Büdingen: Vorerst keine Auswirkung des NPD-Urteils

graphics-882726_640Vor einiger Zeit ging es hier um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot. Darin wurde zwar die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festgestellt, von einem Verbot aber mangels Relevanz abgesehen. Im Zusammenhang damit wurde die Frage aufgeworfen, ob damit die traditionelle Gleichbehandlung aller nicht verbotenen politischen Parteien ein Ende hat.

Als eine der ersten Gemeinden hat das hessische Büdingen die Probe auf’s Exempel gemacht und den vier dortigen NPD-Stadträten die Fraktionszuwendungen gestrichen, die bislang alle Gruppierungen erhalten hatten. Dagegen hatten diese naheliegenderweise geklagt.

Entschädigungssatzung darf nicht diskriminieren

Der hessische Verwaltungsgerichtshof, der bei Normenkontrollsachen in erster Instanz entscheidet, hat die Entschädigungssatzung nun für rechtswidrig erklärt. „Büdingen: Vorerst keine Auswirkung des NPD-Urteils“ weiterlesen