Bundesverfassungsgerichtsurteil: NPD nicht verboten, Stadthalle reloaded

town-home-270912_640Das heutige Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot könnte neue Probleme in sogenannten „Stadthallenfällen“ schaffen. Dass eine Partei vom zuständigen Gericht für „an sich verfassungswidrig“ erklärt, aber nicht verboten wurde, ist eine neue Konstellation im öffentlichen Recht. Künftige Generationen von Studenten un Examenskandidaten werden damit sicherlich bald konfrontiert werden.

Die Stadt S besitzt eine Stadthalle, die regelmäßig für verschiedene kulturelle, soziale und politische Zwecke genutzt wird. Als die Partei P die Stadthalle für ihren Landesparteitag anmieten will, lehnt der Bürgermeister B dies jedoch ab. Zwar sei die Halle zum vorgesehenen Datum noch frei. Da die P-Partei jedoch verfassungswidrig sei, komme eine Vermietung keinesfalls in Frage.

So ähnlich beginnen jedes Semester unzählige Universitäts- und Examensklausuren im juristischen Studium. Dieses absolute Standardproblem des öffentlichen Rechts darf keinem Studenten oder gar Examenskandidaten fremd sein. „Bundesverfassungsgerichtsurteil: NPD nicht verboten, Stadthalle reloaded“ weiterlesen

Die Top Ten für den Oktober 2016

Auch Radfahrer sind natürlich den allgemeinen Vorschriften des Verkehrsrechts und speziellen Regeln unterworfen. Und wie war das nochmal, darf man als Radfahrer Musik über Kopfhörer hören?

Das BGB hat eine lange Geschichte. Die Sklaverei hat es aber, entgegen einem Gerücht, nicht erst verbieten müssen. Mehr dazu auf rechtshistorie.de.

Zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“ steht nicht selten die Frage, ob man sein Recht wirklich beweisen kann. Auch in der ZPO spielt die Darlegungslast eine erhebliche Rolle. „Die Top Ten für den Oktober 2016“ weiterlesen

Prüfungsanfechtung: Erfolgsquoten im bayerischen juristischen Staatsexamen

Nachdem wir vor Kurzem häufige Fragen zur Prüfungsanfechtung beantwortet haben, nun ein Nachtrag zu den Aussichten der Anfechtung. Die Jahresberichte des bayerischen Landesjustizprüfungsamts geben sehr detailliert Auskunft über die Nachprüfungsverfahren sowie über die verwaltungsgerichtlichen Prozesse. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf das Erste und das Zweite Juristische Staatsexamen in Bayern, von denen jeweils zwei Durchgänge pro Jahr veranstaltet werden.

Nachprüfungsverfahren

Das Nachprüfungsverfahren ist eine neben der gerichtlichen Anfechtung stehende Maßnahme der Selbstkontrolle der Korrektoren (Remonstration). Der Prüfling reicht dabei eine „konkret und nachvollziehbar begründete“ Remonstrationsschrift ein. Aufgrund dieser bewertet der Prüfer die Arbeit erneut und muss dabei auf die Kritikpunkte des Kandidaten eingehen. „Prüfungsanfechtung: Erfolgsquoten im bayerischen juristischen Staatsexamen“ weiterlesen

Häufige Fragen zur Prüfungsanfechtung

woman-1006102_1280Prüfungsanfechtungen sind schwierig und erfordern eine sehr zielgerichtete Klagebegründung. Allgemeines Vorbringen, die Note sei nicht angemessen, führt niemals zum Erfolg. Vielmehr müssen dem Prüfer tatsächliche Bewertungsfehler nachgewiesen werden.

Am Ende eines Studiums steht in vielen Studiengängen auch heute noch eine alles entscheidende Prüfung. Diese muss bestanden werden, um das Studium erfolgreich abzuschließen, in manchen Fächern entscheidet sie ohne Berücksichtigung der Leistungen während des Studiums sogar ganz allein über die erreichte Note und die Berufsaussichten.

Fallen die Noten nicht so gut aus wie erhofft, fällt man durch die Prüfung oder – der Super-GAU – wird das Examen im letzten möglichen Versuch endgültig nicht bestanden, möchte man die Bewertung natürlich irgendwie anfechten. Heute beantworten wir einige Fragen dazu. „Häufige Fragen zur Prüfungsanfechtung“ weiterlesen

Aufgabenstellungen im Zweiten Staatsexamen

Im Zweiten Staatsexamen sind in aller Regel praxistaugliche Arbeiten abzuliefern. Die aus dem ersten Examen bekannten Gutachten kommen zwar immer noch vor, sind aber bedeutend seltener. Stattdessen dominieren nun Entscheidungen des Gerichts und Schriftsätze an das Gericht. Anhand der Angaben aus den offiziellen Jahresberichten des Landesjustizprüfungsamts haben wir eine Übersicht über die letzten acht Jahre (also 16 Examenstermine) erstellt.

Dabei ist zu beachten, dass die Aufgabenbeschreibungen nicht nach Fächern getrennt wurden und sich die Zuordnung teilweise nur logisch erschließt. Zudem wurden anscheinend vereinzelte Klausuren in mehreren Kategorien eingeordnet (z.B. Schriftsatz und Gutachten). „Aufgabenstellungen im Zweiten Staatsexamen“ weiterlesen

Buchvorstellung: Jura-Klausuren richtig schreiben

Bücher über die richtige Klausurtechnik in juristischen Prüfungen gibt es viele. Leider kranken die meisten daran, dass sie eine weitschweifige Theorie zur Wissenschaft hinter dem Klausurschreiben an sich ausarbeiten, die der Student in der Klausursituation ohnehin nicht abrufen und anwenden kann.

Tipps vom Korrektor

Das neue Werk Jura-Klausuren richtig schreiben“ von Joachim Kern, das jetzt im renommierten Fachverlag Vepowar erschienen ist, stellt die Klausurschreibkunst vom Kopf auf die Füße. Statt langatmiger Diskussion auf der Meta-Ebene hilft dieses Buch den Studenten, ganz einfach das zu schreiben, was der Korrektor hören will. Als roter Faden zieht sich die Frage durch das Buch, was verlangt wird und wofür der Prüfer die Noten vergibt. „Buchvorstellung: Jura-Klausuren richtig schreiben“ weiterlesen

Die juristische Notenskala

Juristische Arbeiten werden, von der Erstsemesterhausarbeit über Examensklausuren bis zu den Praxisstationen im Referendariat, nach eienr Notenskala mit 18 Punkten bewertet. Diese entspricht im Wesentlichen der 15-Punkte-Wertung in der Kollegstufe und beim Abitur, nur mit dem Unterschied, dass es noch die Note „vollbefriedigend“ zwischen „befriedigend“ und „gut“ gibt. Vollbefriedigend umfasst also Punktzahlen von 10 bis 12. Bestanden hat, wer wenigstens 4 Punkte erreicht.

Nun könnte man meinen, dass diese Skala das ganze Leistungsspektrum umfasst. Die Besten landen bei 18 Punkten, die Schlechtesten bei 0. Mehr noch, man könnte denken, dass die Verteilung irgendwie linear oder prozentual läuft. Wer die Hälfte richtig hat, bekommt 9 Punkte; wer nur ein Drittel der Fragen beantworten kann, kriegt 6 Punkte. „Die juristische Notenskala“ weiterlesen

Sind Juristen Betrüger?

Ein Artikel aus der Zeitung „Die Zeit“ aus dem Jahr 1990, der gerade seinen Weg in die sozialen Netzwerke gefunden hat, wirft die Frage auf, ob Juristen Betrüger sind. Hintergrund dieses doch recht einschneidenden Verdachts ist die Tatsache, dass angeblich 70 % der juristischen Absolventen ihre Examenshausarbeit nicht selbstständig (oder nicht einmal selbst) angefertigt hatten. Auch, wenn dieser Bericht schon fast ein Vierteljahrhundert alt ist, hat er doch in Zeiten ständig neuer Plagiatsvorwürfe eine erstaunliche Aktualität. „Sind Juristen Betrüger?“ weiterlesen