Einführung ins Völkerrecht – Folge 4 (Kapitel 7)

Heute das siebte Kapitel meines Podcasts „Einführung ins Völkerrecht“. In dieser Folge geht es um das Recht auf Sezession, also um die Frage, ob das Völkerrecht es zulässt, dass sich ein Teilstaat aus dem Zentralstaat abspaltet.

Ein Abend im Lovelace

Telepolis„Lovelace“, benannt wohl nach Ada Lovelace, nennt sich ein neues Hotel in der Münchner Innenstadt, genauer gesagt ein „Hotel-Happening“. Denn dieses Hotel soll voraussichtlich nur ungefähr zwei Jahre existieren, danach wird das Gebäude wieder eine andere Nutzung erfahren.

Bevor das passiert, richtet das Online-Magazin Telepolis des Heise-Verlags regelmäßig Veranstaltungen der Reihe „Telepolis-Salon“ aus. Dort wird sporadisch jeweils ein bestimmtes Thema mit einigen eingeladenen Experten und vor Publikum diskutiert.

Mein Thema: Recht auf Sezession

Gestern kam mir, wie hier schon angekündigt, die Ehre zu, Experte zu sein. Es ging um das Thema Sezession, wobei mir der juristische Part zukam: Ich sollte aus völkerrechtlicher Sicht darlegen, ob ein Recht auf Sezession besteht. „Ein Abend im Lovelace“ weiterlesen

Telepolis-Diskussion zu Sezession und Völkerrecht

Das Online-Magazin Telepolis, dessen Markenzeichen seit jeher Meinungsaustausch und Diskurs sind, veranstaltet eine sehr interessante Diskussionsrunde: Am 13. November wird in München über Selbstbestimmung, Separatismus, Föderalismus und Subsidiarität gesprochen.

Es freut mich sehr, dass bei mir angefragt wurde, ob ich an dieser Runde teilnehmen möchte. Und natürlich bin ich gerne dabei, um mich zu völkerrechtlichen Möglichkeiten der Sezession zu äußern.

Vielleicht verirrt sich ja auch der eine oder andere Stammleser meines Blogs dort hin. „Telepolis-Diskussion zu Sezession und Völkerrecht“ weiterlesen

Katalonien: Selbstbestimmung ist nicht zu verbieten

Es handelt sich um ein altes philosophisches Problem: Warum gibt es den Staat und wie begründet er seine Macht?

Für dieses Problem gibt es bis heute keine Lösung. Man kann allenfalls empirisch feststellen, dass es auf der ganzen Welt Staaten gibt und dass sie zumindest in ihren Grundanlagen überall gleich funktionieren. Der Staat übt durch seine Organe auf dem als das seine begriffenen Territorium Staatsgewalt aus, meist anhand der von ihm festgesetzten Regeln, vulgo Gesetze. Aber dieser „Es ist eben so“-Schluss ist sicherlich nicht befriedigend.

Der Gesellschaftsvertrag als fiktive Begründung von Macht

Am populärsten waren und sind wohl Modelle des Gesellschaftsvertrags: Alle Menschen schließen miteinander eine Übereinkunft, wonach sie Teile ihrer Selbstbestimmung an den Staat übertragen. Dieser Staat wieder garantiert dafür, dass seine Bürger in Sicherheit und unter gleicher Geltung der Gesetze leben können. Um dies sicherzustellen, werden die Organe des Staates von den Bürgern gewählt oder zumindest legitimiert.

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Das Grundgesetz und der Austritt Bayerns

Eine YouGov-Umfrage hat Erstaunliches herausgefunden: Ein Drittel der Bayern würde einen Austritt des Freistaats aus der Bundesrepublik befürworten. Die bayerischen Bürger haben, so scheint es, nie vergessen, unter welchen Umständen sie 1871 ins Deutsche Reich gezwungen wurden und dass sie auch nach dem Zweiten Weltkrieg einem Wiedererstehen eines deutschen Staates skeptisch gegenüber standen. Ökonomische und politische Argumente tun – obgleich eine ernstzunehmede Debatte über die Eigenstaatlichkeit derzeit kaum stattfindet – ihr Übriges.

Karlsruhe gegen Sezession, Völkerrecht dafür

Nun gab es allerdings im Dezember 2016 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 349/16), das eine einseitige Sezession einzelner Länder ohne Zustimmung des Bundes für grundgesetzwidrig hielt. Die Bundesverfassung, so die Richter, sehe einen Austritt nicht vor. Das ist nicht verwunderlich, denn außer in der Verfassung Liechtensteins ist ein Austrittsrecht nirgends vorgesehen.

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Die Verfassung des Vereinigten Königreichs

flag-2292674_640Man hört häufig die Theorie, Großbritannien, genauer gesagt: das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, habe keine Verfassung.

Dabei stellen sich jedem Juristen die Nackenhaare auf. Denn jeder Staat hat eine Verfassung. Als „Verfassung“ bezeichnet man im Grunde nur den politischen Zustand eines Landes, also die Frage, wie es „verfasst“ ist. Diese Verfassung existiert ganz einfach, sie muss nicht etwa niedergeschrieben sein. So hat auch eine absolutistische Monarchie eine Verfassung, auch wenn sie nur aus dem Kernsatz „Der König darf alles“ bestehen mag.

Keine einheitliche, geschriebene Verfassung

Richtig ist, dass das Vereinigte Königreich keine geschriebene Verfassung (Grundgesetz) besitzt. Und es gibt auch keine Rechtsnormen, die wie eine Verfassung über den „normalen“ Gesetzen stehen. Es gibt einzelne Parlamentsgesetze, die Verfassungsrecht beinhalten. Die Institutionen des britischen Verfassungslebens sind auch nicht alle gesetzlich definiert, sondern werden häufig nur unvollständig geregelt. Man muss über ein fundiertes Wissen bzgl. des Gewohnheits- und Richterrechts verfügen, um die komplette Verfassungsordnung überblicken zu können. „Die Verfassung des Vereinigten Königreichs“ weiterlesen