Katalonien: Selbstbestimmung ist nicht zu verbieten

Es handelt sich um ein altes philosophisches Problem: Warum gibt es den Staat und wie begründet er seine Macht?

Für dieses Problem gibt es bis heute keine Lösung. Man kann allenfalls empirisch feststellen, dass es auf der ganzen Welt Staaten gibt und dass sie zumindest in ihren Grundanlagen überall gleich funktionieren. Der Staat übt durch seine Organe auf dem als das seine begriffenen Territorium Staatsgewalt aus, meist anhand der von ihm festgesetzten Regeln, vulgo Gesetze. Aber dieser „Es ist eben so“-Schluss ist sicherlich nicht befriedigend.

Der Gesellschaftsvertrag als fiktive Begründung von Macht

Am populärsten waren und sind wohl Modelle des Gesellschaftsvertrags: Alle Menschen schließen miteinander eine Übereinkunft, wonach sie Teile ihrer Selbstbestimmung an den Staat übertragen. Dieser Staat wieder garantiert dafür, dass seine Bürger in Sicherheit und unter gleicher Geltung der Gesetze leben können. Um dies sicherzustellen, werden die Organe des Staates von den Bürgern gewählt oder zumindest legitimiert.

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Die Top Ten für den Oktober 2016

Auch Radfahrer sind natürlich den allgemeinen Vorschriften des Verkehrsrechts und speziellen Regeln unterworfen. Und wie war das nochmal, darf man als Radfahrer Musik über Kopfhörer hören?

Das BGB hat eine lange Geschichte. Die Sklaverei hat es aber, entgegen einem Gerücht, nicht erst verbieten müssen. Mehr dazu auf rechtshistorie.de.

Zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“ steht nicht selten die Frage, ob man sein Recht wirklich beweisen kann. Auch in der ZPO spielt die Darlegungslast eine erhebliche Rolle. „Die Top Ten für den Oktober 2016“ weiterlesen