Schlechtes Programm – kein Rundfunkbeitrag?

tv-310801_640Der Rundfunkstaatsvertrag verlangt von den öffentlich-rechtlichen Sendern eine bestimmte Programmgestaltung und vor allem Neutralität. Kommen die Rundfunkanstalten diesen Pflichten nicht nach, kann der Beitragspflichtige seine Zahlung verweigern, so zumindest die hier vertretene Meinung. Schwierig wird aber auch die Klärung der Frage sein, ob das Programm vertragsgemäß ist.

Der Rundfunkbeitrag, früher als Rundfunkgebühr bezeichnet, ist in der Bevölkerung auch nach seiner Reform zum Jahr 2013 „beliebt“ wie eh und je. Während man früher durch beharrliches Nichtzahlen durchaus gewisse Chancen hatte, die Gebühr nicht leisten zu müssen, haben sich die rechtlichen Grundlagen heute derart geändert, dass man mittlerweile kaum noch herauskommt. So reicht bereits das Wohnen in einer Wohnung aus, damit man beitragspflichtig ist – und wohnen muss man eben zwangsläufig irgendwo. „Schlechtes Programm – kein Rundfunkbeitrag?“ weiterlesen

Die Gefahrtragung beim Kauf

Ein uraltes Problem, mit dem sich alle Rechtsordnungen beschäftigt haben, ist die Problematik der Gefahrtragung bei Kaufverträgen. Was sich hier so hochgestochen anhört, behandelt eine eigentlich recht simple Frage: Was machen wir, wenn der verkaufte Gegenstand kaputt geht?

Nach Erfüllung

Wurden die Vertragspflichten vollständig erfüllt (§ 362), wurde also die Sache übergeben und übereignet, so hat der Verkäufer nichts mehr mit der Sache zu tun. Wenn diese also aus irgendeinem Grund zerstört wird, ist das prinzipiell nur das Pech des neuen Eigentümers, also des Käufers. „Die Gefahrtragung beim Kauf“ weiterlesen