AfD-Antrag zu Verfassungsbeschwerden

Wird eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, muss das Bundesverfassungsgericht über diese entscheiden. Doch längst nicht jede Verfassungsbeschwerde wird vom gesamten Senat aus acht Richtern behandelt, geschweige denn im Wege einer mündlichen Verhandlung. Die allermeisten Verfassungsbeschwerden werden nur durch eine Kammer, also durch drei Richter, entschieden. Dabei wiederum gibt ein Richter (der sogenannte Berichterstatter) den Ton an, die inhaltliche Arbeit macht meist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Gibt die Kammer der Verfassungsbeschwerde – wie meist – keine Chance auf Erfolg, wird sie gar nicht erst zur Entscheidung angenommen und unmittelbar abgewiesen. Diese Form der Entscheidung (bzw. Nicht-Entscheidung) bedarf keiner weiteren Begründung.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag nun den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Gesetz zur Einführung der Begründungspflicht) eingebracht.

Der Inhalt des Gesetzes ist sehr überschaubar. Aus § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG

Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.

sollen nun die folgenden drei Sätzen werden:

Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf einer Begründung. Es genügt, die für die Nichtannahme im konkreten Sachverhalt wesentlichen Punkte darzulegen. Sie ist zu veröffentlichen.

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Befangenheit? Vom Bundestag ans Verfassungsgericht

Stephan Harbarth wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht. An seiner fachlichen Qualifikation gibt es sicherlich nichts auszusetzen. Als problematisch wird aber die Tatsache empfunden, dass Herr Harbarth unmittelbar aus der Politik an das Gericht wechselt, das gerade die Politik kontrollieren soll. Seit 2009 sitzt er für die CDU im Bundestag.

Übergangsloser Wechsel als Problem

Nun kann man grundsätzlich wohl schon davon ausgehen, dass er in seinem neuen Amt als Verfassungsrichter politische Bindungen zurückstellen kann. Wenn wir das bezweifeln, müssten wir das gesamte Bundesverfassungsgericht unter den Verdacht der Voreingenommenheit stellen, da fast alle seiner Mitglieder politische Beziehungen haben und in aller Regel bestimmten Parteien nahestehen – sonst würden sie normalerweise keine Verfassungsrichter.

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Die Top Ten für den Oktober 2017

https://www.mietrecht-faq.de/2017/10/was-ist-die-kleinreparaturklausel/

https://gesellschaftsrecht-faq.de/2017/10/14/was-besagt-das-wettbewerbsverbot-bei-einer-ohg/
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Das Grundgesetz und der Austritt Bayerns

Eine YouGov-Umfrage hat Erstaunliches herausgefunden: Ein Drittel der Bayern würde einen Austritt des Freistaats aus der Bundesrepublik befürworten. Die bayerischen Bürger haben, so scheint es, nie vergessen, unter welchen Umständen sie 1871 ins Deutsche Reich gezwungen wurden und dass sie auch nach dem Zweiten Weltkrieg einem Wiedererstehen eines deutschen Staates skeptisch gegenüber standen. Ökonomische und politische Argumente tun – obgleich eine ernstzunehmede Debatte über die Eigenstaatlichkeit derzeit kaum stattfindet – ihr Übriges.

Karlsruhe gegen Sezession, Völkerrecht dafür

Nun gab es allerdings im Dezember 2016 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 349/16), das eine einseitige Sezession einzelner Länder ohne Zustimmung des Bundes für grundgesetzwidrig hielt. Die Bundesverfassung, so die Richter, sehe einen Austritt nicht vor. Das ist nicht verwunderlich, denn außer in der Verfassung Liechtensteins ist ein Austrittsrecht nirgends vorgesehen.

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Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber darf keine Steuer „erfinden“

Der Bundesgesetzgeber darf nicht einfach eine neue Steuerart aus dem Hut zaubern. Erhoben werden dürfen nur Steuern, die in den Art. 105 und 106 GG vorgesehen sind. Diesen Grundsatz, der bisher in der Literatur hoch umstritten war, hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. In seiner gerade erst veröffentlichten Entscheidung hat es daher die Kernbrennstoffsteuer, die Betreiber von Atomkraftwerken seit einigen Jahren zahlen mussten, aufgehoben.

Mehr dazu auf urteilsbesprechungen.de: BVerfG, Beschluss vom 13. April 2017, 2 BvL 6/13.

Büdingen: Vorerst keine Auswirkung des NPD-Urteils

graphics-882726_640Vor einiger Zeit ging es hier um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot. Darin wurde zwar die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festgestellt, von einem Verbot aber mangels Relevanz abgesehen. Im Zusammenhang damit wurde die Frage aufgeworfen, ob damit die traditionelle Gleichbehandlung aller nicht verbotenen politischen Parteien ein Ende hat.

Als eine der ersten Gemeinden hat das hessische Büdingen die Probe auf’s Exempel gemacht und den vier dortigen NPD-Stadträten die Fraktionszuwendungen gestrichen, die bislang alle Gruppierungen erhalten hatten. Dagegen hatten diese naheliegenderweise geklagt.

Entschädigungssatzung darf nicht diskriminieren

Der hessische Verwaltungsgerichtshof, der bei Normenkontrollsachen in erster Instanz entscheidet, hat die Entschädigungssatzung nun für rechtswidrig erklärt. „Büdingen: Vorerst keine Auswirkung des NPD-Urteils“ weiterlesen

Bundesverfassungsgerichtsurteil: NPD nicht verboten, Stadthalle reloaded

town-home-270912_640Das heutige Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot könnte neue Probleme in sogenannten „Stadthallenfällen“ schaffen. Dass eine Partei vom zuständigen Gericht für „an sich verfassungswidrig“ erklärt, aber nicht verboten wurde, ist eine neue Konstellation im öffentlichen Recht. Künftige Generationen von Studenten un Examenskandidaten werden damit sicherlich bald konfrontiert werden.

Die Stadt S besitzt eine Stadthalle, die regelmäßig für verschiedene kulturelle, soziale und politische Zwecke genutzt wird. Als die Partei P die Stadthalle für ihren Landesparteitag anmieten will, lehnt der Bürgermeister B dies jedoch ab. Zwar sei die Halle zum vorgesehenen Datum noch frei. Da die P-Partei jedoch verfassungswidrig sei, komme eine Vermietung keinesfalls in Frage.

So ähnlich beginnen jedes Semester unzählige Universitäts- und Examensklausuren im juristischen Studium. Dieses absolute Standardproblem des öffentlichen Rechts darf keinem Studenten oder gar Examenskandidaten fremd sein. „Bundesverfassungsgerichtsurteil: NPD nicht verboten, Stadthalle reloaded“ weiterlesen

Die Top Ten für den September 2016

Ein Briefkopf ist meistens mehr eine Layout- als eine Rechtsfrage. Bei Juristen ist das aber durchaus anders: Im Recht der Anwälte können Briefbögen unter Umständen Haftungsfolgen auslösen.

Gemeinnützige Vereine müssen tatsächlich für die Allgemeinheit tätig sein. Daher dürfen sie nicht nur einen kleinen Personenkreis fördern – aber was heißt schon „klein“? „Die Top Ten für den September 2016“ weiterlesen