Bin ich ein Organ der Rechtspflege?

Anwälte sind Organe der Rechtspflege. Das zumindest sagt das anwaltliche Berufsrecht (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Damit soll zum einen zum Ausdruck kommen, dass der Anwalt nicht nur für seinen aktuellen Mandanten da ist, sondern das große Ganze der Rechtsordnung im Auge haben muss. Andererseits bedeutet das aber auch, dass es keine Überordnung der staatlichen Juristen wie Richter oder Staatsanwälte gibt, sondern der Anwalt eine genauso vertrauensvolle Stellung genießt.

Trotzdem kann ich mich mit diesem Titel nicht ganz anfreunden. Warum das so ist, möchte ich hier kurz ausführen.

Zum einen bedeutet „Organ“ eine gewisse Distanzierung von sich selbst. Ein Verfassungsorgan ist bspw. entpersonalisiert, der Inhaber des Amtes handelt nicht mehr als Privatperson, sondern mehr als Sachwalter des Staates. Ebenso ist der Vorstand eines Vereins ein organisatorischer Teil desselben und nicht mehr als individuelle Person erkennbar, sondern muss die Gesamtinteressen über die eigenen, aktuellen stellen.

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Ein bisschen Unschuldsvermutung für Waffenbesitzer

Für einen Strafverteidige ist es im Ermittlungsverfahren das vorrangige Ziel, zu einer Verfahrenseinstellung zu kommen. Als Einstellung bezeichnet man es, wenn die Staatsanwaltschaft von sich aus das Verfahren beendet, ohne dass sie einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt.

Eine Einstellung findet dann statt, wenn nach Abschluss der Ermittlungen keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Straftat besteht (§ 170 Abs. 2 StPO) oder wenn die Schuld des vermeintlichen Täters ohnehin nur gering wäre (§ 153 StPO). In letzterem Falle kann die Einstellung auch unter einer Auflage geschehen (§ 153a StPO), wenn die Staatsanwaltschaft meint, dass zumindest eine gewisse Sanktion notwendig ist.

Wichtig ist, dass in all diesen Fällen keine Schuldfeststellung erfolgt. Eine Verfahrenseinstellung ist kein Urteil, vor allem keine Vorstrafe. Es ist also nichts, was den Beschuldigten danach noch belastet – strafrechtlich gesehen.

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Kein Anwalt ohne Krawatte

Vor dem Landgericht Düsseldorf wäre fast ein Prozess geplatzt, weil der Rechtsanwalt keine Krawatte anhatte. Da nach den örtlichen Gepflogenheiten eine Krawatte vorgesehen sei, sei ein Anwalt ohne eine solche Amtstracht quasi gar kein Anwalt. Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass der Mandant nicht vertreten wäre und dann ein Versäumnisurteil gegen ihn ergehen würde.

Viele Kollegen sehen das mittlerweile entspannter, aber für mich gehört die Krawatte auf jeden Fall dazu, ebenso wie ein Langarmhemd. Wenngleich ich staatlichen Institutionen gegenüber grundsätzlich skeptisch bin, ist das nun einmal die Art und Weise, wie man sich in einer ernsten und bedeutenden Angelegenheit kleidet.

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WhatsApp im Anwaltsberuf

whatsapp-3012138_1920Vor einiger Zeit hat mich, wie das nun immer mal wieder vorkommt, ein neuer Mandant beauftragt. Als Grund, warum er aus der Masse der nicht weniger kompetenten Anwaltskollegen gerade mich genommen hat, war bemerkenswert: Weil ich per WhatsApp erreichbar bin. Und tatsächlich, ich gebe meine Handynummer unter den Kontaktdaten auf meiner Seite an und weise extra daraufhin, dass man mich unter dieser Nummer auch per WhatsApp kontaktieren kann.

Unkomplizierte Kommunikation

WhatsApp, aber auch andere neuere Kommunikationsmittel wie Facebook sind für mich eine sehr praktische Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Ich nutze sie privat sehr viel, aber auch beruflich weiß ich die diversen Vorteile zu schätzen. Teilweise hängt solchen Kontaktwegen immer noch der Verdacht des unernsten oder unprofessionellen an – aber auch auf WhatsApp ist man nicht gezwungen, jede Nachricht mit einem Smilie (oder Emoticon oder einem Daumen nach oben) abzuschließen.

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Die Top Ten für den Dezember 2016

Anwälte nehmen eine aktive Rolle bei der Zustellung von Dokumenten in Gerichtsverfahren ein, aber welche Dokumente sind hiervon betroffen? Mehr dazu auf anwaltsrecht-faq.de.

Das Landgericht Tübingen hält an seine Rechtsprechung fest, dass die Landesrundfunkanstalten keine Behörden sind. Urteilsbesprechungen.de hat sich mit dem neuesten Beschluss dazu (LG Tübingen, 09.12.2016, 5 T 280/16) auseinandergesetzt. „Die Top Ten für den Dezember 2016“ weiterlesen

Häufige Fragen zu den Rechtsanwaltskammern

the-figure-of-the-1524806_640Die Rechtsanwaltskammern sind den meisten Personen, auch außerhalb der Juristerei ein Begriff. Aber was genau verbirgt sich dahinter und wie sind sie aufgebaut? Einige häufige Fragen dazu haben wir hier zusammengestellt.

Weitere Informationen rund um das anwaltliche Berufsrecht finden Sie auf www.anwaltsrecht-faq.de.

Was sind die Rechtsanwaltskammern?

Die Rechtsanwaltskammern sind die Institutionen der anwaltlichen Selbstverwaltung. Mitglieder sind alle Rechtsanwälte des Kammerbezirks (§ 60 Abs. 1 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung). „Häufige Fragen zu den Rechtsanwaltskammern“ weiterlesen