Völkerrecht: Der Staat auf dem Kreuzfahrtschiff

Das Bestehen eines Staates drückt sich vor allem durch staatliche Machtausübung aus.
Das Bestehen eines Staates drückt sich vor allem durch staatliche Machtausübung aus.
Was ein Staat ist, ist im Völkerrecht hoch umstritten und wohl nicht abschließend zu klären. Zu dieser Frage habe ich schon einmal ein Youtube-Video veröffentlicht, das aber auch keine definitive Klärung anbietet.

Hummel-Formel

Ich habe lediglich eine die verschiedenen Theorien zusammenfassende Definition angeboten, die ich ohne unnötige Bescheidenheit als Hummel-Formel bezeichne:

Ein Staat ist ein Gebilde, das dem Charakter eines Staates entspricht, es sei denn, es

  • erstreckt sich über kein eigenes Gebiet,
  • besitzt keine dauerhaft im Staatsgebiet lebende Bevölkerung oder
  • übt keine verbindliche Staatsgewalt auf der Grundlage einer verfassten Ordnung aus.

Künstliches Land kein Staatsgebiet?

Zum Kriterium des Staatsgebiets wird weiterhin ganz überwiegende vertreten, dass Staatsgebiet nur klassisches Territorium ist. Nicht dazu zählen sollen künstliche Gebilde wie Plattformen im Meer oder aufgeschüttete Inseln.

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Abamatus-Podcast (5): Überblick über das Recht (Bairisch)

Einführung ins Völkerrecht – Folge 2 (Kapitel 3 und 4)

Nach längerer Pause heute die zweite Folge meiner Serie über ein ganz spezielles Rechtsgebiet – „Einführung ins Völkerrecht“.

Dieses Mal geht es um die Rechtsquellen des Völkerrechts sowie um das Verhältnis von internationalem Vertrags- und Gewohnheitsrecht.

Das Grundgesetz und der Austritt Bayerns

Eine YouGov-Umfrage hat Erstaunliches herausgefunden: Ein Drittel der Bayern würde einen Austritt des Freistaats aus der Bundesrepublik befürworten. Die bayerischen Bürger haben, so scheint es, nie vergessen, unter welchen Umständen sie 1871 ins Deutsche Reich gezwungen wurden und dass sie auch nach dem Zweiten Weltkrieg einem Wiedererstehen eines deutschen Staates skeptisch gegenüber standen. Ökonomische und politische Argumente tun – obgleich eine ernstzunehmede Debatte über die Eigenstaatlichkeit derzeit kaum stattfindet – ihr Übriges.

Karlsruhe gegen Sezession, Völkerrecht dafür

Nun gab es allerdings im Dezember 2016 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 349/16), das eine einseitige Sezession einzelner Länder ohne Zustimmung des Bundes für grundgesetzwidrig hielt. Die Bundesverfassung, so die Richter, sehe einen Austritt nicht vor. Das ist nicht verwunderlich, denn außer in der Verfassung Liechtensteins ist ein Austrittsrecht nirgends vorgesehen.

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Podcast „Einführung ins Völkerrecht“ startet

Während man mittlerweile im Internet eine Vielzahl qualitativ hochwertiger juristischer Informationen zu verschiedensten Rechtsgebieten findet, ist das Völkerrecht derzeit noch etwas unterrepräsentiert. Dies mag zum einen daran liegen, dass das Völkerrecht für Privatpersonen wenig relevant ist. Andererseits handelt es sich auch um eine eher komplizierte Materie handelt.

Aus diesem Grund habe ich begonnen, einen Podcast auf dem Abamatus-Youtube-Kanal zu völkerrechtlichen Themen ins Leben zu rufen. Die Pilotfolge mit den ersten beiden Kapiteln (Hinführung zum Völkerrecht, Regelungsgegenstände des Völkerrechts) ist soeben online gegangen:

Mit welcher Tiefe und Intensität dieser Podcast weitergeführt wird, hängt vor allem vom Erfolg der ersten Episoden ab – lassen wir uns überraschen.

Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Nürnberger Prozess - GalgenHeute vor 70 Jahren wurden die Todesurteile aus dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vollstreckt. Grund genug, sich diesen Meilenstein der Juristerei einmal genau anzusehen. Darum haben wir einzelne Aspekte des Prozesses herausgegriffen und kurz bewertet:

Prozess gegen eine Staatsführung: Zum wohl ersten Mal in der Geschichte der Menschheit wurde einer kompletten Staatsführung der Prozess gemacht. Die Aufarbeitung des Dritten Reichs sollte in juristischer Form und unter detaillierter Erforschung der Tatsachen und der persönlichen Verantwortlichkeit der Staatsspitze erfolgen. Das bedeutet eine Abkehr von Rachegedanken und insbesondere auch von anfänglichen Überlegungen, die NS-Politiker einfach zu ohne Prozess zu exekutieren. Zugleich wurde erstmals auch vorausgesetzt, dass staatliches Handeln dem Strafrecht unterliegt und nicht aus sich selbst heraus legitimiert und legalisiert ist. „Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher“ weiterlesen