Die Gefahrtragung beim Kauf

Ein uraltes Problem, mit dem sich alle Rechtsordnungen beschäftigt haben, ist die Problematik der Gefahrtragung bei Kaufverträgen. Was sich hier so hochgestochen anhört, behandelt eine eigentlich recht simple Frage: Was machen wir, wenn der verkaufte Gegenstand kaputt geht?

Nach Erfüllung

Wurden die Vertragspflichten vollständig erfüllt (§ 362), wurde also die Sache übergeben und übereignet, so hat der Verkäufer nichts mehr mit der Sache zu tun. Wenn diese also aus irgendeinem Grund zerstört wird, ist das prinzipiell nur das Pech des neuen Eigentümers, also des Käufers. „Die Gefahrtragung beim Kauf“ weiterlesen

Der Minderjährige im Straßenverkehr

Man nehme einen Fall, wie er tagtäglich im Straßenverkehr vorkommt: Ein Achtjähriger fährt mit dem Fahrrad auf der Straße, passt nicht auf und beschädigt ein Auto. Das Kind trägt die alleinige Schuld, der Autofahrer konnte unter keinen Umständen verhindern, dass der Unfall passiert. Niemand wurde verletzt, aber am Auto ist ein Schaden von einigen tausend Euro entstanden. Wer muss diesen tragen?

Falsch wäre es, sich hier auf die verkehrsrechtliche Schuldfrage zu stürzen. Die ist nämlich gar nicht der Punkt, da wir angenommen haben, dass das Kind alleine schuld ist. „Der Minderjährige im Straßenverkehr“ weiterlesen