Rundfunkbeitrag: SWR hält Tübinger Richter für befangen

Die wichtigste Eigenschaft eines Richters ist die Neutralität. Er soll, zumindest in der Theorie, ein Verfahren unparteiisch entscheiden und sich ausschließlich vom Recht leiten lassen, ohne eigene Interessen am Ausgang der Sache und ohne Verpflichtung gegenüber einem der Beteiligten.

Liegt ein Grund vor, der diese Unabhängigkeit gefährdet, insbesondere eine persönliche Beziehung zu einer der Parteien, so ist der Richter von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen. Darüber hinaus kann aber auch jede Partei eine Befangenheit des Richters rügen. Hierfür reicht aber der bloße Verdacht aus:

Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
(§ 42 Abs. 2 ZPO, § 24 Abs. 2 StPO)

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Rundfunkbeiträge: LG Tübingen legt dem EuGH vor

Das Landgericht Tübingen hat bereits mehrfach die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen in Frage gestellt. Nun hat es nicht mehr nur den Vollstreckungsbehörden einen Strich durch die Rechnung gemacht, sondern geht die Beiträge als solche an. Da es einen Verstoß gegen Europarecht – insbesondere gegen das Beihilfe- und das Diskriminierungsverbot – für möglich halt, soll nun der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden.

Mehr dazu auf urteilsbesprechungen.de:

LG Tübingen, Beschluss vom 03.08.2017, 5 T 121/17, 20/17, 141/17, 122/17, 280/16, 246/17

Die Top Ten für den Dezember 2016

Anwälte nehmen eine aktive Rolle bei der Zustellung von Dokumenten in Gerichtsverfahren ein, aber welche Dokumente sind hiervon betroffen? Mehr dazu auf anwaltsrecht-faq.de.

Das Landgericht Tübingen hält an seine Rechtsprechung fest, dass die Landesrundfunkanstalten keine Behörden sind. Urteilsbesprechungen.de hat sich mit dem neuesten Beschluss dazu (LG Tübingen, 09.12.2016, 5 T 280/16) auseinandergesetzt. „Die Top Ten für den Dezember 2016“ weiterlesen

Schlechtes Programm – kein Rundfunkbeitrag?

tv-310801_640Der Rundfunkstaatsvertrag verlangt von den öffentlich-rechtlichen Sendern eine bestimmte Programmgestaltung und vor allem Neutralität. Kommen die Rundfunkanstalten diesen Pflichten nicht nach, kann der Beitragspflichtige seine Zahlung verweigern, so zumindest die hier vertretene Meinung. Schwierig wird aber auch die Klärung der Frage sein, ob das Programm vertragsgemäß ist.

Der Rundfunkbeitrag, früher als Rundfunkgebühr bezeichnet, ist in der Bevölkerung auch nach seiner Reform zum Jahr 2013 „beliebt“ wie eh und je. Während man früher durch beharrliches Nichtzahlen durchaus gewisse Chancen hatte, die Gebühr nicht leisten zu müssen, haben sich die rechtlichen Grundlagen heute derart geändert, dass man mittlerweile kaum noch herauskommt. So reicht bereits das Wohnen in einer Wohnung aus, damit man beitragspflichtig ist – und wohnen muss man eben zwangsläufig irgendwo. „Schlechtes Programm – kein Rundfunkbeitrag?“ weiterlesen

Die Top Ten für den September 2016

Ein Briefkopf ist meistens mehr eine Layout- als eine Rechtsfrage. Bei Juristen ist das aber durchaus anders: Im Recht der Anwälte können Briefbögen unter Umständen Haftungsfolgen auslösen.

Gemeinnützige Vereine müssen tatsächlich für die Allgemeinheit tätig sein. Daher dürfen sie nicht nur einen kleinen Personenkreis fördern – aber was heißt schon „klein“? „Die Top Ten für den September 2016“ weiterlesen

Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag

Woraus ergibt sich die Rundfunkgebührenpflicht?

Der Staatsrundfunk baut sich auf eine Reihe von Rundfunkstaatsverträgen auf, die die 16 Bundesländer miteinander geschlossen haben. Der Bund selbst ist daran nicht beteiligt. Die Gebührenpflicht, die Gebührenhöhe, die Zahlungsmodalitäten usw. ergeben sich dabei insbesondere aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Dürfen die Länder einen Vertrag zulasten Dritter abschließen?

Im Zivilrecht sind Verträge, die nicht am Vertrag beteiligten Personen Pflichten auferlegen (Verträge zulasten Dritter), ungültig. Prinzipiell gilt das auch für Staatsverträge. „Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag“ weiterlesen

Kann man die GEZ mit Bargeld ärgern?

money-3481757_1920Auch, wenn es die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) im früheren Sinne nicht mehr gibt, ist diese immer noch ein Feindbild. Natürlich zahlt niemand gerne die Rundfunkgebühr – auch, wenn sie nun Rundfunkbeitrag heißt.

Nun wurde verschiedentlich die Idee geäußert, man könne die GEZ zumindest ärgern, indem man einfach – entgegen aller Gewohnheiten des modernen Geschäftsverkehrs – in bar zahlt. Vielleicht würden die Rundfunkanstalten sogar auf den Beitrag verzichten, wenn er ihnen in so einer unpraktischen Form angeboten würde. Wenn man mit abgezählten 17,50 Euro im Glaspalast der jeweiligen Anstalt steht und zahlen will, wird man das dortige Personal sicher in größere Problem stürzen. „Kann man die GEZ mit Bargeld ärgern?“ weiterlesen