Bundesverfassungsgerichtsurteil: NPD nicht verboten, Stadthalle reloaded

town-home-270912_640Das heutige Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot könnte neue Probleme in sogenannten „Stadthallenfällen“ schaffen. Dass eine Partei vom zuständigen Gericht für „an sich verfassungswidrig“ erklärt, aber nicht verboten wurde, ist eine neue Konstellation im öffentlichen Recht. Künftige Generationen von Studenten un Examenskandidaten werden damit sicherlich bald konfrontiert werden.

Die Stadt S besitzt eine Stadthalle, die regelmäßig für verschiedene kulturelle, soziale und politische Zwecke genutzt wird. Als die Partei P die Stadthalle für ihren Landesparteitag anmieten will, lehnt der Bürgermeister B dies jedoch ab. Zwar sei die Halle zum vorgesehenen Datum noch frei. Da die P-Partei jedoch verfassungswidrig sei, komme eine Vermietung keinesfalls in Frage.

So ähnlich beginnen jedes Semester unzählige Universitäts- und Examensklausuren im juristischen Studium. Dieses absolute Standardproblem des öffentlichen Rechts darf keinem Studenten oder gar Examenskandidaten fremd sein. „Bundesverfassungsgerichtsurteil: NPD nicht verboten, Stadthalle reloaded“ weiterlesen

Demokratie als Rechtfertigung

Wenn man den Sinn und die Zielrichtung staatlicher Regelungen hinterfragt, hört man oft eine Rechtfertigung in dem Sinne, dass das alles ja demokratisch beschlossen sei. Es geht also – zumindest indirekt – auf den Volkswillen zurück, der sich zwar nicht immer unmittelbar durch eine Abstimmung, aber wenigstens in der Form äußert, dass es die vom Volk gewählten Vertreter waren, die hier gehandelt haben. Nun fallen in der Realität Volkswille und Volksvertreterbeschlüsse oft genug auseinander. Aber sogar, wenn man unterstellt, das Volk habe selbst und mehrheitlich gehandelt – ist dies dann ein Grund, warum eine bestimmte Entscheidung sakrosankt ist und nicht mehr hinterfragt werden darf? „Demokratie als Rechtfertigung“ weiterlesen