Drei Stunden für 200 Seiten

Normalerweise lasse ich ja in den seltensten Fällen eine Gelegenheit aus, politische Fehltritte entsprechend zu kommentieren.

Aber manchmal muss ich Politiker auch in Schutz nehmen. Vor allem dann, wenn es um handfeste (verfassungs-) rechtliche Fragen geht.

Aktuell titelt der Spiegel, das Hamburger Politmagazin mit der Vorliebe für phantasievolle Reporter, auf seinem Facebook-Auftritt:

Große Koalition – Warum die CSU das Klimaschutzpaket verzögert

200 Seiten in drei Stunden durcharbeiten und prüfen? Das war der CSU offenbar ein bisschen zu viel.

Nun darf man Facebook-Kommentierungen natürlich allzu ernst nehmen. Wenn die Redaktion das aber mit dieser süffisanten Bemerkung garniert, dann sollte man es schon hinterfragen.

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Befangenheit? Vom Bundestag ans Verfassungsgericht

Stephan Harbarth wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht. An seiner fachlichen Qualifikation gibt es sicherlich nichts auszusetzen. Als problematisch wird aber die Tatsache empfunden, dass Herr Harbarth unmittelbar aus der Politik an das Gericht wechselt, das gerade die Politik kontrollieren soll. Seit 2009 sitzt er für die CDU im Bundestag.

Übergangsloser Wechsel als Problem

Nun kann man grundsätzlich wohl schon davon ausgehen, dass er in seinem neuen Amt als Verfassungsrichter politische Bindungen zurückstellen kann. Wenn wir das bezweifeln, müssten wir das gesamte Bundesverfassungsgericht unter den Verdacht der Voreingenommenheit stellen, da fast alle seiner Mitglieder politische Beziehungen haben und in aller Regel bestimmten Parteien nahestehen – sonst würden sie normalerweise keine Verfassungsrichter.

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„Ehe für alle“ – ein Bärendienst

heart-1348870_640Wer heute nicht gerade in einem antarktischen Funkloch gestrandet war, hat mitbekommen, dass der Bundestag ein Gesetz beschlossen hat, wonach auch Menschen gleichen Geschlechts zukünftig heiraten können. Wenn man die Art und Weise, wie diese Abstimmung orchestriert wurde, näher betrachtet, dann kann das aber eigentlich nur ein perfider Plan von Gegnern der Homosexuellen-Ehe sein.

Alle alle?

Allein die schlagwortartige Bezeichnung ist eine Zumutung. „Ehe für alle“? Sind Menschen, die sich dem gleichen Geschlecht zugetan fühlen, erst dann umfasst, wenn wirklich „alle“ heiraten dürfen? So, als wäre das alles ein Ausfluss von Beliebigkeit und Werteverlust, von Sodom und Gomorrha.

Wortwahl

Auch hätte man wunderbar alle die ins Boot holen können, die keine Bedenken dagegen haben, wenn homosexuelle Partnerschaften gleichberechtigt werden. Dafür wäre die Bezeichnung „Ehe“ aber nicht notwendig gewesen. Denn sie stößt alle zurück, für die diese Institution eine ausschließlich traditionelle Bedeutung hat. Und eine weniger sperrige Bezeichnung als „eingetragene Lebenspartenerschaft“ unter gleichzeitiger Beseitigung sogar der letzten Schlechterstellungen gegenüber der Ehe hätte es da auch noch gegeben. „„Ehe für alle“ – ein Bärendienst“ weiterlesen

Wie kein US-Präsident gewählt wird

presidential-election-1336480_640Heute wählen die Vereinigten Staaten einen neuen Präsidenten – so zumindest die allgemeine Meinung. Es könnte aber auch sein, dass die Amerikaner wählen und trotzdem niemand Präsident wird. Das ist zugegebenermaßen nicht besonders wahrscheinlich – aber für wie wahrscheinlich hätte man es vor ein paar Jahren gehalten, dass Hillary Clinton und Donald Trump als die beiden geeignetsten Kandidaten für das mächtigste Amt der Welt angesehen würden?

Bei dieser Wahl kann alles passieren. Ein Gedankenspiel. „Wie kein US-Präsident gewählt wird“ weiterlesen

Gesetzgebungstätigkeit im historischen Vergleich

Immer mehr Gesetze? Ja, der Eindruck ist nicht so falsch.
Immer mehr Gesetze? Ja, der Eindruck ist nicht so falsch.
Gesetze und bedeutende Rechtsnormen werden im Bundesgesetzblatt, Teil I, veröffentlicht, um Wirksamkeit zu erlangen. Auf diese Weise kann sie (theoretisch) jeder Bürger nachlesen und so erkennen, was erlaubt und verboten ist. Diesen Vorgang nennt man „Verkündung“. (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG)

Dieses Prinzip der Verkündung gibt es vielen Staaten und dies kennt der deutsche Staat schon seit seiner Gründung. Die damalige Verfassung des Kaiserreichs sah in Art. 2 Satz 2 vor:

Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichswegen, welche vermittelst eines Reichsgesetzblattes geschieht.

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