Tag: Zivilrecht
Das juristische Alphabet – Folge 2
Heute die zweiten Folge unserer neuen Youtube-Serie. Viel Spaß!
Fragen und Antworten zur Mietkaution (III)
Darf der Vermieter während des Mietverhältnisses auf die Kaution zugreifen?
Ja, aber nur, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Vermieter kann also auf diese Weise nicht unter Umgehung des Rechtswegs Fakten schaffen.
Bei einem berechtigten Zugriff auf die Kaution ist der Mieter verpflichtet, den so entstandenen Differenzbetrag neu auf das Konto einzuzahlen.
Im Endeffekt ergibt also kein anderes Ergebnis als wenn der Mieter die Forderung des Vermieters direkt erfüllt hätte. Daher ist dieses Vorgehen auch eher selten anzutreffen.
Einen Vorteil gibt es aber doch: Man kann so Kleinbeträge (z.B. 52,38 Euro Nebenkostennachzahlung), die man normalerweise nicht einklagen würde, durchsetzen. Wenn sich mehrere solche Kleinbeträge sammeln, kann sich irgendwann doch eine Klage auch Wiederauffüllung der Kaution rentieren.
Wird die Kaution mit der Wohnung mitverkauft?
Fragen und Antworten zur Mietkaution (II)
Muss die Kaution vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden?
Nein, gemäß § 551 Abs. 2 BGB ist am Beginn des Mietverhältnisses nur ein Drittel der Kaution fällig, die beiden anderen Drittelraten werden mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Dabei handelt es sich um einen völlige Fehlleistung des Gesetzgebers. Ein Mieter, der schon für die Kautionsleistung Raten braucht, ist fast jedem Vermieter suspekt. Es wird häufig gemutmaßt, dass dieser Mieter bei einem kleinen Engpass sofort nicht mehr zahlungsfähig sein wird.
Daher spielt diese Vorschrift in der Praxis kaum eine Rolle, fast jeder Mieter zahlt die Kaution freiwillig vollständig vor dem Einzug. „Fragen und Antworten zur Mietkaution (II)“ weiterlesen
Fragen und Antworten zur Mietkaution (I)
Wo ist die Mietkaution geregelt?
Die Vorschriften über die Mietkaution stehen in § 551 BGB („Mietsicherheit“). Da es sich um eine normale Sicherheitsleistung handelt, die bei jedem anderen Vertrag auch vereinbart werden kann, gelten im Übrigen die §§ 232 bis 240 BGB.
Wozu dient die Kaution?
Die Kaution sichert die Ansprüche des Vermieters. § 551 Abs. 1 Satz sagt, dass der Mieter die Sicherheit „für die Erfüllung seiner Pflichten“ zu leisten hat. Damit sind alle Zahlungspflichten und geldwerten Leistungen des Mieters gemeint, z.B.
- ausstehende Mietzahlungen einschließlich der Betriebskostenvorauszahlung
- Betriebskostennachzahlungen
- Handwerkerkosten aufgrund nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen
- Schadenersatzansprüche
- Rechtsverfolgungs- und Prozesskosten
- Nutzungsentschädigung und Schadenersatz bei verspätetem Auszug
Was man im Jura-Studium lernt
Die Vorstellungen darüber, wie das juristische Studium so aussieht, gehen bei Laien oft weit auseinander. Manche meinen, ein fertiger Jurist (oder auch einer, der gerade einmal zwei Semester hinter sich gebracht hat) müsse aus dem Stegreif alles wissen, was man ihn an der Kneipentheke fragt. Andere wiederum glauben, man komme als Fachanwalt (um nicht zu sagen Fachidiot) von der Universität und kenne sich nur mit einem Rechtsgebiet gründlich aus.
Wer Jura studiert hat, kann bestätigen, dass weder das eine noch das andere der Fall ist. Man bringt ein durchaus breites Wissen mit, das aber vielen Gesetze schlicht ausblendet. Das, was man weiß, beherrscht man mit gewissem Blick für die Systematik, aber ohne das Durchdringen letzter Details und Spezialfälle. „Was man im Jura-Studium lernt“ weiterlesen