen Johanna Braun und Nico Werning einen sehr interessanten Beitrag zu den Hintergründen und Ausblicken des Rechtsinstituts der Pflichtverteidigung veröffentlicht.

Besonders interessante find ich die historischen Rückblicke, aus denen sich der Charakter der Pflichtverteidigung als „Verurteilungsbegleitung“ sehr deutlich zeigt.

Hier geht’s zum Artikel: https://strafverteidigertag.de/beitrag-freispruch/verbeamtete-anwaelte/

Welches Gericht ist zuständig?

Mich hat eine Anfrage erreicht, wie man denn in Auseinandersetzungen mit Behörden feststellen kann, welche Gerichte zuständig sind. Fragen nach Gerichtszuständigkeiten sind in diesem Bereich oft nicht so leicht zu beantworten:

Grundsätzlich kann man sagen, dass für Auseinandersetzungen zwischen dem Bürger und Behörden die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Soweit es um sozial- oder steuerrechtliche Angelegenheiten geht, entscheiden spezialisierte Verwaltungsgerichte, nämlich die Sozialgerichte bzw. Finanzgerichte.

Allerdings sind bspw. Staatshaftungsklagen aus historischen Gründen vor den Landgerichten zu erheben, obwohl diese eigentlich auch vor die Verwaltungsgerichte gehören würden.

Bei Auseinandersetzungen mit der Polizei sind auch die Verwaltungsgerichte zuständig, allerdings nur, wenn es sich um polizeiliches Handeln aus ordnungs-/sicherheitsrechtlichen Aspekten handelt. Soweit die Polizei im Rahmen der Strafverfolgung tätig war, sind die Strafgerichte zuständig. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft nicht so einfach.

Wenn es um die Entziehung der persönlichen Freiheit, also Verhaftung im weitesten Sinne und aus welchem Anlass auch immer geht, sind dagegen fast in jedem Fall die Amtsgerichte zuständig.

Auseinandersetzungen mit dem Jugendamt, das auch eine Behörde darstellt, gehören dagegen grundsätzlich vor die Familiengerichte, die auch zur Zivilabteilung des Amtsgerichts gehören.

Es kommt auch durchaus einmal vor, dass sich die Gerichte nicht einig sind, wer eine bestimmte Entscheidung nun treffen muss oder darf. Ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter liegt aber nur vor, wenn eine willkürliche Falschzuordnung eines Verfahrens zu einem bestimmten Gericht erfolgt ist.

Keine Behandlung für Coronaleugner?

Keine Behandlung bei falscher Einstellung zum Corona-Virus? Eine seltsame Vorstellung.
Keine Behandlung bei falscher Einstellung zum Corona-Virus? Eine seltsame Vorstellung.
In der Diskussion rund um Corona vergeht kaum eine Stunde ohne einen neuen schlagzeilenträchigen Vorschlag. Aktuell wird diskutiert, ob bspw. „Corona-Leugner“ bei Triage-Entscheidungen eine niedrigere Priorität erhalten oder Menschen, die sich einer Impfung verweigert haben, gar keine Behandlung erwarten dürfen.

Regelung wäre wohl verfassungswidrig

Solche Diskussionen sind wohl in erster Linie als pädagogischer Anstoß zu sehen, die eigene Haltung und deren angeblich konsequentes Zuendedenken zu hinterfragen. Komplett als unerste Provokation sollte man sie aber dennoch nicht abtun, darum möchte ich ein paar grobe Gedanken dazu niederschreiben.

„Keine Behandlung für Coronaleugner?“ weiterlesen

Bayerisch-juristisch: Der Beischläfer bei Amazon

Die Strafabteilung des AG München ist hier untergebracht. Dieses Gebäude sieht man beim "Beischläfer" aber nicht.
Die Strafabteilung des AG München ist hier untergebracht. Dieses Gebäude sieht man beim „Beischläfer“ aber nicht.
Früher hat Amazon mal Bücher verkauft, dann wurde es zum Vollsortiment-Kaufhaus, mittlerweile ist es auch ein Fernsehsender. Eine der Eigenproduktionen von Amazon Prime Video heißt „Der Beischläfer“ und spielt damit weniger auf Geschlechtsverkehr und mehr auf die angeblich passive Rolle beisitzender Richter bzw. (hier) Schöffen an.

Alte Bekannte in den meisten Rollen

Die Hauptfigur Charlie Menzinger wurde von seiner verstorbenen Frau (das ist etwas kompliziert, aber bisher nicht weiter von Bedeutung) als Schöffe für das Münchner Amtsgericht nominiert und wird am Anfang der Serie unerwartet und rabiat von der Polizei zu seinem Dienst verbracht. Gespielt wird er von Markus Stoll, den man bisher vor allem als Bühnenfigur Harry G kannte.

„Bayerisch-juristisch: Der Beischläfer bei Amazon“ weiterlesen

Der Unternehmer als Corona-Hilfssheriff?

Die Maskenpflicht im Rahmen des Corona-Schutzes ist zum Politikum geworden.
Die Maskenpflicht im Rahmen des Corona-Schutzes ist zum Politikum geworden.
Die Maskenpflicht ist aktuell eines der größten Streitthemen rund um die „Corona-Pandemie“ und ihre rechtliche Behandlung. Eine spezielle Ausprägung davon ist die Maskenpflicht in Ladengeschäften. Diese sorgt regelmäßig für erbitterte Diskussionen und wird häufig garniert mit Geschichten über horrende Geldbußen, die Ladenbetreiber angeblich hätten zahlen müssen, weil Kunden im Geschäft keine Maske getragen hätten.

Dieser Text soll der Frage auf den Grund gehen, ob (bayerische) Unternehmer tatsächlich für die Einhaltung der Corona-Vorschriften in ihren Läden verantwortlich sind.

Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung regelt Corona-Alltag

Die Rechtsgrundlage für Corona-Vorschriften im Freistaat, die sich wohl nicht mehr so sehr von derjenigen in anderen Bundesländern unterscheidet, ist die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30.10.2020, letzte Änderung 12.11.2020. (Wenn Sie diesen Text etwas später lesen, haben sich die Daten sicher bereits geändert, da die einzelnen Verordnungen immer nur eine recht begrenzte Lebensdauer haben.)

„Der Unternehmer als Corona-Hilfssheriff?“ weiterlesen

Wählen ab 16 Jahren, Jugendstrafrecht bis 21?

Die Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ist für das Recht nicht einfach.
Die Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ist für das Recht nicht einfach.
Aktuell hat wieder eine Diskussion darüber begonnen, ob man die Jugend nicht schon mit 16 wählen lassen soll. Ein Gegenargument ist schnell gefunden, denn dann müssten neben diesem Recht doch logischerweise auch weitere Formen der Verantwortung früher beginnen. Gern genommen wird die Anwendung des Jugend- bzw. Erwachsenenstrafrechts.

Zahlreiche verschiedene Altersgrenzen

Tatsächlich kennt unser Recht vielerlei Altersgrenzen: Mit 7 Jahren kann man schadenersatzpflichtig sein, im Straßenverkehr dagegen erst mit 10, ab 14 Jahren kann man in Geschlechtsverkehr einwilligen, mit 18 ist man volljährig, mit 40 Jahren darf man Bundespräsident werden. Strafrechtlich vollständig erwachsen ist man regelmäßig erst mit 21 Jahren, frühestens ab 18 und entsprechender persönlicher Reife.

Daran sieht man schon, dass es eben vielerlei Grenzen zwischen einem Jugendlichen und einem Erwachsenen gibt. Besonders glücklich sind diese oftmals nicht, da das Alter nicht unbedingt etwas über den Entwicklungsstand aussagt. Oder sind Sie etwa der Meinung, dass jeder ab 40 ein geeigneter Bundespräsident wäre? Insofern ist das Argument „Wahlrecht ab 16 bedeutet auch strafrechtliche Verantwortung“ ohnehin nicht durchschlagend.

„Wählen ab 16 Jahren, Jugendstrafrecht bis 21?“ weiterlesen

Ein Schokoriegel vor Gericht

Heute mal wieder eine Schilderung aus der Praxis. Alle Angaben sind, wie immer, verfremdet bzw. anonymisiert.

Ein langjähriger Mandant meiner Kanzlei betreibt erfolgreich Einzelhandelsgeschäfte, in denen unter anderem Lebensmittel vertrieben werden. Er kennt sich damit wirklich gut aus, manche Details weiß er besser als ich.

Trotzdem wurde ihm nun von der Lebensmittelkontrollbehörde vorgeworfen, einen Schokoladenriegel falsch ausgezeichnet zu haben:

„Ein Schokoriegel vor Gericht“ weiterlesen

Ein bisschen Unschuldsvermutung für Waffenbesitzer

Für einen Strafverteidige ist es im Ermittlungsverfahren das vorrangige Ziel, zu einer Verfahrenseinstellung zu kommen. Als Einstellung bezeichnet man es, wenn die Staatsanwaltschaft von sich aus das Verfahren beendet, ohne dass sie einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt.

Eine Einstellung findet dann statt, wenn nach Abschluss der Ermittlungen keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Straftat besteht (§ 170 Abs. 2 StPO) oder wenn die Schuld des vermeintlichen Täters ohnehin nur gering wäre (§ 153 StPO). In letzterem Falle kann die Einstellung auch unter einer Auflage geschehen (§ 153a StPO), wenn die Staatsanwaltschaft meint, dass zumindest eine gewisse Sanktion notwendig ist.

Wichtig ist, dass in all diesen Fällen keine Schuldfeststellung erfolgt. Eine Verfahrenseinstellung ist kein Urteil, vor allem keine Vorstrafe. Es ist also nichts, was den Beschuldigten danach noch belastet – strafrechtlich gesehen.

„Ein bisschen Unschuldsvermutung für Waffenbesitzer“ weiterlesen

Kurz und bündig: Wie sieht eigentlich ein Freispruch aus?

Unschuldig einer Straftat bezichtigt zu werden, ist für viele Menschen ein Horror. Umso wichtiger ist es dann, wenn ein solches Strafverfahren immerhin mit einem Freispruch endet, sodass zumindest formalrechtlich die Unschuld festgestellt wird.

So erging es auch einer Mandantin von mir, die vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Betrugs angeklagt war. Gegen einen Strafbefehl hatte ich für sie Einspruch eingelegt, sodass es zur mündlichen Verhandlung kam.

„Kurz und bündig: Wie sieht eigentlich ein Freispruch aus?“ weiterlesen