Eine knappe Sache: Strafverfahren in offener Bewährung

Vor einiger Zeit durfte ich wieder einen Mandanten vor dem Amtsgericht vertreten, der während einer offenen Bewährung eine neue einschlägige Straftat begangen hat.

Der 67-jährige Rentner wurde bereits wegen Beleidigung von Job-Center-Mitarbeitern zu einer Freiheitsstafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun war er erneut wegen eines Briefes mit beleidigendem Inhalt beschuldigt und hatte deswegen einen Strafbefehl erhalten, der eine Geldstrafe über 150 Tagessätze, also fünf Monatsgehälter, vorsah. (Alle Angaben wurden, wie immer, leicht abgeändert, um keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Fall zuzulassen.)

Kein Verschlechterungsverbot gegenüber Strafbefehl

Gegen diesen Strafbefehl hatte er selbst Einspruch eingelegt, sodass es nun zur Hauptverhandlung kam. Dabei muss man wissen, dass bei einem Prozess nach ergangenem Strafbefehl kein Verschlechterungsverbot gilt. Das Gericht kann eine höhere Strafe festlegen, was vor allem dann in Frage kommt, wenn die Tat nun geleugnet wird oder der Täter uneinsichtig ist.

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Die Top Ten für den September 2016

Ein Briefkopf ist meistens mehr eine Layout- als eine Rechtsfrage. Bei Juristen ist das aber durchaus anders: Im Recht der Anwälte können Briefbögen unter Umständen Haftungsfolgen auslösen.

Gemeinnützige Vereine müssen tatsächlich für die Allgemeinheit tätig sein. Daher dürfen sie nicht nur einen kleinen Personenkreis fördern – aber was heißt schon „klein“? „Die Top Ten für den September 2016“ weiterlesen

630 Monate Fahrverbot

drivers-license-2534805_1920630 Monate Fahrverbot – so lautete angeblich ein Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf. Die daneben verhängte Geldstrafe von 750 Euro fällt da schon kaum mehr ins Gewicht. Vorgeworfen wurde dem Angeschuldigten Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) nach einem kleinen Sachschaden beim Ausparken.

Ein kleinerer Fehler hat sich in die Berichterstattung eingeschlichen, es war nämlich kein Fahrverbot, sondern die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dies ist noch schlimmer, denn damit bekommt der Autofahrer nicht automatisch nach Ablauf der 630 Monate (52,5 Jahre) seinen Führerschein zurück, sondern muss ihn neu beantragen. Aber 630 Monate bleiben 630 Monate und die Natur des Führerscheinverlusts hätte für den Betroffenen wohl wenig Unterschied gemacht. „630 Monate Fahrverbot“ weiterlesen

Das Rechtsmittel der Zurückweisung

recycle-bin-146275_1280Im Internet kursieren seit Längerem diverse „Ratgeberseiten“, die dazu aufrufen, man solle ungewünschte behördliche Akte (Verwaltungsakte, Bescheide, Urteile) einfach „zurückweisen“. Eine solche Zurückweisung, die nicht mit üblichen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln vergleichbar sei, würde dazu führen, dass die Sache abgeschlossen sei. Aber man müsse es eben ausdrücklich zurückweisen und nicht etwa Einspruch, Widerspruch, Berufung o.ä. einlegen.

Es gibt natürlich keinen Paragraphen in keinem Gesetz, der eine solche Zurückweisung regeln würde. Aber wer eine gewisse Ahnung von juristischen Prinzipien hat, den muss diese Theorie befremden. Wie kann es in einem Rechtsstaat sein, dass es ein „Zauberwort“ gibt, mit dem man in jeder beliebigen unangenehmen Situation aus dem Schneider ist? Warum sollte der Staat so etwas einführen? Und warum ist da noch kaum jemand draufgekommen, nicht einmal große Firmen mit noch größeren Rechtsabteilungen, die immense Vorteile davon hätten, vor deutschen Gerichten narrenfrei zu sein? „Das Rechtsmittel der Zurückweisung“ weiterlesen