Das Recht und die Atombombe

nuclear-weapons-test-67557_640In Zeiten, in denen sich Gesetze immer mehr um die kleinen Dinge im Leben von uns allen kümmern, ist es vielleicht auch ganz interessant, sich einmal einem der unbestreitbaren – Achtung, Wortspiel! – Kernthemen des Rechts zu widmen: Der Atombombe.

Die Vorschriften über Atombomben in deutschen Gesetzen sind dabei eher spärlich. Das mag vielleicht daran liegen, dass sie eher selten für Streit zwischen Normalbürgern führen. Es gibt ja schon keine ausgeprägten Sondervorschriften für den Kauf von Kraftfahrzeugen – dabei kaufen die meisten von uns mindestens genau so viele Autos wie Nuklearwaffen.

So wird eine Atombombe ganz normal nach § 929 BGB übereignet. Denn die Atombombe ist eine bewegliche Sache im Sinne des Gesetzes und damit gelten die Vorschriften über bewegliche Sachen auch für Atombomben. Zur Übereignung müssen sich Veräußerer und Erwerber einig sein, dass das Eigentum an der Atombombe übergehen soll und die muss man auch tatsächlich übergeben werden. Das ist also relativ einfach. „Das Recht und die Atombombe“ weiterlesen