Die Verfassung des Vereinigten Königreichs

flag-2292674_640Man hört häufig die Theorie, Großbritannien, genauer gesagt: das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, habe keine Verfassung.

Dabei stellen sich jedem Juristen die Nackenhaare auf. Denn jeder Staat hat eine Verfassung. Als „Verfassung“ bezeichnet man im Grunde nur den politischen Zustand eines Landes, also die Frage, wie es „verfasst“ ist. Diese Verfassung existiert ganz einfach, sie muss nicht etwa niedergeschrieben sein. So hat auch eine absolutistische Monarchie eine Verfassung, auch wenn sie nur aus dem Kernsatz „Der König darf alles“ bestehen mag.

Keine einheitliche, geschriebene Verfassung

Richtig ist, dass das Vereinigte Königreich keine geschriebene Verfassung (Grundgesetz) besitzt. Und es gibt auch keine Rechtsnormen, die wie eine Verfassung über den „normalen“ Gesetzen stehen. Es gibt einzelne Parlamentsgesetze, die Verfassungsrecht beinhalten. Die Institutionen des britischen Verfassungslebens sind auch nicht alle gesetzlich definiert, sondern werden häufig nur unvollständig geregelt. Man muss über ein fundiertes Wissen bzgl. des Gewohnheits- und Richterrechts verfügen, um die komplette Verfassungsordnung überblicken zu können. „Die Verfassung des Vereinigten Königreichs“ weiterlesen

Die Sachurteilsvoraussetzungen einer verwaltungsgerichtlichen Klage

Heute wollen wir auf die sogenannten Sachurteilsvoraussetzungen von Klagen im Verwaltungsrecht eingehen. Dieser sperrige Begriff erklärt sich daraus, dass die Verwaltungsgerichte in der Sache nur über Klagen urteilen dürfen, für die der Verwaltungsrechtsweg auch tatsächlich eröffnet ist. Eine „falsch adressierte“ Klage ist aber nicht unzulässig, sondern wird nur an das richtige Gericht verwiesen. Das gleiche gilt für die Frage, ob das angegangene Gericht auch instanziell und örtlich zuständig ist. Daher fasst man die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die Gerichtszuständigkeit und die „echten“ Zulässigkeitsvoraussetzungen als „Sachurteilsvoraussetzungen“ zusammen.

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg (§ 40 I 1 VwGO)

Zunächst muss der Verwaltungsrechtsweg gegeben sein. „Die Sachurteilsvoraussetzungen einer verwaltungsgerichtlichen Klage“ weiterlesen