Was ist eigentlich ein Völkerrechtler?

Völkerrecht ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie.
Völkerrecht ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie.
In den letzten Tagen hat eine juristische Profession endlich die Aufmerksamkeit bekommen, die sie verdient. Die halbe Republik hat sich Gedanken darüber gemacht, wer bzw. was eigentlich ein Völkerrechtler ist.

Strafrecht schützt Titel als „Völkerrechtler“ nicht

Fangen wir mal, für die Thematik nicht ganz ungewöhnlich, bei der Gesetzeslage an. Welche Selbstbetitelungen rechtlich geschützt sind, regelt § 132a StGB, der den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen unter Strafe stellt. Dort aufgeführt ist die Bezeichnung als Rechtsanwalt, nicht aber die des Völkerrechtlers. Der Begriff „Völkerrechtler“ ist auch nicht „zum Verwechseln“ ähnlich mit dem des Rechtsanwalts. Und schließlich handelt es sich dabei auch nicht um einen akademischen Grad, einen Titel oder eine öffentliche Würde, da es keinen Studiengang namens „Völkerrecht“ gibt und die Bezeichnung „Völkerrechtler“ hierzulande nirgend verliehen wird.

Frau Baerbock macht sich also mit einiger Sicherheit nicht strafbar, wenn sie sich als Völkerrechtlerin bezeichnet. Falls man eine persönliche Aufrichtigkeit diesseits des Hauptmanns von Köpenick sein eigen nennen will, ist das aber nicht alles.

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Völkerrecht: Der Staat auf dem Kreuzfahrtschiff

Das Bestehen eines Staates drückt sich vor allem durch staatliche Machtausübung aus.
Das Bestehen eines Staates drückt sich vor allem durch staatliche Machtausübung aus.
Was ein Staat ist, ist im Völkerrecht hoch umstritten und wohl nicht abschließend zu klären. Zu dieser Frage habe ich schon einmal ein Youtube-Video veröffentlicht, das aber auch keine definitive Klärung anbietet.

Hummel-Formel

Ich habe lediglich eine die verschiedenen Theorien zusammenfassende Definition angeboten, die ich ohne unnötige Bescheidenheit als Hummel-Formel bezeichne:

Ein Staat ist ein Gebilde, das dem Charakter eines Staates entspricht, es sei denn, es

  • erstreckt sich über kein eigenes Gebiet,
  • besitzt keine dauerhaft im Staatsgebiet lebende Bevölkerung oder
  • übt keine verbindliche Staatsgewalt auf der Grundlage einer verfassten Ordnung aus.

Künstliches Land kein Staatsgebiet?

Zum Kriterium des Staatsgebiets wird weiterhin ganz überwiegende vertreten, dass Staatsgebiet nur klassisches Territorium ist. Nicht dazu zählen sollen künstliche Gebilde wie Plattformen im Meer oder aufgeschüttete Inseln.

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Abamatus-Podcast (5): Überblick über das Recht (Bairisch)

Einführung ins Völkerrecht – Folge 4 (Kapitel 7)

Heute das siebte Kapitel meines Podcasts „Einführung ins Völkerrecht“. In dieser Folge geht es um das Recht auf Sezession, also um die Frage, ob das Völkerrecht es zulässt, dass sich ein Teilstaat aus dem Zentralstaat abspaltet.

Einführung ins Völkerrecht – Folge 3 (Kapitel 5 und 6)

Nun die dritte Folge der „Einführung in das Völkerrecht“.

Themen sind die Akteure des Völkerrechts (Staaten, NGOs, Einzelpersonen, Unternehmen und Völkerrechtssubjekte sui generis) sowie die Frage, was denn eigentlich den Staat ausmacht. Viel Spaß!

Telepolis-Diskussion zu Sezession und Völkerrecht

Das Online-Magazin Telepolis, dessen Markenzeichen seit jeher Meinungsaustausch und Diskurs sind, veranstaltet eine sehr interessante Diskussionsrunde: Am 13. November wird in München über Selbstbestimmung, Separatismus, Föderalismus und Subsidiarität gesprochen.

Es freut mich sehr, dass bei mir angefragt wurde, ob ich an dieser Runde teilnehmen möchte. Und natürlich bin ich gerne dabei, um mich zu völkerrechtlichen Möglichkeiten der Sezession zu äußern.

Vielleicht verirrt sich ja auch der eine oder andere Stammleser meines Blogs dort hin. „Telepolis-Diskussion zu Sezession und Völkerrecht“ weiterlesen

Einführung ins Völkerrecht – Folge 2 (Kapitel 3 und 4)

Nach längerer Pause heute die zweite Folge meiner Serie über ein ganz spezielles Rechtsgebiet – „Einführung ins Völkerrecht“.

Dieses Mal geht es um die Rechtsquellen des Völkerrechts sowie um das Verhältnis von internationalem Vertrags- und Gewohnheitsrecht.

Podcast „Einführung ins Völkerrecht“ startet

Während man mittlerweile im Internet eine Vielzahl qualitativ hochwertiger juristischer Informationen zu verschiedensten Rechtsgebieten findet, ist das Völkerrecht derzeit noch etwas unterrepräsentiert. Dies mag zum einen daran liegen, dass das Völkerrecht für Privatpersonen wenig relevant ist. Andererseits handelt es sich auch um eine eher komplizierte Materie handelt.

Aus diesem Grund habe ich begonnen, einen Podcast auf dem Abamatus-Youtube-Kanal zu völkerrechtlichen Themen ins Leben zu rufen. Die Pilotfolge mit den ersten beiden Kapiteln (Hinführung zum Völkerrecht, Regelungsgegenstände des Völkerrechts) ist soeben online gegangen:

Mit welcher Tiefe und Intensität dieser Podcast weitergeführt wird, hängt vor allem vom Erfolg der ersten Episoden ab – lassen wir uns überraschen.

Das Recht und die Atombombe

nuclear-weapons-test-67557_640In Zeiten, in denen sich Gesetze immer mehr um die kleinen Dinge im Leben von uns allen kümmern, ist es vielleicht auch ganz interessant, sich einmal einem der unbestreitbaren – Achtung, Wortspiel! – Kernthemen des Rechts zu widmen: Der Atombombe.

Die Vorschriften über Atombomben in deutschen Gesetzen sind dabei eher spärlich. Das mag vielleicht daran liegen, dass sie eher selten für Streit zwischen Normalbürgern führen. Es gibt ja schon keine ausgeprägten Sondervorschriften für den Kauf von Kraftfahrzeugen – dabei kaufen die meisten von uns mindestens genau so viele Autos wie Nuklearwaffen.

So wird eine Atombombe ganz normal nach § 929 BGB übereignet. Denn die Atombombe ist eine bewegliche Sache im Sinne des Gesetzes und damit gelten die Vorschriften über bewegliche Sachen auch für Atombomben. Zur Übereignung müssen sich Veräußerer und Erwerber einig sein, dass das Eigentum an der Atombombe übergehen soll und die muss man auch tatsächlich übergeben werden. Das ist also relativ einfach. „Das Recht und die Atombombe“ weiterlesen

Wem gehört eigentlich der Weltraum?

In den nichtjuristischen Medien wurde in der letzten Zeit mehrfach behauptet, die USA hätten sich per Gesetz das gesamte Universum einverleibt. Wenngleich das so natürlich nicht richtig ist, zeigt die Sache doch einerseits die Grenzen staatlichen Einflusses, andererseits aber auch die kommenden juristischen Herausforderungen.

Auf zwischenstaatlicher Ebene hat das sogenannte Weltraumrecht eine erste rudimentäre Regelung durch den Outer Space Treaty (OST, Weltraumvertrag) aus dem Jahr 1967 erfahren. Dieser verbietet zum einen, dass sich Staaten bestimmte Himmelskörper einverleiben und zu ihrem Territorium erklären, und zum anderen, dass Atomwaffen im Weltraum stationiert werden – der Vertrag stammt unverkennbar aus der Zeit des Kalten Kriegs. In recht salbungsvollen Worten ist dort festgehalten, dass der Weltraum der ganzen Menschheit zur Verfügung stehen muss und darüberhinaus nur friedlich genutzt werden darf. „Wem gehört eigentlich der Weltraum?“ weiterlesen