Gesetzgebungstätigkeit im historischen Vergleich

Immer mehr Gesetze? Ja, der Eindruck ist nicht so falsch.
Immer mehr Gesetze? Ja, der Eindruck ist nicht so falsch.
Gesetze und bedeutende Rechtsnormen werden im Bundesgesetzblatt, Teil I, veröffentlicht, um Wirksamkeit zu erlangen. Auf diese Weise kann sie (theoretisch) jeder Bürger nachlesen und so erkennen, was erlaubt und verboten ist. Diesen Vorgang nennt man „Verkündung“. (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG)

Dieses Prinzip der Verkündung gibt es vielen Staaten und dies kennt der deutsche Staat schon seit seiner Gründung. Die damalige Verfassung des Kaiserreichs sah in Art. 2 Satz 2 vor:

Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichswegen, welche vermittelst eines Reichsgesetzblattes geschieht.

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