Richterwahl durch die Bürger

Ein häufiger Vorwurf ist, dass die Justiz zu eng mit der Politik verbandelt sei. Dies ist natürlich auch in gewisser Weise zwangsläufig so, denn die Richter müssen auch irgendwie in ihr Amt kommen. Und die Institutionen, die über die Besetzung staatlicher Ämter entscheiden, sind nun einmal die Parteien.

Wie wäre es denn, wenn die Bürger direkt die Richter wählen würden? Wäre es nicht demokratischer, das Volk abstimmen zu lassen?

Demokratischer und begrüßenswert im Sinne der Gewaltenteilung wäre das natürlich. Dass es umsetzbar ist, glaube ich aber trotzdem nicht.

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Die juristische Notenskala

Juristische Arbeiten werden, von der Erstsemesterhausarbeit über Examensklausuren bis zu den Praxisstationen im Referendariat, nach eienr Notenskala mit 18 Punkten bewertet. Diese entspricht im Wesentlichen der 15-Punkte-Wertung in der Kollegstufe und beim Abitur, nur mit dem Unterschied, dass es noch die Note „vollbefriedigend“ zwischen „befriedigend“ und „gut“ gibt. Vollbefriedigend umfasst also Punktzahlen von 10 bis 12. Bestanden hat, wer wenigstens 4 Punkte erreicht.

Nun könnte man meinen, dass diese Skala das ganze Leistungsspektrum umfasst. Die Besten landen bei 18 Punkten, die Schlechtesten bei 0. Mehr noch, man könnte denken, dass die Verteilung irgendwie linear oder prozentual läuft. Wer die Hälfte richtig hat, bekommt 9 Punkte; wer nur ein Drittel der Fragen beantworten kann, kriegt 6 Punkte. „Die juristische Notenskala“ weiterlesen