Was sind eigentlich zehn Jahre?

Wenn man sich die Geltungsdauer (s)eines Personalausweises oder Reisepasses anschaut, wird man immer feststellen, dass dessen Gültigkeit am Tag vor deren Beginn endet. Also natürlich zehn Jahre später, aber einen Tag früher. Ein Ausweis, der ab dem heutigen Tag (dem 30.08.2018) gilt, behält diese Gültigkeit nicht bis zum 30.08.2028, sondern bis zum 29.08.2028. Wird uns da etwa ein Tag gestohlen?

Die gute Nachricht zuerst: Nein, uns wird nichts gestohlen. Denn vom 30.08.2018 bis zum 29.08.2028 sind es tatsächlich zehn volle Jahre, auch wenn das nicht intuitiv sein mag.

Der ganze Tag zählt

Denn jeder Tag beginnt um 0 Uhr und endet um 24 Uhr. Der Ausweis gilt also von 30.08.2018, 0:00 Uhr bis 29.08.2028, 24:00 Uhr. Diesen Tag, der uns kalendarisch geklaut wird, bekommen wir auf dem Ziffernblatt zurück. Der 29.08.2028, 24:00 Uhr ist nichts anderes als der 30.08.2028, 0:00 Uhr – und damit ganz offensichtlich volle zehn Jahre nach Gültigkeitsbeginn.

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Aufgabenstellungen im Zweiten Staatsexamen

Im Zweiten Staatsexamen sind in aller Regel praxistaugliche Arbeiten abzuliefern. Die aus dem ersten Examen bekannten Gutachten kommen zwar immer noch vor, sind aber bedeutend seltener. Stattdessen dominieren nun Entscheidungen des Gerichts und Schriftsätze an das Gericht. Anhand der Angaben aus den offiziellen Jahresberichten des Landesjustizprüfungsamts haben wir eine Übersicht über die letzten acht Jahre (also 16 Examenstermine) erstellt.

Dabei ist zu beachten, dass die Aufgabenbeschreibungen nicht nach Fächern getrennt wurden und sich die Zuordnung teilweise nur logisch erschließt. Zudem wurden anscheinend vereinzelte Klausuren in mehreren Kategorien eingeordnet (z.B. Schriftsatz und Gutachten). „Aufgabenstellungen im Zweiten Staatsexamen“ weiterlesen